Anfrage zur Teilzeit nach Elternzeit

Hallo,

ich habe heute meinen Vertrag wegen "Teilzeit in Elternzeit" bekommen und drunter steht folgendes:

"Im Übrigen bleibt Ihr Arbeitsvertrag unverändert bestehen.

Nach Beendigung der Elternzeit gilt für Sie wieder eine Arbeitszeit entsprechend Ihrer bisherigenArbeitszeit vor Beginn der Elternzeit.

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Elternzeit nicht fortsetzen wollen. bitten wir Sie, uns dies möglichst frühzeitig mitzuteilen.In diesem Fall müssten Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen."

Meine Frage:
Hat o.g. Text irgendeinen Einfluß auf meinen Wunsch auch nach der Elternzeit nur Teilzeit zu arbeiten? Oder ist das einfach nur eine allg. Formulierung bei Teilzeitverträgen?#kratz

Meine Elternzeit endet zum 29.03.2011 und danach möchte ich nur noch 2 Tage/Woche je 8 Stunden arbeiten. Wann muß ich dies ankündigen? Will ja keine Frist verpassen und die schmeissen mich raus, weil ich keine 40 Std. arbeiten möchte...

#dankeim Voraus!

Viele Grüße
Andrea

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Hi!
Bin zwar noch nicht soweit, aber...

Während der Elternzeit hat dein alter Vertrag geruht (vermutlich Vollzeit). Mit Ende der Elternzeit wird dieser Vertrag wieder aktiv, also musst du laut Vertrag auch vollzeit arbeiten. Wenn du das nicht willst, dann musst du diesen Vertrag ändern lassen.

Ich gehe davon aus, dass du während der Elternzeit bei deinem alten AG warst, dann sprich doch einfach mal deinen Chef und die Personalstelle an und gibst ihnen jetzt schon bekannt, dass du nach der Elternzeit nur noch 2 Tage arbeiten möchtest. Dann kann alles schon vorbereitet sein. Dein Chef muss ja auch planen können, ob er nicht vllt doch noch eine Teilzeitkraft dann braucht.

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Je nach Größe des Betriebes hast Du zwar generell einen Anspruch auf einen Teilzeitstelle, aber meines Wissens nur, wenn keine betrieblichen Gruende dagegensprechen. So einfach ist das also nicht, daher wuerde ich so bald wie moeglich mit dem Arbeitgeber sprechen.

Solltest Du keine Teilzeitstelle bekommen oder nicht so, wie Du sie gerne haettest, musst Du drei Monate vor Ablauf der Elternzeit kuendigen, sonst gilt Dein Vollzeitvertrag wieder. Von daher sollte das bald geklaert werden.

Die Formulierung selbst ist entweder Standard oder wir arbeiten bei derselben Firma ;-).

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Hallo Andrea,

also:
Teilzeit in Elternzeit musst Du 7 Wochen vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung beantragen.Kann Dir-so meine ich-auch nicht verwehrt werden.Du darfst dann auch nur max.30Std./Woche arbeiten.Kannst aber auch weniger arbeiten.

Normale Teilzeit (also nicht in Elternzeit)musst Du 3 Monate vor Beginn beantragen.Das kann Dir allerdings aus betrieblichen Gründen abgelegehnt werden.

Gehalt und Urlaubstage gleichen sich den jeweiligen Beschäftigungsgrad an.

Gruß,

Iris