Hallo, ich wollte mal fragen ob sich jemand mit meinem "Problem" auskennt.
Wir wollen bald heiraten und im Anschluss natürlich Nachwuchs.
Ich arbeite in einem Kleinbetrieb (ich alleine im Büro) und 3 Leute in der Werkstatt.
Jetzt haben mir aber viele Leute erzählt, dass es in so Kleinbetrieben sowas wie Arbeitsplatzschutz nicht gibt. Also wenn ich 2 Jahre mit Baby zuhause bleibe, ich kein Recht mehr auf meinen alten Job habe.
Weiß da jemand bescheid? Habe ich wirklich Nachteile weil ich in einem Kleinbetrieb arbeite?
Ich will mich da ganz gerne vorher erkundigen, damit wir wissen was auf uns zukommt.
Falls ihr noch was wissen wollt - einfach fragen.
Danke schon mal
Schwanger - Kleinbetrieb
Doch, soweit ich weiß schon. Dann aber nur in der gleichen Weise wie vor der Schwangerschaft, d. h. - ich vermute das jetzt einfach mal - in Vollzeit. Bei größeren Betrieben hat man Anrecht auf Teilzeit.
Hallo,
in einem Kleinbetrieb kannst du sogar in der Schwangerschaft entlassen werden.
Das soll die Arbeitsplätze der anderen drei Kollegen schützen.
Das kann von Nachteil aber auch alles von Vorteil sein. Wenn du schwanger bist, rede mit deinem Chef.
Gruß Marion
Danke für eure Antworten.
Ja so in etwa dachte ich mir das schon (das ich auch in der Schwangerschaft gekündigt werden kann).
Mit meinem Chef reden? Das ist leider nicht möglich weil mein Chef ein besonderes Exemplar ist.
Vielen Dank für eure Antworten
Liebe Grüße
DAs stimmt nicht!
Man hat genauso Kündigungsschutz wie in Großbetrieben, gekündigt werden kann man in jeder Betriebsgröße mit Zustimmugn der Aufsichtsbehörde!
Hallo,
so weit ich weiß und gelesen habe, gilt der Kündigungsschutz in der Elternezit auch für Kleinbetriebe.
siehe:
Sonderkündigungsschutz
Für bestimmte Arbeitnehmergruppen gilt ein besonderer Kündigungsschutz. So ist bei der Kündigung von schwangeren Mitarbeiterinnen und Schwerbehinderten eine Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen. Ohne eine solche Genehmigung besteht ein absolutes Kündigungsverbot. Für Schwerbehinderte ist das in Hamburg das Integrationssamt (Tel.: 040/ 428 63-0), für Schwangere das Amt für Arbeitsschutz (Tel.: 040/ 428 37-2112). Diese Genehmigungen werden nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt. Mitarbeitern, die ihren Wehr- oder Zivildienst ableisten oder die sich in der Ausbildung oder in der Elternzeit befinden, kann nicht ordentlich gekündigt werden. Dieser besondere Schutz gilt auch im Kleinbetrieb.
Viele Grüße
Ui Danke,
hab auch schon ein wenig ergoogeln können.
Naja meinen Chef würd ich ja zutrauen, dass er sich ne Sondergenehmigung holt. Aber das werden wir ja dann sehen.
Danke und liebe Grüße
Du hast auch da einen gewissen Schutz. Allerdings kann Dir nach Ablauf der Elternzeit gekündigt werden.
Gruß
Manavgat
Ja danke, mir gings auch nur darum zu wissen was evtl auf mich bzw uns zukommen könnte.
Also selbst wenn ich in der Schwangerschaft gekündigt werden würde, könnten wir von dem Gehalt meines Mannes trotzdem sehr gut Leben.
Aber da ich immer ein wenig "vorsichtig" bin erkundige ich mich da lieber vorher, weil Elterngeld von meinem bisherigen Gehalt und Elterngeld wenn ich Arbeitslos werden würde ist natürlich trotzdem ein Unterschied. Und wer schenkt heutzutage schon Geld her
Danke
Grüße