erbe ausschlagen...hab nur wirre infos bekommen =/

hallo zusammen,

die gerechtigkeit hat wieder einmal gesiegt - ein weiterer mensch, der es verdient hat, ist tot.

soooo nun habe ich heute einen anruf bekommen.

mal kurz zur information. der verstorbene ist mein onkel ( ca 50jahre alt, angeblich hoch verschuldet, ich kenne ihn eigentlich kaum, am 9.9.2010 verstorben).

meine schwester rief mich an und sagte ich müsste innerhalb von 6 wochen das erbe ausschlagen und er hätte angeblich 300000 euro schulden. würde ich die zeit verstreichen lassen wäre das gleichzusetzen mit der annahme des erbes.
sie würde mir sobald sie die daten die wir dafür brauchen alles mitteilen und ich soll mich schlau machen wo es geht. beim notar auf jeden fall aber es gäbe wohl eine schreibstube oder so ähnlich wo es auch geht.
soll dort auch viel günstiger sein.

nun habe ich ein paar fragen.

a) wie teuer ist es das erbe auszuschlagen ( klar lieber zahlen als die schulden zu haben)

b) muss ich überhaupt ausschlagen? er ist doch nur ein onkel von seiten meines vaters und ich hatte keinen kontakt.

c) habe ich eine möglichkeit einzusehen WAS ich erben würde

d) was meint sie mit der schreibstube?

e) muss ich dann auch für meine kinder mit ausschlagen?

f) welche daten werden denn wirklich benötigt? müsste der name nich reichen von ihm ?


danke erstmal aber ich bin so durch den wind grad. dieser mensch hat es verdient und ich für mich bin erleichtert dass er nun tot ist. und nun muss ich mir sorgen machen seinen scheiß zu erben ?

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Hallo!

Deinen ersten Satz lasse ich - nunja - unkommentiert stehen.

Zu Deinen geballten Fragen:

In der Regel wirst Du vom Amtsgericht angeschrieben, das Du der nächste Erbe bist, AB DANN hast Du 6 Wochen zeit das Erbe für DICH und für DEINE KINDER auszuschlagen. Dein Mann muß auf jeden Fall auch zum Amtsgericht mit ( da kann man das nämlich auch ganz einfach machen) und muss FÜR JEDES KIND mit ausschlagen.

Egal wieviel Personen Ihr seid - das kostet beim Amtsgericht 20,-- €. Mit je mehr Leuten ihr Euch also zusammentut, je billiger wird es.

Ich habe im letzten Jahr auch für mich und meinen Sohn das Erbe eines Onkels ausgeschlagen, ohne schon benachrichtigt worden zu sein. Auch das ging problemlos.

Und mit dem Namen, dem Geburts- und Sterbedatum soltest Du beim Amtsgericht keine Probleme haben.

Gruß

misses_b

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danke für deine informationen.

mein onkel hat in seinen 50 jahren ca 8 frauen auf brutalste art und weise vergewaltigt. er saß lange im gefängnis sogar mit sicherheitsverwahrung und sowohl danach als auch auf freigängen ist er rückfällig geworden.

ich bin durchaus froh dass dieser mensch jetzt von deutschlands straßen ist.

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Erst einmal muß das Amtsgericht dir oder jemanden deiner Familie mitteilen, dass ihr geerbt habt. Vorher musst du gar nichts machen. Wenn der erste diesen Schriebs bekommt, dann geht ihr alle geschlossen zum Amtsgericht oder Notar und schlagt das Erbe aus. Das Problem ist nur, dass nur für bereits lebende Personen ausgeschlagen werden kann. Falls du also kurze Zeit drauf schwanger wirst und ein Kind bekommst und das Amtsgericht das mitbekommt, dann erbt das Kind - bzw. du musst nocheinmal ausschlagen.
Ich zittere hier auch schon seit ein paar Jahren - meine Kinder haben damals das Erbe auch nicht ausschlagen können.

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Beim Amtsgericht geht das für die ganze Familie für 20 Euro.
Ausweise und Personen müssen anwesend sein.

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danke für eure antworten !

irgendwie bewegt mich das ganze jetzt wo ich zur ruhe komme doch mehr als ich mir zugestehen wollte...

aber ich bin euch wie gesagt mehr als dankbar grad...

#schmoll

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Suche einen Anwalt auf. Der wird dir, zu deiner eigenen Sicherheit, alles Nötige sagen. Alles andere wäre fahrlässig und für einen Laien nicht ratsam. Deine Sätze zum Verstorbenen möchte ich lieber nicht kommentieren.

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danke für den rat mit dem anwalt. was für einer müsste denn das sein? erbrecht ?

ich habe bereits eine erklärung zu meinem anfangssatz abgegeben...und ich bereue irgendwie den geschrieben zu haben. nicht weils mir leidtut sondern dass ich so unter strom stand weil dieser mann nun wieder soviel unruhe bringt und ich in diesem zustand einfach den satz in die öffentlichkeit gehauen habe.

sry dafür...und danke nochmal

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Hättest Du Dich auch so geäußert, wäre es ein Vermögen in der genannten Höhe?
Die Unruhe veranstaltet doch ihr. Ein Gang zum Gericht oder Notar ist ja kein großer Aufwand, mit dem der Tote Euch da unbeabsichtigt belästigt.

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Hallo,

ich war vor ein paar Wochen beim Amtsgericht und hab das Erbe (es wären Schulden gewesen) von meiner Oma ausgeschlagen.

zu a) Also mir wurde gesagt, dass es 20,00 € kosten würde.

zu b) Ich denke, dass Du schon ausschlagen musst. Er war Dein Onkel und die Gläubiger gehen dann die nächsten Familienmitglieder an. Also wenn Dein Vater das Erbe ausschlägt, dann geht es an Dich weiter.

zu c) Die Frage kann ich Dir leider nicht beantworten.

zu d) Was eine Schreibstube ist weiß ich nicht. Ich bin zum Nachlassgericht beim Amtsgericht gegangen und hab dort dann das Erbe ausgeschlagen.

zu e) Ja Du musst für Deine Kinder auch ausschlagen. Wenn sie minderjährig sind, muss Dein Mann mit und eine Unterschrift leisten. Dies gilt auch für Ungeborene Kinder, falls Du zum Zeitpunkt des Todes schwanger warst.

Du kannst aber auch beim Nachlassgericht anrufen (Gericht welches für Deinen Onkel zuständig ist) und Dich dort erkundigen.

Verlasse Dich nicht darauf, dass Du Post vom Amt bekommst.

Als meine Oma gestorben ist, haben wir nur durch einen Anruf beim Gericht erfahren, dass auch die Enkel und Urenkel das Erbe aussschlagen müssen. Nicht einmal meine Mama (die ja die Tochter ist) hat einen Brief erhalten.

LG Jasmin

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Hallo,

a) Ich hab damals 20 DM oder so bezahlt. War also überschaubar.
b) Ja, wenn du der Erbe bist laut gesetzl. Erbfolge.
c) Das weiß ich nicht.
d) Beim zuständigen Amtsgericht kannst du das Erbe ausschlagen. Hab ich auch so gemacht. Spart die Kosten für den Notar.
e) Ggf. ja. Würde ich aber einfach beim Amtsgericht erfragen.
f) Wir hatten eine Sterbeurkunde dabei und unsere Geburtsurkunden, damit wir das Verwandschaftsverhältnis klären konnten. Und natürlich einen gültigen Ausweis.

Wenn du das Erbe beim Amtsgericht ausschlägst, musst du dir keine Sorgen machen. Aber ich würde mich nicht darauf verlassen, dass du angeschrieben wirst. Ich habe keine Nachricht erhalten und war immerhin die Tochter des Verstorbenen.

Gruß
Sassi