Rechtliche Frage: Handwerkerrechnung weicht vom Angebot ab..

hab mal ne kurze Frage. Vielleicht kennt sich jemand rechtlich etwas aus.

Wir haben unsere Hausfassade richten lassen, des weiteren haben wir auf der anderen Seite unseres Hauses das Holz streichen lassen.

Vom Maler haben wir uns ein Angebot berechnen lassen (Wörtlich: Fassadeninstandsetzung Wohnhaus XXX Giebel West und Garage West sowie Holzteile Giebel Ost). Waren uns über den Preis einig, haben noch telefonisch 3 % Abzug vereinbart.

Nun kommt heute die Rechnung und die weicht fast 1.000 € ab.

Eine Position ist mir klar anstatt 6 Std. die im Angebot verrechnet wurden, haben die Handwerker 9.5 Std. gebraucht, will ich ja nichts sagen ABER:

Bei der Position des "Giebel Ost" hat er das Gerüst und die Abdeckunsarbeiten drin, den Auffrischungsanstrichs hat der Handwerker im Angebot VERGESSEN anzugeben. Ist mir weiter auch nicht aufgefallen, so genau hab ich das Angebot nicht durchgelesen, ich hab nur nach den Überschriften geschaut ob alles drin ist was wir besprochen hatten.

Jetzt schreibt der doch glatt in der Rechnung ("Achtung Pos in Angebot vergessen!!!) und Verrechnet 540 € (netto).

MUSS ICH DAS ZAHLEN???? Ist das mein Problem, wenn im Angebot was fehlt???? Der ist doch der Fachmann und nicht ich.

Wäre toll wenn mir da jemand einen Antwort hätte.

DANKE

Karin

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Was steht denn rechtliches auf dem Angebot?

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Es steht oben "Angebot" und hinten steht unter der Summe "Wir würden uns über die Erteilung des Auftrages freuen und sagen Ihnen Termin und Fachgerechte Ausführung der ARbeiten zu. MfG XXX Malermeiter"

Weiter stehts nichts drin. Ist auf seinem normalem Briefpapier gedruckt über 5 DIN A4 Seiten. Vorne oben bevor es mit den Postionen los geht, also im Betreff steht:

Projektnummer: XXX
Bauvorhaben: XXX
Angebotsnummer: xxxx
Datum

und bevor es losgeht steht.

Sehr geehrte Familie XXX,
wir danken für Ihre Anfrage und bieten nachstehend an: Fassadeninstandsetzung Wohnhaus XXX in XXX Giebel West und Garage West"

hier steht noch nichts vom Holzanstich Giebel Ost, das kommt erst im Angebot selbst unter 2. bei der Postion "Holzanstrich Dachgesimse Giebel Ost und hier wird unter
2.1 Arbeitsgerüst
2.2 Abdeckunsarbeiten

Summe 2 Holzanstrich Dachgesimse Giebel Ost XXX €

ausgewiesen.

Mehr gibt es nicht wie dann die einzelenen Postionen die teilweise als PAU, also Pauschal und manche mit Std. angegeben werden. Ich verstehe ja wenn man dann doch länger brauch wie im Angebot angegeben, das zahle ich ja auch, aber die vergessene Postion um die geht es mir, das ist ne Menge Geld.

Grüße

Karin

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Wennd as Pauschal war, dann sollte dir der Rest egal sein, dann zahlst du es auch nur so. Insgesamt denke ich, wenn sie merken, dass was teurer wird o.ä. müssen sie fragen, sonst ist es ihr Problem wenn cniht steht jede zusätzliche Stunde usw.

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Soweit ich weiß, darf die Rechnung das Angebot nur um maximal 20 % übersteigen. Man kann das umgehen, indem man einen Festpreis vereinbart.

Deine Euro-Angabe hilft hier nicht weiter, da wir nicht wissen, wie hoch der Auftrag bzw. das Angebot war.

Gruß

Manavgat

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Angebot war bei 3799,43 € abzügl. 3% = 3685,45 € und Rechnung lautet über 4624,46 €.

Wobei ich eigentlich wissen will, wie es sich mit der VERGESSENEN Position verhält.

20% ist ja schön und gut auf das was angeboten wurde, aber die Position über 540 € (netto) war im Angebot gar nicht drin. Wie gesagt die Mehrstunden bin ich ja bereit zu zahlen.

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Ja, ist doch aber von der Logik kein Unterschied, ob sie jezt 1,5 x so lange gebraucht haben oder einen Posten vorher vergessen hatten und erledigt haben, oder?
Mag sein, dass er das vorher dann noch hätte mit Dir klären müssen aber gemacht werden sollte es doch auf jeden Fall, oder?

Gruß,

W

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Ich habe keine Ahnung, ob ihr die vergessene Position zahlen müsst. Lasst euch von einem Fachanwalt oder ggf. der Verbraucherzentrale beraten...die beschäftigen dort ja auch Anwälte, und die Welt kostet so eine Auskunft nicht.

Da würde ich mich auch mal nach der Rechtmäßigkeit der Mehrstundenabrechnung erkundigen...denn ein Angebot ist m.W. bindend, und wenn der Handwerker sich verkalkuliert hat, ist das sein Problem. Das ist mein Kenntnisstand, der allerdings nicht rechtlich richtig sein muss.

War das Streichen der Holzfassade denn explizit (mündlich) vereinbart?

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Hab im Netz folgendes gefunden...vielleicht kannst du was damit anfangen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=23721&;

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Hallo,

steht im Angebot irgendein Satz wie: "Nicht im Angebot enthalten sind...-arbeiten, diese werden gesondert berechnet." oder ähnliches?

Mit der vergessenen Position im Angebot...ich denke, das hätte er Dir vor der Erledigung mitteilen müssen.

LG

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Im Angebot steht gar nichts von "Mehraufwand wird separat berechnet" oder ähnliches!

Zu dem Vorschreiben, klar musste es erledigt werden, war ja so vereinbart, war ja auch ein Posten im Angebot, aber muss ich jeden Posten auf Richtigkeit prüfen??? Wenn der das Streichen selbst vergisst.

Die Frage ist dann, ob er überhaupt den Zuschlag bekommen hätte, wenn das Angebot im Vorfeld schon 1.000 höher gewesen wäre.

Wie komm ich denn an die Verbraucherzentrale?