Hallo zusammen,
ich habe am 20.10. einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit um ein Jahr gestellt. Schriftlich und per Einschreiben.
Grund: mein AG kann/ will mir zum Januar keinen Job anbieten, ich habe immer wieder gefragt und mich letztlich dafür entschieden, noch das dritte Erziehungsjahr zu nehmen. Er hat Zeit etwas für mich zu finden, ich mache dann erstmal nur einen Minijob und habe noch ein bisschen mehr Zeit für die Kinder.
Er hat denAntrag also am 20.10. erhalten. Bis wann muss er der Verlängerung denn zustimmen? Gibt es da Fristen? Wenn er nämlich plötzlich doch Arbeit für mich ab Januar 2011 hat, muss ich ja eine Betreuung für meinen Kleinen sichergestellt haben.
Über Nachrichten freue ich mich!!!
Vielen Dank und Grüße,
Lina
Antrag auf Verlängerung Elternzeit - Fristen
Dem dritten Jahr muß er nicht zustimmen bzw. darf es nicht ablehnen.
Allerdings mußt Du m. E. die 7-Wochen-Frist einhalten wie bei der Anmeldung der Elternzeit grundsätzlich. Andererseits muß der AG Dich nach Elternzeitende zumindest für die Zeit der Kündigungsfrist wieder beschäftigen und kann nicht vorab schon grundsätzlich ablehnen!
LG,
W
Moin!
ich glaube, sie wollte wissen, bis wann der AG sich melden muss, ob er zustimmt oder nicht...
lg
melanie
Er kann ja nicht ablehnen.
Einziges Problem ist die Nichteinhaltung der Frist aber das wirkt sich m. E. nur "verschiebend" aus, so dass sie schlimmstenfalls dann diese 2 oder 3 Wochen arbeiten müßte.
LG,
W
Hallo Lina,
Wie bereits geschrieben wurde, die Verlängerung der EZ um das 3. Jahr muss nicht vom Arbeitgeber genehmigt werden.
Es muss es akzeptieren.
Anders wäre es bei nur einem Jahr EZ und du wolltest um das 2. Jahr oder um das 2. u. 3. Jahr verlängern - aber das war ja nicht deine Frage .
Hast du denn in deiner Mitteilung (denn einen "Antrag" musst du ja nicht stellen) darum gebeten, dass dein AG die Verlängerung schriftlich bestätigt?
Das habe ich so gemacht und hatte es dann schwarz auf weiß in der Hand.
Rufe doch einfach mal bei deinem AG an und bitte um eine kurze schriftliche Bestätigung.
GLG!
Hallo und vielen Dank für Deine Antwort.
Ja, ich habe um schriftliche Bestätigung gebeten. Ich dachte aber auch, dass er dem nicht zwingend zustimmen muss.
GlG Lina