Hallo!
Wir haben gerade ein kleines Personalproblem in der Krippe- daher die Frage.
Falls wir die in EZ befindliche Erziehein fragen, ob sie gegebenfalls aushilft, hätte ich gerne gewußt, ob die dann zu zahlende "Übungsleiterpauschale" für das Eltengeld anrechnungsfrei ist.
wäre nett, wenn mir das jemand sagen könnte
lisasimpson
Übungsleiter-pauschale anrechnungsfrei bei EG?
Ja, ist sie. Die wird ja auch beim EInkommen vor der Geburt nicht berücksichtigt, da steuerfrei!
danke dir!
lisasimpson
Eine Erzieherin der der Krippe ist definitiv kein Übungsleiter.
Das ist Steuerbetrug.
Gruß
Manavgat
hm- das wäre die näcshte frage.
wir eltern bekommen eine aufwandsentschädigung, wenn wir dort mitarbeiten (ist ne elterninitiative)- und auch die aushilfe, die im Moment dort ist, wird (so glaube ich) über diesen "übungsleiter-pauschlen- betrag" bezahlt.
das ist ja nicht nur für Übungsleiter gedacht.
die frage ist aber dennoch, ob es rechtens wäre, die erzieherin (in Elternzeit) für aushilfsdienste so zu bezahlen- keine ahnung..
lisasimpson
das ist ja nicht nur für Übungsleiter gedacht.
doch!
es ist für "Übungs"-leiter. Sagt doch schon der Name.
Wenn die Erzieherin einen Abend mit den Eltern gestaltet, irgendein Erziehungsthema oder Englisch für die Kiddies anbietet (1 x in der Woche) dann kannste das noch unter der Pauschale laufen lassen.
Übungsleiter legen ihre Zeiten selbst und das Unternehmen ist nicht weisungsbefugt. Sie sind auch nicht in die sonstigen Unternehmensabläufe eingebunden. Kannste sicher irgendwo nachlesen.
Die Aufwandsentschädigung ist wieder etwas anderes.
Warum kann die Erzieherin nicht als Minijobberin in der Kita arbeiten?
Gruß
Manavgat