Betriebskostenabrechnung.Hartz4 und Wohngeldbezug.Wer bekommt das Geld

Hallo zusammen

Hab nochmal eine Frage
Ich habe gestern die Betriebskostenabrechnung von meinem Vermieter bekommen aus dem Jahr 2009.
Zu der Zeit habe ich noch 140 Euro ergänzendes Hartz4 bekommen für mich und zusätzlich Wohngeld für meine Kinder.

Ich muss ja nun die Abrechnung bei der ARGE noch einreichen.
Hab ein Guthaben von 414 Euro.
Beim Wohngeldamt muss ich diese ja wenn ich recht informiert bin auch einreichen.

Wenn ich nun aber beiden Stellen die Abrechnung einreiche, wer bekommt denn nun das Guthaben ? Teilen die sich das auf oder wie wird sowas geregelt ?

2008 hatte ich ebenfalls ein Guthaben von 80 Euro aber damals bekam ich nur ergänzendes Hartz4 und kein Wohngeld von daher strich sich natürlich nur die ARGE das Geld ein und ich hatte da sonst nichts mehr mit am Hut.

lg
Claudia

P.S: Falls noch jemand eine Antwort auf meine Frage ein paar Beiträge weiter unten hat wär ich nach wie vor sehr dankbar.

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Beziehst du jetzt aktuell Alg 2? Wenn nein, dann musst du die Abrechnung auch nicht bei der Arge einreichen.

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Hallo

Nein, jetzt aktuell bekomme ich kein Hartz4 mehr.
Seit Mitte diesen Jahres bin ich davon gott sei Dank weg.

Aber im Jahr 2009 habe ich durchweg ergänzendes Hartz 4 bekommen und die Betriebskostenabrechnung ist ja von diesem Jahr.
Deshalb bin ich mir da unsicher.

LG
Claudia

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Bei Alg 2 gilt das Zuflussprinzip. Maßgeblich ist also nicht, ob ihr in 2009 Alg 2 bezogen habt, sondern ob ihr zum Zeitpunkt der Nachzahlung Alg 2 bezieht.

Und da ihr aktuell eben nur Wohngeld bezieht musst du die Abrechnung nicht beim Jobcenter einreichen.

Wäre es jetzt z.B. so, dass ihr 2009 KEIN Alg 2 bekommen hättet und jetzt aktuell darauf angewiesen wärt, dann könntet ihr ja die Nebenkostenabrechnung jetzt auch einreichen, obwohl die Arge in 2009 damit nichts am Hut hatte.