Telefonisch Vertrag abgeschlossen für andere Person, wer haftet?

Hallo,

sehr konfus das ganze ich will es erstmal besser beschreiben, vielleicht hat ja jemand einen Rat. Über google kann ich so leider nichts finden da es sehr verwirrend ist, also

Meine Oma hat im letzten Jahr ihren Telefonanbieter gewechselt , telefonisch dort alles aufgegeben und auch gleich für ihre Tochter einen Auftrag erteilt. Natürlich auf den Namen ihrer Tochter und auch unter deren Anschrift nun ist es so gewesen das ihre Tochter nie eine Rechnung beglichen hat und der Vertrag irgendwann gekündigt wurde. Wann wissen wir leider nicht, es gab bisher keine Post außer jetzt ein Schreiben einer Inkassofirma die das Geld eintreiben wollen, von meiner Oma. Diese ist natürlich erstmal aus allen Wolken gefallen weil sie sich das nicht erklären konnte. Sie hat daraufhin bei ihrem Telefonanbieter angerufen und dort wurde ihr gesagt das sie keine Schulden dort hat. Ich habe ihr gesagt sie soll sich das schriftlich geben lassen un der Inkassofirma zuschicken, leider kam bisher kein Brief und heute kam der 2. Brief der Inkassofirma mit Mahnbescheidsandrohung, daraufhin hat meine Oma wieder mit ihrem Telefonabieter gesprochen und plötzlich wurde eine 2. Kundennummer(die ihrer Tochter) mit eben dieser ausstehenden Summe festgestellt.
Ihr wurde gesagt das sie zahlen muss weil eben sie den Auftrag erteilt hat, so hat der Herr am Telefon ihr das gesagt! Ist das wirklich so? Auch wenn die Vertragsdaten auf ihre Tochter laufen? Mit ihrer Tochter kann sie da leider keine Einigung finden und steht somit ziemlich blöd da.
Sie soll nun aber einen Breif aufsetzen, an die Beschwerdestelle gerichtet, den Fall schildern und hoffen das es dann doch anders geht aber wie gesagt der Herr am Telefon machte da wenig hoffnung und ich wüsste gern ob es da irgendeine Gesetzesgrundlage gibt und vor allem wie sie am besten Argumentieren kann#kratz

Lg

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Man kann keinen Vertrag für eine andere voll geschäftfähige Person abschließen, sofern man von dieser nicht bevollmächtigt wurde.

Wenn deine Oma also am Telefon einen Vertrag abgeschlossen hat, dann haftet sie auch voll. Wo der Anschluss liegt und auf welchen Namen er lautet, ist dabei ziemlich unerheblich.

Warum macht man sowas?
Konnte die Tochter das nicht selbst? Oder hat sie evtl. nie vorgehabt, die Rechnungen zu begleichen?

Also: zahlen und daraus lernen!

LG, H.H.

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Danke für deine Antwort.


Warum meine Oma das gemacht hat weiß ich nicht, ihre Tochter wollte halt Telefon und da meine Oma wechseln wollte hat sie dort angerufen und die beiden Verträge abgeschlossen. Damit hat sie nicht gerechnet.

Lg

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Eigentlich ist es nicht möglich, für jemanden anders einen Vertrag am Telefon abzuschließen.

Aber wir wissen ja, das gewisse Firmen für einen Auftrag über alles hinwegsehen.

Normalerweise wird dem neuen Kunden dann der Vertrag per Post zugesannt. Dem hat die Tochter nicht wiedersprochen, also stillschweigend zugestimmt. Von daher kann die Oma dann auch nicht mehr haftbar gemacht werden. Allerdings sind Inkassounternehmen richtig dreist, wenn es darum geht Geld herauszuholen. Notfalls würde ich einen Anwalt einschalten.

Bei mir wollte ein Inkassounternehmen auch schon mal Geld , von einen Namensfetter ( gleicher Nachname ) der mir jedoch vollkommen unbekannt war. Die gaben auch erst Ruhe, als der Anwalt ein nettes Briefchen geschrieben hat.

Ansonsten würde ich warten bis der mahnbescheid kommt und dann Wiederspruch einlegen-

ute

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Dir auch danke, meine Oma hat ja auch telefonisch quasi nur die Daten ihrer Tochter mitgeteilt und gesagt das dort auch ein Telefonanschluss gelegt werden soll.
Die Vertragsdaten sind auch alle an ihre Tochter gegangen. Auch die Rechnungen usw. ihre Tochter ist inzwischen umgezogen und ich habe schon vermutet das meine Oma deshalb jetzt herhalten muss weil sie die neue Anschrift nicht haben#kratz

Mhh du sagst sie muss nicht zahlen das wäre ich sicher lieber, ich habe ihr auch geraten zum Anwalt zu gehen, sie hat nur Angst das sie dann doppelt kosten hat, also den Anwalt und diese Kosten der Firma.

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Das erste Beratungsgespräch ist meistens kostenlos! Und da wird ihr ein seriöser Anwalt sicherlich sagen können ob der Fall erfolgsaussichten hat oder eher nicht! :-)

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Was hier nicht angesprochen wurde, was aber wichtig ist, um die Situation zu beurteilen:

Hat die Tochter den Telefonanschluss mit dem neuen Anbieter denn geschaltet bekommen und GENUTZT ?

Wenn ja, dann dürfte ein Vertrag durch "kongludentes Handeln" zustande gekommen sein, egal wer den Auftrag dazu gegeben hat.

Wenn ich etwas zur Verfügung gestellt bekomme, ohne es bestellt zu haben, kommt durch bloßes Nichtstun kein Vertrag zustande.
Nutze ich aber die Ware/Dienstleistung, kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Vetrag zustande.

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Hallo,

ja der Vertrag wurde genutzt, aber keine Rechnung beglichen und somit wurde der Vertrag wieder gekündigt und nun soll meine Oma halt zahlen.

Meine Oma hat ja nur ihren Anbieter gewechselt, bei ihrer Tochter war es ein Neuanschluss.

Das ganze scheint aber noch verworrener zu sein als angenommen, mein Mann ist aktuell bei meiner Oma und geht die Unterlagen durch und hat auch mit der Firma gesprochen, ihre Tochter ist dort wohl gar nicht bekannt(scheinbar ist der Vertrag auch auf den Namen meiner Oma an die Adresse ihrer Tochter gegangen)unterschrieben hat aber ihr Ehemann. Alle haben den selben Nachnahmen, es war auch die Rede von Urkundenfälschung und meine Oma soll eine Meldebestätigung von sich an die Firma schicken. Also das sie halt nicht dort wohnt wo ihre Tochter gemeldet ist#gruebel.

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"und meine Oma soll eine Meldebestätigung von sich an die Firma schicken. Also das sie halt nicht dort wohnt wo ihre Tochter gemeldet ist."

Das würde ich machen und dann abwarten, ob der Anbieter sich noch mal meldet. Sollte es an dem sein, würde ich an Stelle deiner Oma ggf. ein Beratungsgespräch bei einem entsprechenden Fachanwalt in Anspruch nehmen.

Über welchen Betrag reden wir hier überhaupt?

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Hallo,

hierbei handelt es sich um einen Fall des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Es ist so, dass du in einem solchen Fall eine Vertretungsvollmacht gegeben haben müsstest, damit deine Oma in deinem Namen Rechtsgeschäfte tätigen darf.

Sollte dies wie oben nicht geschehen sein, so kann ich euch nur Raten, dass ihr Widerspruch einlegt, und konkret darlegt das eine solche Vollmacht nicht erteilt wurde.

lg

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Hallo,

also ich kann Dir nur von meinem Fall berichten...

Als ich schon einige Jahre nicht mehr Zuhause bei meiner Mutter wohnte, sogar ein anderes Bundesland und schon durch Heirat ein anderen Namen hatte, hat meine Mutter einfach per Telefon ein Telefonanschluss auf meinen Mädchennamen angemeldet für sich, da sie kein bekommt!...

Als ich dann Jahre später davon erfuhr und bei der Telekom angerufen hatte um das zu klären, da sie nicht gezahlt hatte, erlebte ich eine "Nette" Überraschung... Ich bin Vertragsphartner und somit dafür zuständig! Das Jemand anderes das Gemacht hat kann ja nicht, darf man ja nicht und in Deutschland gilt nun mal das man am Telefon Verträge machen kann...

Selbst meine Anrufe bei Gericht und meine Telefonate mit dem Gerichtsvollzieher ergaben, das ich die Blöde war.:-[
Mein Name steht dort und basta:-[
Alles andere war egal.
Ich hätte höchstens meine Mutter Privat wegen Betruges anzeigen können.
Auf meine EInwände dann könnte ja jeder sowas machen, bekam ich immer wieder zu hören :Nein, das ist ja eine Straftat!#nanana
"Klasse aber es geht und man könnte Jemanden eine AUswischen!" "Nein, dann machen Sie sich ja Strafbar"
Ja,Klasse!!! Aber wenn man ja doch damit durch kommt#kratz

Da die sogenannten Blauen Briefe ja jetzt Gelb sind und an jeden bei der Adresse ausgehändigt werden, kam die auch immer bei meiner Mutter in der Schublade an:-[

Also zu Deinem Fall: Deine Oma hätte es zwar nicht gedurft ohne Vollmacht, aber sie muss es nicht zahlen, sondern ihre Tochter ist Vertragsphartner...

Vielleicht hilft Dir das etwas weiter.

LG Nicki