Hallo zusammen,
ich habe eine ganz wichtige Frage und hoffe, sie kann mir jemand ernst beantworten.
Also:
Meine Mutter möchte Ihr Elternhaus verkaufen und hat auch schon Käufer dafür gefunden.
Die Leute haben sogar Angst gehabt, dass meine Mutter es sich anders überlegen könnte und an andere Interessenten verkauft, die es auch gab.
Es wurde noch auf dem Hof des Hauses per handschlag besiegelt und mit ziemlich vielen und großen "Ja´s" bestätigt.
Nun kam es zum Notartermin, der Verkaufsvertrag wurde aufgesetzt, jede Seite (meine Mutter als Verkäuferin, die Leute als Käufer) bekam ein Schriftstück dieses Vertrages.
Der Anwalt belehrte alle mit den rechtlichen Sätzen und klärte beide Seiten komplett auf.
(Mit Diktiergerät festgehalten vom Notar)
Es fehlte nur noch die Unterschrift, wozu ein zweiter Termin nötig war.
Jetzt kommen die Leute her und meinen, ne, wir möchten das haus nicht kaufen, es stört sie dies und jenes an dem Umfeld (Bauern, Land etc.)
Meine Mutter hatte bereits für Ihre Eltern, denen sie nach dem Auszug weiterhin Wohnrecht erteilen muss, eine Eigentumswohnung gefunden und diese schon so gut wie gekauft/reserviert...
Leider ist der Anwalt/Notar, den sie heute vergeblich versucht hat anzutreffen noch bis Montag im Urlaub.
Sie ist völlig verzweifelt und weiß nicht weiter...
Wie stehen Ihre Rechte, müssen die Käufer das Haus nun kaufen oder können die aus der Sache einfach so raus???
Ich hoffe, mir kann jemand helfen, sodass ich ihr hoffentlich etwas positives dazu sagen kann, denn sie ist völlig fertig und weiß nicht was sie machen soll.
Vielen Dank im Vorraus...
LG
Sarah
WICHTIG: Hausverkauf gut wie durch,Käufer springen plötzlich ab, was t
Hallo,
also wenn du es ganz sicher wissen willst, dann musst du einen Anwalt konsultieren.
Aber ich denk, die Leute müssen nicht kaufen, Sie haben ja nciht unterschrieben. ABER ich glaube SIe müssen den Notartermin etc. bezahlen. Da bin ich mir aber nciht ganz sicher.
VG Cunababy
Hallo,
danke für deine Antwort.
Ja, diese Gebühren müssen sie auf jeden Fall zahlen, das haben wir bisher raus bekommen, aber das mit dem Kauf ist eine Sache... ich hoffe, es gibt weitere Antworten.
Vielen Dank für deine..
LG
Sarah
Ich denke, es ist ganz eindeutig KEIN gültiger Vertrag zustande gekommen, da Immobilienverkäufe der notariellen Beurkundung bedürfen und dieser Vertrag nicht unterschrieben ist.
Gruß,
W
Immobilien(ver)käufe bedürfen 1. der Schriftform und müssen 2. notariell beurkundet werden.
Da ist kein Kauf zustande gekommen.
Für mich klingt das ein bißchen danach, als wenn die Käufer versuchen, den Preis zu drücken.
Ich würde einfach mal andeuten, dass ihr dann anderweitig verkauft und auf die Reaktion warten. Ist vielleicht etwas riskant, aber was habt ihr denn als Alternative? So weißt du eventuell woran du bist.
LG Kathi
Hallo,
danke für deine Antwort.
Ja, es sind auf jeden Fall irgendwelche Dinge, die denen plötzlich eingefallen sind, wobei dieses haus auch noch ein 18- jähriger!!!! kauft und seine Oma die Kohle für blechen soll...
Der Preis wurde bereits um einige Tausend gedrückt...
Aber ich denke, dann hat meine Mutter wirklich traurigerweise wenig Chancen.
Ich denke auch, nun ist abwarten angesagt und warten was der Notar noch dazu sagt.
Vielen Dank und LG
Sarah
Das ist ganz klar noch KEIN Kaufvertrag zustande gekommen.
Die Interessenten müssen lediglich für die entstandenen Kosten (Notar) aufkommen.
" Meine Mutter hatte bereits für Ihre Eltern, denen sie nach dem Auszug weiterhin Wohnrecht erteilen muss, eine Eigentumswohnung gefunden und diese schon so gut wie gekauft/reserviert... "
Das gilt dann aber auch hier. Wenn die Eigentumswohnung noch nicht per notariellem Vertrag gekauft wurde, kann man da auch noch problemlos zurücktreten.
So ärgerlich es ist - die Interessenten können tun, was sie möchten.
Erst mit der Unterschrift beim Notar siehts anders aus.
Natürlich "können die einfach so raus". Die haben ja noch nicht gekauft. Aber sie müssen alle Kosten ersetzen, die deiner Mutter deswegen zusätzlich entstanden sind. Das kann sogar ziemlich viel werden. Aber genaueres kann deiner Mutter nur ein Anwalt sagen.
#Aber sie müssen alle Kosten ersetzen, die deiner Mutter deswegen zusätzlich entstanden sind#
Warum müssen sie das ?
Freundliche Grüsse Werner
Hallo,
da wird deine Mutter nicht viel machen können. Zwingen kann sie die "Käufer" nicht, nun das haus zu nehmen.
Meine Mutter hatte das anders rum. Sie wollte ein Haus unbedingt kaufen, kannte auch die Vorbesitzer gut. Sie wußte nur nichts davon, daß das Haus verkauft werden sollte. Als sie es mitbekam, hatten andere Interessenten schon eine mündliche Zusage vom Vorbesitzer bekommen.
Da dieVorbesitzer auch lieber meiner Mutter das Haus verkaufen wollten, haben sie es letztlich auch getan. War rechtlich überhaupt kein Problem. Die anderen Leute waren natürlich sauer, konnten aber nichts dagegen machen.
Das einzige, was bei meiner Mutter war: Ursprünglich sollte das Haus über einen Makler verkauft werden. So haben die Vorbesitzer es dann aber ja doch nicht über den Makler verkauft. Eigentlich hätte der Makler ja durch seine erste Vermittlung Provison bekommen, die ging ihm nun durch die Lappen. Die hätte ggf. dann meine Mutter bezahlen müssen. Wäre auch kein Problem für sie gewesen. Aber da war es z.B. auch so, daß der Makler gar keinen schriftlichen Vertrag aufgesetzt hatte. Er war dann auch nur leicht verärgert, hat aber auch nichts weietr dann mehr gesagt/gemacht.
LG
donaldine1
Hallo,
wenn es auch andere Interessenten gab, kann deine Mutter denen doch das Haus erneut anbieten.
LG Sanny