Hallo,
ich lebe mit meiner Tochter in einer Haushaltsgemeinschaft. Die Wohnung ist größer, als erlaubt, ich zahle selbst 45 Euro drauf.
Die Nebenkostenabrechnung ergab ein Guthaben.
Frage dazu:
- die NK auf die Mehr-QM, die ich selbst zahle, werden die dort rausgerechnet?
- wie verhält sich das mit den NK aus dem Mietteil, den meine Tochter selbst bezahlt?
Und dann interessiert mich rein rechtlich, ab wann mein Kind mir unterhaltspflichtig ist. Ich habe gelesen, dass im Verwandschaftsverhältnis eine Unterhaltspflicht erst bei einem Einkommen von X besteht.
Kennt jemand diese Zahl?
Danke für sachliche Hilfe.
Grüße
Mel
ALGII-Haushaltsgemeinschaft - Nebenkosten
Deine Tochter ist 7 und zahlt selber einen Mietkostenanteil?
So etwas kann sich rechnerisch ergeben, wenn das Kind auf Grund seines eigenen "Einkommens" aus Kindergeld plus Unterhalt keinen Anspruch auf ALG II (Sozialgeld), sondern z.B. Wohngeld hat.
Dann ist das Kind nicht mehr Teil der Bedarfs- aber der Haushaltsgemeinschaft und "zahlt" somit selbstverständlich einen Mietanteil.
Huhu KwD,
so isset!
Hallo.
Hier ist alles ganz gut erklärt:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/KinderBedarfsgemeinschaft.aspx
Ob Dein Kind Dir gegenüber unterhaltspflichtig ist, ist irrelevant, da dem erst so ist, wenn das minderjährige Kind das 1,5-fache (meine ich, mag mich irren) Deines Bedarfs hat ... das trifft aber kaum zu.
Dennoch kann sich ein Einkommensüberhang aus unverbrauchten Kindergeld ergeben (wenn das Kind durch Wohngeld, Alg II und Unterhalt mehr als den gesetzlichen Bedarf hat), der dann wieder auf Deinen Anspruch angerechnet wird. Das wirkt wie eine Unterhaltsleistung des minderjährigen Kindes, ist aber unverbrauchtes Kindergeld.
Gruß von der Hedda.
Hallo Hedda,
hab vielen Dank!
Falls ich Rückfragen habe (ich les mir den Link in Ruhe durch), melde ich mich ggf. noch mal.
Dankeschön.
Grüße
Mel
Hallo.
Ja, mach mal ...
... ich habe meinen Beitrag aus dem Stehgreif geschrieben, müsste aber irgendwo noch Notizen dazu haben.
Gruß von der Hedda.