Jugendamt sagt Arge soll den Unterhaltsvorschuss leisten

Hallo,

ich bin vor einem Monat Mama geworden und hatte vor der Babypause eine Berufl. Umschulung über die DRV gemacht und ergänzend ALG II bezogen. Die Ausbildung wurde unterbrochen und die DRV leistet deshalb kein Übergangsgeld mehr und ich erhalte nun leider komplett ALG II.
Die Arge hat mich nun zum Jugendamt geschickt um Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Das Jugendamt schickt mich wiederum zur Arge, damit die den Unterhalt zahlen!
Ihre Begründung ist, das sei ne Neuregelung, dass ALG II Empfängerinnen den Unterhaltsvorschuss nicht mehr vom Jugendamt bekommen und deshalb die Anträge abgelehnt werden.
Die Arge hat mir bereits den Unterhaltsvorschuss zu 100% angerechnet und nun fehlt mir natürlich das Geld!
Welches Amt hat denn nun Recht?
Ich habe nichts im I-Net gefunden, wo etwas von dieser Neuregelung steht.
Hat von euch jemand solche Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank
LG Suse

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Das Jugendamt schickt mich wiederum zur Arge, damit die den Unterhalt zahlen!
Ihre Begründung ist, das sei ne Neuregelung, dass ALG II Empfängerinnen den Unterhaltsvorschuss nicht mehr vom Jugendamt bekommen und deshalb die Anträge abgelehnt werden.

Haben sie dir auch gesagt ,wo diese angebliche Neuregelung nachzulesen ist?
Wir beziehen momentan noch ALG 2 und ich bekomme den UV für meine Tochter vom JA.
Die ARGE hat doch mit dem UV absolut gar nichts zu tun.

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In der Ablehnung muß ja der Grund mit § versehen stehen. Ansonsten wieder mal die typische Pennerei vom JA

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Dass die nach Nase arbeiten ist mir schon bekannt :-[
Meine JA-Tante ist sooo jung- die hat bestimmt gerade mal ihre Ausbildung fertig gemacht...
Grund ist das UVG § 1 Abs. 1 und der spricht eigentlich für mich, und nicht gegen mich!

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Geh zur Leitzung des JA und reich eine Beschwerde ein.Die hat keine Ahnung aber davon recht viel.

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Hallo,

bist du alleinerziehend?

LG

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Ja bin ich, aber sie sieht das anders!

Ich lebe allein mit meinem Kind und erziehe es auch allein.
Ich habe nie mit dem KV zusammen gelebt - wegen einer Tierhaarallergie und er "sieht" ihn ca. 2 mal pro Woche für 2-3 Stunden und dann liegt er im Bettchen...

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Hallo!

Das soll kein Angriff sein, aber
>er "sieht" ihn ca. 2 mal pro Woche für 2-3 Stunden und dann liegt er im Bettchen...<

Wo sieht er ihn dann? Bei euch geht ja nicht, wegen der Tiere.

Lg Marion

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Hallo,

warum zahlt der Vater keinen Unterhalt, wenn Du Ihn in der VK sogar als "Partner" angiebst? Wenn er sogar 2x/Woche Kontakt zum Kind hat verstehe ich nicht, warum er für Dich und das Kind keinen Unterhalt zahlt. Ist er finanziell auch so mau? Wer hat denn die Allergie? Du oder er? Warum wird nicht das Tier abgeschafft, wenn das der einzige Grund ist warum Ihr nicht zusammenlebt?

LG, Andrea

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Er hat noch eine Tochter und verdient leider nur dreistellig!
Zahlen will er ja, wenn er könnte!
Er hat die Allergie und außerdem noch Asthma.
Die Tiere abschaffen ist einfach so gesagt, allerdings habe ich sie schon seit 8 Jahren und hänge an ihnen wie an meinem eigenen Kind! Tierheime kommen für mich absolut nicht in Frage, aber ich habe Anzeigen aufgegeben, da es mir zu viel wird allein mit Kind. Nur seit Monaten findet sich kein neues zu Hause für die Zwei.
Außerdem kann mein Freund auch in den nächsten 10 Jahren hier nicht einziehen, weil die Allergene in der Wohnung und im Haus sowie so sind, es leben hier noch 4 Hunde im Haus...
D.h. ich müsste umziehen, mein Freund müsste umziehen und sein Mittbewohner, nur um es Anderen recht zu machen!?

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Hallo,

wieso um es anderen Recht zu machen?

Ihr habt doch ein Kind gezeugt und damit eine Familie gegründet. Was haben andere damit zu tun? Wenn er nur einen dreistelligen Betrag verdient und Du gar nichts - wie wäre es wenn Ihr beide etwas mehr arbeitet, Eure gemeinsamen Kosten senkt (KEINE Haustiere und nur EINE Wohnung).

Euer Lebensentwurf ist Eure Sache - aber nur solange nicht die Allgemeinheit (ALGII, UHV) für Euch aufkommen soll.

LG, Andrea

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sei froh, dass die arge dir nicht einfach den mindestsatz an unterhalt abzieht. denn das könnten die auch machen, bis geklärt ist, wieviel er zahlen kann. er ist verpflichtet, sich vernünftig bezahlte arbeit zu suchen, um unterhalt zahlen zu können...

und unterhaltsvorschuss bekommt man nur, wenn man alleinerziehnd ist, das bist du in meinen augen nicht. freund ist mit dir zusammen er ist erzeuger, er kann sich ausreichend kümmern, wenn er wollte...

beantrag einfach uv, und die ablehnung reichst du der arge ein und die kümmern sich dann weiter (je nach sb wird der vater "in die mangel" oder es einfach so hingenommen).

und zu meinen persönlichen erfahrungen: hatte auch eine umschulung, ähnlich wie bei dir, bekomme aber vollen unterhalt, nach den zwei jahren umschulung fordert die arge aber nun vom kv mehr unterhalt als das ja festgelegt hatte. keine ahnung, was daraus wird...

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Was verstehst Du unter "vernünftig bezahlte Arbeit"?

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na, wenn er eine ausbildung oder studium hat, sollte er nicht gerade einen helferjob haben, ebenso kann er vollzeit arbeiten statt sich mit teilzeit zu drücken...

aber wie gesagt, das kommt auf den menschen selbst an und auf die sb...

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