Hallo ihr Lieben!
Ich habe ein dringendes Problem und weiß nicht so recht, wer mir da helfen kann. Unser Sohn (8 Wochen alt) ist gestern ins KKH gekommen. Er hat den RS-Virus. Derzeit liegt er noch auf einem Isolierzimmer. Dort kann ich leider nicht übernachten und auch nur zu den Besuchszeiten kommen. Ab morgen könnte er aber evtl. in ein anderes Zimmer verlegt werden. Hier wäre es dann auch möglich, dass ich dort bleiben und auf einer Liege schlafen könnte. Nun haben wir aber ein Problem. Und zwar ist zu morgen ein Krankenkassenwechsel beantragt. Da ich morgen verbeamtet werde, wechsele ich von der GKV in die PKV. Mein Sohn wechselt mit. Nun habe ich überhaupt keine Ahnung, wer überhaupt für den KKH-Aufenthalt aufkommt!? Die alte oder die neue Versicherungsgesellschaft? Der Antrag ist leider noch nicht durch, da ich erst letzte Woche Bescheid bekommen habe, dass ich diese Stelle (mit Verbeamtung) antreten kann und dementsprechend auch erst Mitte letzter Woche den Wechsel beantragt habe. Sollte es tatsächlich so sein, dass wir ab morgen dann privat versichert sind: Zahlt die PKV denn dann die Rooming In Kosten? Oder bleiben wir auf den 95€ pro Tag (für eine läppische Liege... ) sitzen? Wer hat da schon Erfahrung gesammelt?
Ach ja: Die alte Versicherung ist die TK, die neue die DBV.
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Marie mit -Louis
PS: Natürlich werde ich morgen auch bei der Versicherung anrufen, aber durch die Verbeamtung werde ich erst morgen Nachmittag dazu kommen und ich wüsste schon gerne, was auf mich zukommt.
PKV - Übernahme der Rooming In Kosten?
Hi,
m.W. nach ist es eine reine Sache des Vertrages, ob die PKV das Rooming In übernimmt.
In allen Angeboten, die uns vorlagen als wir vor der Wahl standen (ohne Beihilfeberechtigung) war es ausdrücklich NICHT enthalten. Was sagt denn der Versicherungsvertrag?
Wo dein kind nun morgen versichert ist kann ich dir auch nicht sagen.
Viele Grüße
Miau2
hi,
am besten rufst du die pkv an und fragst! bei uns bin ich gkv und der kleine pkv. als er im kh war hat die pkv das komplett übernommen, als ich mit ihm kh war, da er ja noch gestillt wurde!
gute besserung
Also bei allen Problemen, die ich mit der PKV kenne und habe - ich habe noch NIE gehört, dass die Begleitperson bei Unter-6-Jährigen (zwischen 6 und 12 Jahren kann es da schon Probleme geben) nicht bezahlt wurde. Ansonsten ist doch dein Kind beihilfeberechtigt, oder? Was die Beihilfe zahlt, zahlt auch die PKV.
Die Kosten werden stichtagsgenau geteilt. Also gib das auch richtig im KH an (es gibt da garantiert danach Rennerei damit, sichere dich ab und laß dir alles (!!!) schriftlich bestätigen). Die müssen also an dich eine Rechnung für die Beihilfe und PKV schicken und eine Rechnung an die GKV und natürlich noch die Rechnung über die KH-Kosten an die PKV direkt.
Ach ja...das Ganze läuft als BEGLEITPERSON. Rooming in ist was anderes
Hallo,
mein Sohn (jetzt 22 Monate) war leider bereits für jeweils 1 Woche stationär im KKH.
Ich Beamtin mit Beihilfe, PKV bei DBV, er über mich ebenfalls PKV bei DBV.
Beide MAle ging die Abrechnung absolut problemlos, ich war -wegen dem Alter meines Sohnes-zwingend erforderliche Begleitperson!
Ich habe dort gegessen und geschlafen und habe alle Kosten anstandslos erstattet bekommen, sowohl von Seiten der Beihilfe (deutlich höhrerer Kostenanteil) als auch PKV.
Wie das in deinem speziellen Fall wegen dem Wechsel ist kann ich Dir natürlich nicht sagen, da würde ich mich bei der DBV und der TK nochmal erkundigen und alles schriftlich!!!! geben lassen!
Bei Fragen gerne über PN!
und gute Besserung für den Kurzen,
sechisi