Hallo Ihr lieben,
kurze und knappe frage: Man kann sich doch getrennt veranlagen lassen, auch wenn man heiratet, richtig? Kann man also mit IV / iV verhindern, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, sprich das mein Elterngeld sich nicht steuererhöhend auf das Einkommen meines (Noch)Freundes auswirkt?
Das wäre nämlich ein unfassbarer Unterscheid! von 5,3 % Steuersatz auf fast 13 %.
LG, Sandra
Experten hierher! Progressionsvorbehalt EG Heirat verhindern?
Ja, durch eine getrennte Veranlagung wirkt sich das Elterngeld nur auf das Einkommen des EG-Beziehers aus.
Ob sich das lohnt, kommt darauf an, wie hoch eure Einkommen sind.
In manchen Fällen ist es vorteilhafter, die gemeinsame Veranlagung zu wählen.
Schau mal hier:
http://www.lr-online.de/tipps-und-trends/geld-und-markt/Getrennte-Veranlagung-bei-Elterngeldbezug-von-Vorteil;art12595,2214873
VG
Snail
Hallo,
vielen lieben Dank! genau das wollte ich wissen. Bei uns wäre das eine so extreme Nachzahlung, wenn das EG mit eingerechnet werden würde... und ir heiraten ja nicht wegen dem Geld, aber wenn es so extreme Verluste geben würde, überlegt man es sich dann doch!!
LG, Sandra
Also wir haben ne satte 4 stellige Rückzahlung bekommen bei Zusammenveranlagung und Stk Klasse erst jeder 1 und nach Heirat 4/4
Ihr solltet das durch Rechnen lassen. Der Progressionsvorbehalt bleibt ja egal wie erhalten da kommts auf den Jahresverdienst drauf an.
ja. man kann den progressionsvorbehalt so umgehen. aber eben auch die steuerlichen vergünstigungen durch die lohnsteuerklasse 3, die er sosnt annehmen könnte
aber wenn er nur 5,3% steuern zahlt wird sich das bei euch evtl. kaum auswirken
lisasimpson
hallo,
3/5 macht für die jahre danach Sinn, aber dann eben nicht für 2011. Hätte sich mit ein paar Hundert Euro bemerkbar gemacht, dei Nachzahlung wegen EG bei 3/5 wären aber knapp 2000,00€.
LG, Sandra