wird elterngeld doppelt gezahlt?

hallo,

hab ne frage zum elterngeld...

und zwar bin ich mit dem 3. kind schwanger und beziehe momentan noch elterngeld bis april 2012. das 3. kind würde im september 2011 geboren werden und nun meine frage:

bekommt man dann von sept. - april doppelt elterngeld?

was hat man da für möglichkeiten, kennt sich da jemand aus?

lg christiane

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Hallo,

ich meine mich zu erinnern, dass mit der Geburt des 3. Kindes der Elterngeldanspruch für das 2. Kind verfällt.
Du bekommst also nur das Geld für ein Kind und verschenkst das Geld, dass dir noch zustehen würde.


LG
M.

PS: Korrigiert mich bitte, sollte sich das geändert haben.

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Hi,
hast du gesplittete Auszahlung gewählt?

Dann kannst du - ohne Gewähr auf Richtigkeit - die Splittung widerrufen und dir nach einem Jahr EG-Bezug den Rest auf einmal auszahlen lassen. Oder so ähnlich, die Elterngeldstelle sollte das wissen.

Wieder ohne Gewähr, aber ich meine, dass es keine "doppelte" Zahlung gibt. Mit dem einfachen Grund, dass das Elterngeld eine Lohnersatzleistung ist und der gleiche "Lohn" nun mal nicht doppelt ersetzt wird.

Viele Grüße
Miau2

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Wie alt ist das erste Kind? Die Splittung kann man nämlich in dem FAlle dann widerrufen.

Ja, es gibt für beide Kinder Elterngeld, aber das Elterngeld vom 2. Kind wird als Teilzeiteinkommen aufs Elterngeld vom 3. Kind angerechnet, sprich im schlechtesten Fall gibt es nur 300 Euro beim 3. Kind und das kann man eben mit einer anderne Auszahlugn evtl. umgehen!

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Irgendwie passen deine Angaben in deiner VK nicht zu den Angaben hier. Dein Kind ist jetzt 5 Monate und du bekommst noch Elterngeld bis April 2012? Meines Wissens kann man doch nur wählen zwischen 1 und 2 Jahren Auszahlung.
Ja, man kann doppelt Elterngeld bekommen. Aber dann gibt es für das Geschwisterkind nur 300€ + Geschwisterbonus. Also nur den Mindestbetrag gibt es dann. Das einkommensabhängige Elterngeld gibt es nur einmal. So ist zumindest die Regelung bei Mehrlingen und ich wüßte keinen Grund, warum das bei dir dann anders sein sollte. Aber da dein bisher 5 Monate altes Kind ja auf alle Fälle den ersten Geburtstag hinter sich hat, kannst du dir auch den Rest auf einmal auszahlen lassen.

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DAs stimmt nicht, die Regelgun ist anders, aber zumeist läufts auf diese Summe hinaus. Wobei bei Mehrlingen es den Geschwisterbonus nicht gibt!

UNd nein, man kann nicht nur 12 oder 24 Monate wählen. Es kann fast jede mögliche Anzahl zwischen 12 und 24 sein ;)