Leider konnte mir niemand bislang eine Antwort geben:
Ich habe von Januar - August 2010 Elterngeld bezogen.
Von September - Dezember 2010 Gehalt, aber darauf keine Lohnsteuer bezahlt.
Eigentlich ist man ja verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen, wenn man Elterngeld bezogen hat. ABER: Ich habe ja keine Lohnsteuer bezahlt und kann somit doch auch rein gar nichts zurück bekommen, oder? Wenn ich ohnehin nichts zurück bekomme, würde ich nämlich keine machen und erstmal abwarten, ob da irgendwann eine Aufforderung kommt, wobei ich gehört habe, dass das wohl eher nicht der Fall wäre.
Ich habe ja auch Kindergartenkosten bezahlt. Aber da ich keine Lohnsteuer bezahlt habe, kann ich die wohl in den Wind schreiben ebenso wie meine Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, oder?
Steuererklärung machen oder nicht?
Hallo,
wenn man Lohnersatzleistungen bezogen hat, dann muss man doch eine Einkommensteuererklärung machen, oder?
Da die Finanzämter über den Elterngeldbezug informiert werden (stand zumindest auf meinem Elterngeldbescheid drauf, kann man das also nicht "unterschlagen".
"Wenn ich ohnehin nichts zurück bekomme, würde ich nämlich keine machen und erstmal abwarten, ob da irgendwann eine Aufforderung kommt, wobei ich gehört habe, dass das wohl eher nicht der Fall wäre. "
Von wem hast Du das denn "gehört"?
Wie kommt es übrigends, dass Du Einkommen hattest, aber keine Lohnsteuer abgezogen wurde? War das eine geringfügige Beschäftigung? Wenn Du soviele Werbungskosten hast - vielleicht gibt es soetwas wie Vorverluste? (Ruf einfach beim Finanzamt an).
LG, Andrea
Das Einkommen lag innerhalb der Gleitzone. Da zahlt man dann keine Lohnsteuer. Ich habe auch keine Kirchensteuer und keinen Solidaritätszuschlag bezahlt. Nur Renten- und Krankenversicherung/Pflegeversicherung. Ich habe auf jeden Fall gelesen, dass bei kleinen Einkommen keine Aufforderung erfolgt, da der Staat ja bei mehr Steuererklärungen Geld zurückzahlen muss als nachfordern kann.
Wer sagt denn, dass man immer etwas zurück bekommen muss?!? Du darfst annehmen, dass du nonch Steuern zahlen musst und deshalb bist du auch verpflichtet die Einkommenssteuererklärung abzugeben und das bis 31.5.2011.
Und natürlich kannst du dann alle deine Werbungskosten angeben, wenn es mehr als 920 Euro sind (die werden dir eh anerkannt).
"wenn man Lohnersatzleistungen bezogen hat, dann muss man doch eine Einkommensteuererklärung machen"
seit wann das denn? haben wir noch nie gemacht, seit jahren die ganz normale lohnsteuererklärung. das finanzamt hat sich noch nie beschwert.
lg
Lohnsteuererklärung = Einkommensteuererklärung
Hallo kaktuszahn,
was ist denn eine "normale Lohnsteuererklärung"?
Es gibt nur die Einkommensteuererklärung.
LG, Andrea
Da Elterngeld eine Lohnersatzleistung ist musst du eine Steuererklärung machen. Und da durch den Progressionsvorbehalt dein Steuersatz ja neu bestimmt wird kann es durchaus sein, dass du noch Steuern nachzahlen musst.
Dein reines Gehalt liegt zwar in der Gleitzone, aber durch das Elterngeld (das ja für die Steuerbestimmung addiert wird) kann es eben schon sein, dass dann Steuern anfallen.
Du bist verpflichtet und das nicht wegen evtl. Rück-, sondern NACHzahlungen.
Gruß,
W