hallo,
mein sohn kam am 5.1.11 zur welt. das elterngeld bekomme ich über 2 jahre verteilt bis zum 4.11.12 (405,45€). wollte dann danach wieder teilzeit in elternzeit arbeiten. ist es möglich, wenn ich jetzt vorher nen teilzeitjob o.ä. in ner anderen firma finde, mir das elterngeld vorzeitig auszahlen zu lassen? will nämlich nicht, dass mir davon was abgezogen wird. muss mein arbeitgeber zustimmen, wenn ich nen 15h/woche job woanders ausüben möchte? braucht er bestimmte gründe mir das zu verbieten...mein arbeitgeber bietet mir leider nicht die zeitliche einteilung, wie ich es gern hätte.( schichtdienst etc).
danke für die antworten
brini
elterngeld über 2 jahre, vorzeitig auszahlen lassen???
Ich glaube nicht, dass man sich Elterngeld im voraus auszahlen lassen kann. Dann ja jeder Elternzeit nehmen und trotzdem arbeiten gehen... Wozu dann Elternzeit?!
naja, ich will ja frühestens nach 1 jahr wieder arbeiten und wollte wissen, ob ich den rest dann ausbezahlt bekomme...habe ja nur die hälfte erhalten in einem jahr...
Klar kann das jeder und klar kann man das auszahlen lassen.
Wozu, lass mich überlegen:
1. Der AG kann Teilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehne
2. man hat später Anspruch auf eine Vollzeitstelle
3. Man hat Kündigungsschutz
4. Man hat Einfluß auf die zeitliche Ausgestaltung
Hallo
du musst mindestens 1 Jahr Elternegld bezogen haben um den Rest vorzeitig ausbezahlen zu lassen.
LG Nadine
danke, das hilft mir schon weiter!
ich bekomme ja insgesamt 20 monate elterngeld (10.3.11-4.11.12) wegen dem mutterschaftsgeld, heisst das, dass ich dann ab 6.1.12 es mir vorzeitig auszahlen lassen kann? sind ja nur 10 monate elterngeldbezug, aber 1 jahr nach geburt.
danke
Was hättest du davon? Im 2. Jahr des EG-Bezuges wäre doch alles unter 30 Wochenstd. anrechnungsfrei?!
Natürlich kannst du nach einem Jahr dir sofort und jederzeit das komplette restliche Geld auszahlen lassen.
Allerdings ist es dann auch egal, denn abgezogen wird dir nach einem Jahr nichts mehr!
Dein Ag kann ablehnen, allerdings schwerlich, wenn er eine Teilzeitarbeit bei ihm ablehnt (ihr müsst euch ja auf die zeitliche Ausgestaltung einigen).
ich danke dir! jetzt hab ich das alles kapiert mit dem elterngeld!
ich habe elternzeit bis 4 januar 2015 (4 jahre,1 jahr is noch von meinem ersten kind)
der betrieb und ich erfüllen alle voraussetzungen, dass er eigentlkich keine teilzeit ablehnen kann...aber man weiss ja nie, wie die was drehen können.
ich würde gerne in teilzeit in elternzeit in diesem betrieb arbeiten, aber ich hätte schon wünsche, was die zeiten betrifft, und da wurde mir von vornerein gesagt, dass das nicht so geht. arbeite im hotel....wollte halt nur frühdienst und we und feiertage frei. möchte auch nur 15h arbeiten...entweder 2x die woche a 7,5h oder 3x5h oder ähnlich.
was ist, wenn wir keine einigung finden?
ich habe nunmal 2 kleine kinder zu hause...(die große ist jetzt auch erst knapp 18 monate) und möchte nicht an den we und feiertagen immer arbeiten...
aber vielleicht finde ich ja auch nen anderen job....
vielleicht kannst du mir da ja nochmal helfen?!
im 2. jahr wird dir nichts merh angerechnet- du kansnt also das ganze geld auf ein mal ausgezahlt bekommen oder es weiterlaufen lassen, das spielt keine rolle, denn es ist lediglich ein auszahlungszeitraum, kein anspruchszeitraum
lisasimpson
hallo mein kleiner kam 16.03.2010 zur welt hatte elterngeld auch erst auf 2 jahre im november hab ich bei elterngeldstelle angerufen und auch gefragt wie das ist, habe dann ein brief geschrieben das ich den bezugraum doch nur 1 jahr möchte hatte ne woche später neuen bescheid
und von den monaten die vergangen waren hab ich nachbezahlt bekommen
lg