unverheiratet - 1 Kind -Steuerklasse???

hallo!

mein freund und ich leben zusammen, erwarten ein kind. sind aktuell bei steuerklasse 1.
wenn wir das kind auf die lohnsteuerkarte meines freundes setzten lassen, rutscht er dann in klasse 3?

wer kann uns helfen?

lg anni und stefan

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Nein, er hat dann nur einen Kinderfreibetrag. die Steuerklassen ändern sich nur Bei Heirat bzw Scheidung.

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Naja. Genaugenommen hat er ein halbes Kind.

Die Stkl. 2 gibt es übrigens für Alleinerziehende (also nur 1 Erwachsener in der Wohnung). Da braucht man keine Heirat oder eine Scheidung.

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naja, es geht, sie Null Kind und er 1 Kind. Mit alleinerziehend hast du richtig gesagt. Aber Steuerklasse 3 NIE.

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Dein Freund bekommt nur das halbe Kind, das geht bei unverheirateten nicht anders. Und die Steuerklassen könnt ihr auch nicht wechseln. Stkl. 3, 4 oder 5 gibts nur bei Verheirateten und 2 nur bei Alleinerziehenden, das trifft ja beides nicht zu!

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Hi,
ihr könnt nur 0.5 Kinderfreibetrag auf jede Lohnsteuerkarte setzen lassen. Es ist vollkommen egal, ob du Einkommen hast oder nicht - bei zusammenlebenden, unverheirateten Eltern ist eine andere Verteilung nicht möglich.

LSK 3 gibt es nur für verheiratete. Ihr bleibt weiterhin beide in der 1. Da ihr zusammenlebt - egal, ob mit oder ohne Trauschein - steht dir auch nicht der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu (das wäre in Klasse 2).

Alternativen gibts nicht, unser Steuergesetz förder nach wie vor nicht die Bildung einer Familie, sondern in erster Linie die Heirat.

Aber - wenn dein Freund nicht gerade überdurchschnittlich verdient macht der Unterschied zwischen 0.5 und 1 Kinderfreibetrag auch nicht wirklich viel aus (wenn überhaupt). Das Kindergeld - das ist ja nichts weiter als eine "vereinfachte" pauschale Auszahlung von der Entlastung durch den Freibetrag - wird ja nicht verändert, und bei allen Einkommen unter einer bestimmen Grenze (google findet die schnell, wenn man sucht) reicht das aus.

Der größere Nachteil ist dass DEIN Freibetrag verloren geht, denn den könnte nur der Ehemann (bei gemeinsamer Veranlagung) für sein Einkommen nutzen. Der Vorteil ist natürlich, dass dein Elterngeld nicht bei seinem Gehalt die Steuerlast erhöht.

Viele Grüße
miau2