Hallo,
wir haben eine Einliegerwohnung mit fast 60m² in der gerade meine Schwester wohnt. Sie wird wahrscheinlich im Spätsommer zu ihrem Freund ziehen.
Könnten wir die Wohnuvg einer Studentin anbieten, die z.B. nur die nebekosten zahlen muss und uns im Gegenzug als Babysitter ein paar Stunden die Woche unterstützt?
LG
Wohnung gegen Kinderbetreuung? Geht das?
Hallo,
es ist doch eure Entscheidung, was ihr mit eurer Wohnung macht?
Hallo,
ich habe meine Frage nicht richtig gestellt
Wie regelt man das Vertraglich am Besten?
Sie zahlt die volle Miete und wird dann von uns wieder bezahlt?
Wie schaut das mit dem Finanzamt aus?
Wenn Sie von euch bezahlt wird müsst ihr das ganze versteuern und auch anmelden sonst ist es Schwarzarbeit.
Ich würde raten die Kinderbetreuung so im Vertrag festzuhalten die genaue Wochenstundenanzahl reinschreiben das es sich verrechnet also Wohnrecht gegen Kinderbetreuung und dann die Nebenkosten extra aufschlüsseln.
Dann könnte das ganze als Nachbarschaftshilfe zählen.
Frag aber lieber nochmal vorher woanders nach, ich gebe keine Garantie das dies alles so richtig ist wäre aber das einfachste ohne Sie anzumelden zumal Studenten ja meist auch eine Grenze beim Verdienst wegen Bafög haben!
ist doch ne tolle Idee!!! Ich würds machen, wäre ich noch Studentin
Klar geht das, finde die Idee super.
Hatten wir früher als ich klein war auch, erinnere mich noch gerne an die Zeit damals die Kinder haben einen viel besseren Bezug dann zur Studentin als einem normalen Babysitter.
Würdest du in meiner Nähe wohnen würd ichs sofort machen
Vielleicht auch eine Überlegung eine Alleinerziehende Mutter mit einem Kind? 60m2 sollten da doch ausreichend sein und die Erfahrung wäre auch da.
Hallo
#Wie regelt man das Vertraglich am Besten?
Sie zahlt die volle Miete und wird dann von uns wieder bezahlt?#
Genau so ist es richtig.
Was machst du denn, wenn sie dauernd krank oder im Urlaub ist ?
Sie hat eine kostenlose Wohnung und du doch keinen Babysitter.
freundliche Grüsse Werner
Du musst das trennen, d.h. normale Miete verlangen. Diese Mieteinnahmen musst du versteuern. Die Miethöhe muss sich in etwa am Mietspiegel orientieren, nur bei Verwandschaft kann sie darunter liegen.
Ich weiß ja nicht in welchem Umfang du sie als Babysitter brauchst, auf jeden Fall würde ich das extra machen. Du musst auch damit rechnen, dass sie keine Lust, keine Zeit oder nicht geeignet ist und sie nachher mietfrei bei dir wohnt.
LG
Sini
Keine Kritik, aber wo steht das, dass sie keine bzw. keine geringere Miete als im Mietspiegel ersichtlich vereinbaren darf?
Klar geht das.
Es gibt auch viele, die das mit Haushaltsarbeiten + Babysitten koppeln.
Ich würde ausrechnen, wieviele Stunden und den Mietvertrag so formulieren, dass Euch Betrag x zusteht, sollte sie doch nicht arbeiten wollen.
Gruß
Manavgat
Es geht. Der Hausmeister unserer Wohnanlage wohnt z.B. mietfrei. Aber versteuert muß es natürlich trotzdem werden. Du kannst nicht einfach sagen, sie wohnt mietfrei und betreut dafür deine Kinder mit. Der Staat passt schon auf, dass er nicht zu kurz kommt
Du machst einfach einen Vertrag und gibst ihr ein Gehalt (brutto) an und im Vertrag legst du auch fest, dass sie in der Wohnung bei euch wohnt und xxx € Miete zahlt und das das entsprechend verrechnet wird. ABER: Eine 60qm Wohnung kostet eigentlich einiges. Wenn das eine Studentin ist, wohnt ihr ja sicher in relativer Uninähe. Die Wohnung muß sich an den Mietspiegel orientieren. Und als Studentin darf sie auch nicht richtig lang arbeiten...eben nur ein paar Stunden. Ich denke, letztendlich werdet ihr die Wohnung vielleicht günstiger vermieten können, aber ganz kostenlos ist es für die Studentin nicht. Da es eine regelmäßige Babysitttertätigkeit ist, muß sie auch angemeldet werden. Also du musst noch zusätzlich diese 20% (?) Pauschale zahlen.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/3__Privathaushalte/NavNode.html?__nnn=true
Die Idee mit der Hausmeisterwohnung ist auch nicht schlecht.
Mir wäre das aber zu kompliziert.
Ich wüsste nicht einmal, ob es so einen Vertrag im Schreibwarengeshäft gibt.
Es bringt jedenfalls nur Ärger, wenn du versuchst, einen Mietvertrag selbst abzuändern.
Das sind eben ein Arbeitsvertrag und ein Mietvertrag, und du solltest nicht selbst versuchen, das zu vermischen.