Hauskredit...Bürgschaft...ratlos

Hallo,

waren heute samt Schwiegervater bei unserer Bank, da wir nun
endlich unser eigenes Haus kaufen wollen.

Mein Schwiegervater würde eine Bürgschaft für den Kredit (ca. 390.000€)
übernehmen (falls nötig), doch die Bank-Angestellte meinte das brauchen
sie nicht, stattdessen soll ICH nur unterschrieben, dass das Elterngeld,
dass ich bis Januar 2012 bekomme, meinem Mann zum Abbezahlen des
Kredits zur Verfügung stelle. Und das, obwohl er genügend verdient. #kratz

Wir haben der Bank unsere Fahrzeugbriefe angeboten (als Sicherheit),
aber sie meinten das wäre zu viel Verwaltungsaufwand. #schwitz

Kann das so stimmen?

Hieße das dann, das ICH bürgen müsste, falls irgendwas schief laufen würde?
Viel einfach wäre es doch, wenn mein Schwiegervater eine Bürgschaft übernimmt..?
Würdet Ihr in diesem Fall noch eine 2.Bank befragen?

Kenne mich mit Krediten & co. absolut nicht aus #schwitz

Danke
m-v-m

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Ihr wärt völlig bekloppt, wenn ihr die Bürgschaft anbietet, schließlich wird der Hauskredit über die Grundschuld abgesichert. Das mit dem Elterngeld ist doch kein Problem, geht doch nur um die 2 Jahre. Außerdem werdet ihr ja wohl gemeinsam Hauseigentümer und nicht Dein Mann allein.

Gruß

Manavgat

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Ja aber wenn ich jetzt unterschreibe, dann haben sie ja nur 1 Jahr die
"Sicherheit" mit dem Elterngeld... was ist danach? Der Kredit läuft ja mehrere Jahre...

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Wie kommt Ihr überhaupt auf so eigenartige Ideen wie die Bürgschaft oder die Fahrzeugbriefe?
Entweder, das Einkommen Deines Mannes reicht oder nicht.

Mir klingt das Ganze nicht geheuer.

Gruß,

W

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Also, Fahrzeugbriefe dienen normal nicht als Sicherheit für einen Immobilienkredit. So ein Kredit läuft ja 20, 30, 40 Jahre, was ist das Autochen nach der Zeit wohl noch wert? Und willst Du es so lange behalten?

Euer Problem versteh ich nicht ganz. Steht nur Dein Mann im Grundbuch als Eigentümer? Bist Du Dir sicher, daß Du das willst? Heißt ja, im Fall einer Trennung hast Du ganz schlechte Karten ?!
Wenn Ihr beide drinsteht, müsst Ihr beide den Kreditvertrag unterschreiben. Dann bist Du natürlich voll in der Haftung, das ist sozusagen noch schlimmer als Bürgen.

Daß die Bank den Bürgen nicht will, ist doch ok. Es sei denn, der Bürge würde für einen niedrigeren Zinssatz sorgen. Dann wär's ja Abzocke, wenn sie ihn ablehnen.
LG

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Das denke ich mir auch. Im Fall einer Trennung wäre das ganz schlecht...

Die Bankerin meinte aber, im Falle einer Trennung muss mein Mann mir das
Haus eh überlassen, da er ja unterhaltspflichtig für unsere Tochter & mich ist.

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Das klingt alles eigenartig und unseriös.
Warum sollte Dein Mann Dir das Haus überlassen und was nutzt es Dir, wenn es nicht bezahlt ist?

War das Eure Hausbank?

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Für mich klingt das eher danach, dass nicht dein Mann allein sondern ihr beide den Kreditvertrag unterschreiben sollt. Für die Bank ist das natürlich erheblich von Vorteil weil somit zwei Kreditnehmer in der Haftung stehen.

Was wäre denn, wenn du nicht unterschreibst?

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Ja, denke ich auch...

Wenn ich nicht unterschreibe, gibts kein Kredit.

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Na da hast du doch schon die Antwort.

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Ich verstehe hier jetzt das Problem nicht. Die Bank ist nicht unseriös. Das ein Bürge nicht akzeptiert wird, kann folgende Gründe haben.

a) Der Bürge ist zu alt. Banken interessieren nun mal keine Bürgen, die quasi kurz vor Altersrente stehen. Denn hier besteht die Gefahr, da es Pfändungsfreigrenzen gibt, dass die Bank beim Zahlungsaufall vom Hauptschuldner das Geld trotzdem nicht sieht.

b) Wenn die Bank eine Bürgschaft interessieren soll, ist es besser, z. B. Sparbücher zu hinterlegen. Denn nur "Bares ist Wahres". Die Sparbücher werden dann nach Restrisikoeinschätzung und Tilgungsleistung wieder frei gegeben. War bei mir so. Mein Opa haftete mit 10.000 DM Sparbuch, welches nach 4 Jahren von der Bank frei gegeben wurde.

Warum willst Du für den Kredit nicht mit unterschreiben? Du musst im Anschluss bitte nur darauf achten, dass auch Du mit im Grundbuch stehst. Sonst stehst Du zwar für den Kredit ein, hast aber keinerlei Rechte am Haus. Das wäre für Dich im Falle einer Trennung fatal.

Und nein, Du hast nicht automatisch das Recht, mit der Begründung der Kinder, infolge einer Trennung das Haus für Dich zu beanspruchen.

Autos, Schmuck, Möbel.... Das alles interessiert bei einer Hypothek als Sicherungsleistung in den meisten Fällen nicht.

Sparbücher, die werden gern gesehen.

Euch alles Gute, Janette