Abrechnung nach falscher Steuerklasse *BITTE DRINGEND RAT*

Hallo an alle Leser, wir haben ein Problem und hoffen Ihr könnt uns einen Rat geben. Mein Mann hat (hatte) seit Januar eine neue Stelle angetreten und wurde dann im Februar zum 16.3 gekündigt. Er hat im Januar eine normale bzw. richtige Abrechnung nach Steuerklasse 3 erhalten (wir haben Stk. 3 und 5). Jetzt hat er gestern die Abrechnung für Februar erhalten und wir sind geschockt. Diese ist nach Stk. 6 abgerechnet und es ist auch unter Steuerabgaben ein Hinweis vermerkt, dass für Januar eine Nachberechnung nach Stk. 6 erfolgt ist. Jetzt hat er diesen Monat nach Stk. 6 Abzüge und nachträglich für Januar wurden auch 600 € abgezogen. Somit bekommt er nur 500 € raus.....jetzt sind wir total fertig und wissen nicht was wir tun sollen und wovon wir leben sollen. Er wird natürlich morgen zu seiner Firma fahren und wird natürlich um Korrektur bitten..heute sagte jedoch mein Vater, dass manche Firmen dass so tun um ihm einfach eins auszuwischen (er wurde ja gekündigt, übrigens während eines Krankenscheins und ist dann auch nicht mehr arbeiten gegangen...lange Geschichte)...das Geld bekommt er dann nicht mehr zurück, jedenfalls nicht vom Arbeitgeber. Er könnte es sich wenn überhaupt nur vom Finanzamt wiederholen...Hilfe, habt Ihr soetwas schon einmal gehört und kann uns überhaupt im Ernstfall ein Anwalt weiterhelfen wenn die Firma schon solche Machenschaften verwendet um uns zu schaden???? Ich meine die sind ja auch nicht doof...hoffe Ihr könnt uns einen Rat geben! LG

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Ich hab noch einen Nachtrag:

Wir wissen, dass der AG nach St. 6 abrechnen kann, wenn der AN die Abgabe der Steuerkarte schuldhaft verweigert oder verzögert. Bei meinen Mann war der Fall so, dass er den elektronischen Ausdruck abgegben hat, da er nicht wusste, dass die Steuerkarte 2010 auch für 2011 gilt. Als er dem AG sagte, dass er ersteinmal nur den elektronischen Ausdruck hat, sagte dieser dies würde auch reichen.

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Hallo.

Warum hat er denn die Lohnsteuerkarte nicht noch nachgereicht?

Gruß von der Hedda.

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Weil er dann gekündigt wurde und man ja halt gesagt hat ein Auszug würde reichen

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Hallo,

hm, rechtlich gesehen hat der AG nichts falsch gemacht. Wenn die LST-Karte zu keinem Zeitpunkt vorgelegen hat muss er nach LST-Klasse 6 abrechnen, da er ja für die Lohnsteuer haftet.

Sorry - das ist wohl mehr als dumm gelaufen, ich denke nicht, dass da noch was zu machen ist. Auch ein Anwalt kann da nicht viel tun. Vielleicht macht der AG ja eine Rückrechnung, wenn dein Mann darum bittet. Aber verlangen kann er es nicht.

Im übrigen sage ich unseren neuen Mitarbeitern auch immer, dass mir die Angaben auf der LST-Karte auch vorerst mündlich oder in anderer Form reichen, aber die LST-Karte möchte ich in jedem Fall nachträglich vorgelegt haben.

Alles Gute!
LG
Veronika

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Der AG hatte doch den elektronischen Ausdruck für die Lohnsteuer. Dieser gibt doch die genauen Daten der Lohnsteuerkarte wieder...und für Januar hatte er doch auch eine Abrechnung nach Lohnsteuerklasse III bekommen...und plötzlich ändern die es einfach weil sie mal eben Lust dazu haben oder wie???? Die hätten doch nochmal darum bitten können nach der Kündigung...also das ist doch der Hammer#nanana

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Der Ausdruck spiegelt nur die Verhältnisse bis Ende 2010 wieder. Ihr hättet ja theoretisch Anfang 2011 die Klassen ändern können. Das kann der AG nur anhand der aktuellen Lohnsteuerkarte einsehen. Nicht anhand des Auszuges.
Ich denke dein Mann hat da geschludert. Ich gehe fast fest davon aus, dass die Lohnbuchhaltung deinem Mann gesagt hat, dass der Ausdruck erstmal (vorläufig) ausreicht und er die Lohnsteuerkarte schnellstmöglich nach reichen soll. Eigentlich ist das auch klar.
Warum soll der AG deinem Mann da hinter her laufen? Der AG hat jedenfalls nichts falsch gemacht.
Dass sie ihm im Januar vorläufig in 3 abgerechnet haben anhand des Ausdruckes ist nett vom AG. Die haben das vermutlich vorbehaltlich dessen gemacht, dass der Arbeitnehmer die Karte noch nach reicht.

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der eleketronische Ausdruck reicht vollkommen aus, einige unserer Mitarbeiter haben ihre alte Lohnsteuerkarte nicht mehr, warum auch immer. Diese Mitarbeiter bringen uns einen elektronsichen Ausdruck vom Finanzamt, dieser reicht vollkommen aus

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Warum verkomplizieren manche gewisse Dinge unnötig.

Ruf morgen beim zuständigen Finanzamt an. Schildere den Fall und frage dort nach, ob der AG den elektronischen Auszug als rechtsgültige Grundlage zur Abrechnung verwenden darf oder nicht oder ob in jedem Fall nur die Steuerkarte ihre Gültigkeit hätte.

Darf der AG aufgrund des elektr. Auszuges abrechnen und der elektronische Auszug liegt dem AG vor, verhält sich der AG schuldhaft, denn er muss ordentlich abrechnen, wenn ihm die geeigneten Mittel vorliegen.

Darf der AG so nicht über LSK III abrechnen, da er dieses nur hätte über die Steuerkarte gedurft, dann bleibt Euch nichts anderes übrig, als bis zum Jahresausleich zu warten und es Euch auf diesem Wege wieder zu holen. Das ist dann teuer bezahltes Lehrgeld.

LG Janette

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Hallo,

ich arbeite in der Personalabteilung und ich kann dazu nur sagen dass der Fehler bei euch liegt. Die Lohnsteuerbescheinigung kann vorläufig zur Abrechnung genutzt werden, aber nach spätestens 6 Wochen muss dem Arbeitgeber die Originalsteuerkarte vorliegen (da es in 2011 keine neue gibt die von 2010) sonst muss er mit Lohnsteuerklasse 6 abrechnen.

Wenn die Firma deines Mannes die Abrechnung für März noch nicht erstellt hat, kann dein Mann die Steuerkarte noch abgeben und dann muss der Arbeitgeber wieder ab Januar zurückrechnen. Aber beeilt euch, denn bei uns z.B. läuft die Abrechnung diese Woche.

Falls die Abrechnung schon durch ist, könnt ihr euch das Geld erst mit der Einkommenssteuererklärung Ende des Jahres zurück holen.

Viele Grüße
Yesse