Hallo
ich weiß keine Finanzen Frage, aber hier laufen einige Kompetente Menschen rum.
ich bin nicht in Deutschland geboren. als meine Eltern aber hier einreisten, haben sie die rumänische Staatsbürgerschaft aufgegeben und wir haben offiziell die deutsche.
Jetzt war ich heute mir nen neuen Personalausweis machen und da meinte die Dame ich hätte die rumänische auch. ich daraufhin.. nein das koenne so nicht stimmen. keine ahnung wo sie das herhatte.
jetzt hab ich Depp das formular so unterschrieben, da ich mir nicht mehr sicher war, wie was wo und überhaupt...
ich wollt jetzt morgen nochmal hin und mit denen sprechen... (hab vorher mit meinem Vater telefoniert) da auch mein Vater bestätigte dass sie die rumänische aufgegeben haben.
Jetzt stellen sich mir zwei fragen: wie kommt die gute Frau auf die idee ich hätte auch die rumänische noch?
und kann ich das wieder problemlos ändern? bzw was wenn ich es nicht ändern lasse? (ja ich geh morgen hin)
oh mann, koennt mir gerade selber in den hintern beißen, dass ich den wisch so unterschrieben habe
Staatsbürgerschaft
Und was ist für Dich so schlimm daran???
naja dass ich nicht weiß, ob es ein problem damit gibt, wenn jetzt irgendwo steht dass ich 2 habe ich haber nur 1 hab?
Gab s doch bis jetzt auch nicht, oder?
Du bist 25 Jahre. Damit solltest du eigentlich schon längst die rumänische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben (das funktioniert ganz formell - mit Urkunde und Abgabe der Ausweise). Wenn du das nicht tust, erlisch deine deutsche Staatsbürgerschaft ganz automatisch im Alter von 23 Jahren. Welchen Wisch genau hast du denn unterschrieben?
http://www.landratsamt-miltenberg.de/blickmil/archiv/blickpunkt_sommer00/text010.htm
"Allerdings müssen sie nach Erreichen der Volljährigkeit, also wenn sie 18 Jahre alt sind, schriftlich erklären, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist dann im Regelfalle nicht mehr zulässig. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, ist verpflichtet, die Aufgabe oder den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Wird dieser Nachweis bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nicht geführt, so geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn der Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder wenn Gründe für eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit vorliegen."
Meine eltern hatten bereits nach Einreise nach Deutschland die Rumänische aufgegeben! und somit hab ich nur die Deutsche. bin ja auch normal eingebürgert worden
Also das eine hat mit dem anderen aber überhaupt gar nichts zu tun.
Warst du schon geboren, als deine Eltern die rumänische Staatsbürgerschaft abgegeben haben?