Hallo!
Ich suche hier nach einer unabhängigen Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Im Dezember 2010 lieferte unsere Gastherme unregelmäßig bis gar kein Warmwasser. Darauf hin riefen wir bei der Firma an, bei der wir die Therme immer reparieren/warten ließen. Der Monteur kam das 1. mal und tauschte Teile aus. Doch die Therme funktionierte dadurch immer noch nicht. Darauf hin kam der Monteur ein 2. mal und tauschte wieder Teile aus. Die Therme lief trotzdem nicht. Beim 3. mal kam dann direkt vom Hersteller ein Fachmann. Er benötigte lediglich 20 Minuten und machte Reinigungsarbeiten an der Therme und alles lief wunderbar. Das heißt, der Austausch der Teile war gar nicht notwendig.
Dann kam die Rechnung dafür im Januar...direkt an uns. Es handelt sich um 450 €. Darauf hin teilte wir dies dem Sohn des Vermieters (wohnt bei uns mit im Haus, ist auch Hausmeister) mit, dass er das seinen Eltern (Vermieter) bitte weiter gibt.
Jetzt haben wir schon die 2. Mahnstufe. Die Firma besteht auf die Rechnung (wir haben den Sachverhalt mit den unnötigen Teilen mitgeteilt). Und jetzt stellt sich unser Vermieter quer. Der Vermieter will die Rechnung nicht begleichen weil wir ihm nicht vorher informiert haben, dass die Therme repariert werden muss.
Wie ist da die Rechtslage, müssen wir als Mieter die Kosten der Reparatur tragen?
Im Mietvertrag ist zur Therme nur so viel festgehalten: "Der Mieter wird für die Wartung der Heizungsanlage einen Wartungsvertrag mit einer Firma seiner Wahl abschliessen."
Vielen Dank für eure Ratschläge.
Viele Grüße Sylvia
Reparatur Gastherme - Wer muss zahlen?
Habt ihr den Mangel denn im Vorfeld schriftlich beim Vermieter angezeigt, oder habt ihr direkt den Kundendienst kommen lassen und wollt jetzt im Nachhinein, dass der Vermieter die Rechnung übernimmt?
Nein wir haben den Mangel nicht im Vorfeld angezeigt. Denn das haben wir bisher nie gemacht und es gab nie ein Problem...
Ja der Vermieter soll die Rechnung übernehmen.
Ich sehe das ähnlich wie Ute.
Auch wenn der Vermieter theoretisch verpflichtet wäre, die Rechnung zu übernehmen habt ihr euch ins Bein geschossen, weil ihr den Mangel vorher nicht angezeigt habt. Ihr könnt doch nicht einfach so eine Reparatur beauftragen, ohne den Vermieter VORHER wenigstens in Kenntnis zu setzen.
Ich denke, ihr werdet jetzt nur auf die Kulanz des Vermieters hoffen können. Wenn der sich quer stellt, dann bleibt ihr wohl auf der Summe sitzen.
Der korrekte Weg wäre, erst den Mangel beim Vermieter anzeigen, und dieser beauftragt dann eine Firma.
Ich befürchte, da ihr das nicht getan habt, seit ihr auch selbst in der Pflicht die Rechnung zu begleichen. Zumal ihr es ja auch wart, die den Auftrag erteilt habt.
Ute
Okay, das ist natürlich ganz schön blöd. Ich würde jetzt die Rechnung unter Vorbehalt zahlen (damit keine Inkassogebühren dazu kommen) und mir noch mal rechtlichen Rat von einem Anwalt einholen.
Danke für deine Antwort!
VG
das würde ich an deiner stelle auch machen, einfach um die rechnung nicht unnötig in die höhe zu treiben.
und damit der handwerker sein geld bekommt.
ansonsten hab ich dir ja weiteres dazu weiter unten geschrieben.
glg
hallo,
wer bestellt, der zahlt.
ich wprde unserem mieter etwas husten, wenn er ohne sich mit uns kurz vorab kurz zuschließen einfach einen handwerker ins haus holt für gastherem oder anderes ohne das vorab mit uns zu besprechen.
ihr habt den handwerker bestellt, also bezahlt auch ihr.
vielleicht hätte der vermieter ja ert mal selbst geschaut, oder hätte eine andere firma beauftragt.. etc....
ihr habt euch da definitiv selbst ins bein geschossen.
teures lehrgeld !!
gruß
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Gilt dann auch nicht das Gewohnheits"recht" (weil wir das bei bisherigen Problemen der Therme immer so gemacht haben) oder weil die Dringlichkeit bestand (Auftragsdatum 23.12.)?
hallo,
das weis ich nicht,
allerdings ist ja so ein anruf beim vermieter in der regel eine minutensache.....
glg
Hallo,
bei uns steht nichts im Mietvertrag.
Vor drei Wochen hatten wir kein Warmwasser mehr. Nach Rücksprache mit unserer Vermieterin habe ich einen Fachmann bestellt. Die Firma nannte sie uns.
Nach Feststellung was kaputt war, habe ich dies unserer Vermieterin mitgeteilt und einen Tag später wurde die Reparatur durchgeführt.
Die Rechnung ging direkt an die Vermieter.
LG
Kerstin
genau so läuft das mit unseren mietern auch
gruß
Zu klären ist wie wahrscheinlich der vorhandene Fehler war.
Ein Handwerker kann ja nicht einfach blind anfangen Teile zu tauschen.
Du solltest den Handwerksbetrieb anschreiben, dass der Fehler durch eine einfache Reinigung dieses Rohres behoben wurde.
Ferner schreibst Du, dass die ersten zwei Reparaturversuche nebst Ersatzteilen nicht notwendig waren, da ein sorgfältiger Handwerker erst diese Fehlerursachen überprüft hätte bevor er wild anfängt Teile erfolglos auszubauen (ob dies tatsächlich so ist kann letztlich nur ein Sachverständiger beurteilen).
Insofern bittest Du um einen geeigneten Vorschlag dies in der Revhnung zu berücksichtigen bzw. machst einen eigenen Zahlvorschlag.
Für letzteres solltest Du die Kosten kennen die bei sofortigem Erkennen des Fehlers angefallen wären. Ferner ob die ausgetauschten Teile einen Vorteil bringen.
Gruß
parzifal
Hallo
normalerweise ist Instandhaltung Vermieter sache.da geb ich Dir recht....
ABER der Vermieter schein im vorfeld nicht informiert worden zu sein,Du hast die Firma gerufen,also musst Du auch zahlen.
Zumindest Die Rechnung der Firma (denn Du bist in diesem Afll ihr Kunde und Du wirst auch den Mahnbecheid bekommen)
Du kannst natürlich versuchen das Geld von deinem Vermieter wieder einzuklagen
Hallo Sylvia,
für die Wartung der Therme seid Ihr als Mieter zuständig, für eine Reparatur der Vermieter.
Allerdings frage ich mich, warum Ihr die Firma beauftragt habt. Eine nichtfiunktionierende Therme wird an den Vermieter gemeldet und dieser aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen. Ansonsten Mietminderung.
Jetzt sitzt Ihr erst einmal auf den Kosten.
LG