Darf der Vermieter für das ausfüllen der Mietbescheinigung Geld

verlangen ?

Hallo
frage steht oben,
und gibt es einen Rahmen was das kosten darf ?

Unser Vermieter möchte für seine Auslagen und das Ausfüllen sowie für Porto und Versand dafür 5,- Euro haben.

( ein Vordruck von der Arge der " gekreuzelt werden musste eine Anschreiben/eine Briefmarke a 0,55 cent ) und ein Briefumschlag...

Vielen Dank fürs Helfen

#winke

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Theoretisch kann er das schon verlangen, denn er ist dem Jobcenter gegenüber nicht in dem Maße zur Mitwirkung verpflichtet, zumal ja ein Mietvertrag vorliegt, aus dem das Jobcenter alle zur Bewilligung notwendigen Daten entnehmen kann.

Ich würde mit dem Vermieter reden und sagen er möge mir für seine Aufwendung eine Rechnung schicken und würde diese dann beim Jobcenter einreichen mit Bitte um zügige Erstattung.

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5 Euro für ein bisschen ausfüllen und ne Briefmarke?
Ich brauchte sowas auch schon ,mußte aber nichts dafür bezahlen.
Laß doch deinen Vermieter ausfüllen und hol die Bescheinigung wieder ab.

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Dürfen darf er, aber i.O. würd ich es nicht finden.

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Ein Arzt darf ja auch Gebühren für Atteste verlangen, da wird auch meistens nur ein Datum eingetragen also denke ich schon das Vermieter sowas auch dürfen.

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Aha. Und nach welcher Gebührenordnung sollte das sein?

Tipp: Google mal GOÄ.

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Und welcher Logik folgt dein Beitrag?

Wenn es eine Gebührenordnung gibt, kann ich kassieren.

Und wenn es keine Gebührenordnung gibt, darf ich nicht kassieren?

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Warum sollte er nicht dürfen?
Er ist doch nicht verpflichtet, Euch kostenlosen Service zu bieten.

LG

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Leider schon.
Es steht aber nirgendwo ein Zeitraum dabei, kann also schon mal drei Monate dauern.
freundliche Grüsse Werner

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Tatsächlich?
Wie und wo ist das denn geregelt?

LG

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