Hallo,
mein 14jähriger Sohn möchte jetzt plötzlich zu seinem Vater ziehen (er hat sehr auf ihn eingewirkt, wie viel schöner doch alles bei ihm ist).
Nun müsste ich dann ja Unterhalt für den Jungen an seinen Vater zahlen oder nicht?
Ich bin zur Zeit aber in Elternzeit (Baby geb. im Feb. 2011) und habe noch einen 4-jährigen Sohn. Arbeiten kann ich erst ab Sommer 2012 wieder, da es früher keinen Betreuungsplatz gibt für die kleine u dann auch erst nur auf 20 Std. die Woche.
Wie is das dann mit den Unterhaltszahlungen? Vom dem Elterngeld kann ich ja nicht noch was zahlen oder? Oder von dem Gehalt dann was ich für 20Std. die Woche bekomme.
Dann hat der Vater noch über 4000€ Unterhaltsschulden (läuft alles über Beistandschaft Jungendamt). Kann ich ihm dann anbieten, dass wir das "verrechnen" jeden Monat oder wie?
Oder kann ich da jeden Monat ne Rückzahlung "verlangen" und ihm dann davon wiederrum den Unterhalt zahlen. Was ja im Grunde auch quatsch wäre.
Bin momentan völlig planlos, da das jetzt alles etwas überraschend kommt.
Danke emma
Sohn zieht aus;Unterhalt in Elternzeit wie zahlen?
da du dich durch die Elterngeldzeit bewußt "arm" gemacht hast muß du Kindesunterhalt nach deinem alten Verdienst zahlen (reicht dein EG dazu nicht muß dein LG/Mann einspringen)
Ich habe mich nicht bewusst "arm" gemacht. Ich bin in Elternzeit schon länger als das fest steht, dass der Junge zu seinem Vater ziehen will.
Ich wusste es also nicht vorher u habe also nicht absichtlich dafür gesorgt, dass ich weniger Einkommen habe u somit keinen Unterhalt zahlen kann.
Mein Mann ist doch nicht der Vater des Jungen. Er muss trotzdem aufkommen??
ja, er muß weil er dich schließlich geschwängert hat und somit verursacht hat das du kein Geld verdienst
Du bist zur Unterhaltszahlung verpflichtet - es ist Dir nicht gestattet in Elternzeit zu gehen, resp. Du mußt halt schauen, wie Du den KU aufbringst. Evtl. mit einem Nebenjob.
Der Unterhaltspflicht nicht nachzukommen ist eine Straftat. Daher ist es nicht möglich eine illegale Handlung ( Nichtzahlung des KU ) gegen eine andere ( Nichtzahlung KU ) aufzurechnen.
Du könntest es, mit vollem Prozessrisiko, auf eine Unterhaltsklage ankommen lassen, denn offensichtlich gibt es Richter, die nicht geschlechtsneutral urteilen, also unterhaltsverpflichteten Müttern die Elternzeit zubilligen, Vätern hingegen nicht. Aber wie gesagt, dieses Verfahren ist gewagt - daher wirst Du das volle Kostenrisiko tragen müssen.
Laß Dich juristisch beraten
Ute
Der Vater des Jungen ist seiner Unterhaltspflicht noch nie im Leben komplett nachgekommen. Jedes Jahr ist er 4 Monate ca. Arbeitslos.. da zahlt er teilweise nix. Nen Job wo er mehr verdient hat er sich nie gesucht u nen Zweitjob angenommen auch nicht.
Und ich soll mit Säugling u 4-jährigem wieder arbeiten gehen?
Er baut ein Haus, hat aber nie Unterhalt richtig gezahlt u viele Unterhaltsrückstände?
Wie kann das in Deutschland so laufen?
Ob und wie Dein Ex seiner Unterhaltsplicht nachgekommen ist interessiert in dem Zusammenhang aber nicht. Wenn er zahlungsunfähig wegen Arbeitslosigkeit war sind ja noch nicht einmal Unterhaltsschulden aufgelaufen!
Das Gesetz ist theoretisch geschlechtsneutral: Dir ist es als Unterhaltspflichtiger eben nicht gestattet Erziehungsurlaub zu nehmen. Tust Du das doch, dann mußt Du eben den Unterhalt in der Größenordnung zahlen, die sich ergeben würde, wenn Du arbeiten würdest.
Ich kann Deine Argumentation so aber nun gar nicht folgen:
Ist es Dir als Mutter denn gar nicht wichtig, das Dein Sohn - troz der Arbeitslosigkeit seines Vaters - gut versorgt ist? Es geht hier nicht um deine Gefühle bei der Lebensplanung Deines Ex - Partners, sondern darum das ich von einer Mutter erwarte , die weiß wie es ist ohne Unterhalt auszukommen, ohne Rachespielchen auszukommen.
Ute
Hallo Emma,
soweit meine Info, darf Unterhalt nicht verrechnet werden.
Mit zwei so kleinen Kids kann dich niemand zwingen von jetzt auf gleich wieder Vollzeit arbeiten zu gehen. Immerhin hast du nicht nur ein Kind, sondern drei. Unterhalt richtet sich nach deinem Einkommen, und wenn es halt nicht langt, muss der andere Elternteil selber für die Versorgung aufkommen. Für Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt ist dein Sohn zu alt und ALGII bekommt er nur, wenn Einkommen deines Ex nicht ausreicht...
Gruß Martina
Vollzeit geht gar nicht, da ich vorher 30 Std. gearbeitet habe u mein AG auch nicht mehr arbeit für mich hätte.
Zudem hätte ich für mehr auch gar keine Betreuungsmöglichkeiten. Für den 4-jährigen nicht u für die kleine von jetzt auf sofort auch nicht.
Ich habe auch nie den kompletten Unterhalt vom Vater meines Sohnes bekommen u musste immer sehen, wie ich zu recht komme. Hat niemanden interessiert. Ihn am wenigsten. Die letzten 5 Monate hat er ganze 14€ Unterhalt jeden Monat gezahlt u ich soll nun plötzlich wieder arbeiten gehen, obwohl dieses ganze Theater vorher nicht absehbar war??
Was ist denn mit dem Papa des neuen Babys? Kann der nicht zu Hause in Elternzeit bleiben, während du für den Unterhalt arbeiten gehst? Ich weiß, eine blöde Frage, aber genau so sehen es die Richter. Du DARFST nicht als unterhaltsverpflichteter Elternteil in Elternzeit gehen und dich ärmer machen. Du musst dann trotzdem vollen Unterhalt zahlen, als würdest du voll verdienen in deinem Job.
Ich bin ja aber schon vorher in Elternzeit gewesen, bevor überhaupt klar war oder gesagt wurde, dass er ausziehen will u zu seinem Vater geht!!
Ich habe das also nicht vorsätzlich gemacht.
Nein.. der Papa kann nicht zu Hause bleiben. Nach längerer Arbeitslosigkeit hat er gerade im Dezember erst eine neue Stelle angefangen.
Ich brauche aber doch genauso Geld zum Leben wie der Vaters des Jungen.
Er hat immer nur Bruchteile des Unterhaltes gezahlt, da er immer viel zu wenig verdient hat u noch zwei weitere Kinder hat.
Da geht das aber oder das er teilweise keinen Unterhalt zahlt und ich soll jetzt mit nem 4jährigen u nem Säugling wieder arbeiten gehen plötzlich?
Ich bin immer arbeiten gewesen u nur jetzt dieses eine mal zu Hause mit dem Baby.
Und das wird dann die Strafe daraus werden?
Ich muss zahlen u er tat es selten bzw. hat sich nie um nen Job bemüht, der mehr Geld brachte?
Toll!
An alle, die hier geschrieben haben, sie dürfte nicht in Elternzeit gehen:
Der Junge hat sich PLÖTZLICH entschieden, zum Vater zu ziehen. Die Elternzeit besteht schon. Was soll sie jetzt machen? Normalerweise kann sie nicht auf ihren Arbeitsplatz zurück, denn sie ist ja in EZ bis zu einem bestimmten Termin. Soll sie sich jetzt eine andere Arbeitsstelle suchen? Und von jetzt auf gleich einen Betreuungsplatz für ein 4 Monate altes Kind zu bekommen, ist ja auch utopisch!
Das einzige, was ich mir vorstellen kann, dass das Gehalt ihres jetzigen Mannes irgendwie mit verrechnet wird???
Gruß
GR
Danke.
Du hast es verstanden. Mein Sohn hat sich vor zwei Wochen dazu entschieden umzuziehen..
In Elternzeit bin ich schon länger.
Und richtig.. nen Betreuungsplatz hier zu finden ist schwer. Vor ihrem 1. Geb. geht da gar nichts mehr. Nen Platz wenn sie 1,5 Jahre alt ist habe ich fest.
Und auch mein AG hat alles so geregelt, dass ich erst nächstes Jahr wieder komme. Hat ne Vertretung eingestellt usw.
Das habe ich auch so verstanden, ändert jedoch nichts an der Gesetzteslage:
Der Unterhalt ist in voller Höhe zu zahlen. Ob mit Job, Nebenjob oder durch den neuen Ehemann ist vollkommen nebensächlich
Ute
Leider kannst Du es nicht verrechnen, wenn Dein Ex nicht einverstanden ist. Aber Du könntest ihn pfänden.
Gruß
Manavgat