Hallo, ich fange am 15.06.2011 einen Minijob an und nun würde ich gerne wissen wie das mit den Feiertagen ist.
Normalerweise müsste ich tägl. 1,5Std. arbeiten von Mo-Fr.
Ich war gestern bei dem, der für mich zuständig ist und habe Ihn gefragt und er sagte NÖ, seine Frau(arbeitet irgendwo anderns) bekommt auch nur die Stunden bezahlt die Sie auch tatsächlich gearbeitet hat.
Es steht auch leider noch nicht fest ob ich ein Festgehalt oder eine Stempelkarte bekomme, mein Chef hatte erst gesagt das er ein Festgehalt machen möchte und der Mann gestern sagte eine Stempelkarte wäre besser, obwohl mir auch das Festgehalt lieber wäre.
Den Vertrag habe ich noch nicht unterschrieben das mache ich am ersten Arbeitstag 15.06.
Ja und da ja schon darauf die woche wieder ein Feiertag ist würde ich gerne wissen ob es da einen Gesetzliche regelung gibt oder kommt das auf den Vertrag an?
Das ich kein Weihnachtsgel bekomme ist mir schon klar aber die Feiertage hätte ich eigenltich schon ganz gerne bezahlt.
Wer kann helfen?
Lg KATHI
Minijob, wie ist das mit den Feiertagen????
Und da wäre noch eine Frage, wenn ich möchte kann ich mir noch ein wenig geld dazu verdienen, was ich gerne machen würde und zwar müsste ich dann die Arbeitsmaterialien mit nach Hause nehmen und selber Waschen und trocknen, also Wischmöppe, Putzlappen usw. ich denke das wäre ein bis zweimal die Woche eine Maschine.
Was könnte ich dafür nehmen?
Lg
Hallo Kathi,
habe auch einen Minijob und ich bekomme nur die Zeiten bezahlt, die ich auch wirklich arbeite, also nicht Feiertage und nicht, wenn ich sonst nicht kann wegen Ferien oder Krankheit.
Lass Dich fest anstellen, dann bekommst Du auch Feiertage und Urlaub bezahlt.
LG
Was meinst du mit Festanstellen? üBER 400euro oder wie?
Was meinst Du mit Festanstellung?
Ein Minijob ist doch nichts anderes und man hat bzgl. Feiertage/Urlaub/Krankheit die gleichen Rechte dem AG gegenüber.
Gruß,
W
Was Dein künftiger AG plant, ist nicht rechtens.
Wenn Du fest vereinbarte Arbeitstage hast, bekommst Du natürlich Feiertage bezahlt und hast auch Anspruch auf den gesetzlichen bezahlten Urlaub sowie Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Laß Dich nicht über den Tisch ziehen!
LG
Auch bei einem Minijob hast du die gleichen Rechte wie bei einem Vollzeitjob.
Sprich u. a. Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall an Feiertagen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall usw.
Zitat:
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall an Feiertagen
Der Arbeitgeber hat dem Minijobber auch für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (§ 2 EFZG). Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage besteht, wenn an einem Tag, an dem der Arbeitnehmer sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, aufgrund eines Feiertages die Arbeit ausfällt. Die Fortzahlung von Entgelt für Feiertage darf nicht dadurch umgangen werden, dass der Arbeitnehmer die ausgefallene Arbeitszeit an einem sonst arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeitet.
Zitatende
Quelle:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_38320/DE/2__AG/8__arbeitsrecht/4__Entgeltfortzahlung/Entgeltfortzahlung.html
Hi, mach dich doch mal schlau wie sich dein Stundenlohn gestaltet, ich habe einen 400 € Job und bekomme Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld, allerdings nicht pro Urlaubstag sondern fließt das mit in den Stundenlohn ein und taucht getrennt auf der Gehaltsabrechnung auf. Hab das bestimmt falsch formuliert Also es gestaltet sich bei mir so dass ich Summe X als Stundenlohn habe, davon ist Summe xx Weihnachtsgeld - Anteilig und xxx Urlaubsgeld- Anteilig.
LG
Meine Mutter arbeitet auch in einem Minijob, immer Mo und Do 3 Stunden. Diesen Monat hat sie 3 Feiertag frei und die werden bezahlt. Zusätzlich hat sie noch 4 Wochen bezahlten Urlaub = 8 Tage. Kranktage werden auch bezahlt.
Gruß
GR