Berufsverbot/Gehalt

Hey, hier mal ne komplizierte Frage, die mich schon lange Zeit beschäftigt, hoffe es kann mir jemand helfen.
Ich bin Erzieherin im Kindergarten, 1,5 Jahr nach ser Geburt meines Kindes hab ich einen Job im kindergarten übernommen als Krankheitsvertretung( Springer).Ich hab einen festen Vertrag, allerdings ganz gering, es sind knapp 8Stunden im Monat ca. 123Euro festes Gehalt. Natürlich kommen da noch mehr Stunden drauf, weil im Kindergarten fehlen ja öfters mal Personal. Die zusätzlichen Stunden werden aufgeschrieben und dann verrechnet.
Jetzt meine Frage, wenn ich jetzt Schwanger werden würde, bekäm ich ein Berufsverbot weil mir die Immunität gegen eine Kinderkrankheit fehlt. Bekomm ich dann Gehalt, wenn ja wieviel nur 123Euro, aber ich schaff ja immer mehr, oder wird da der Durchschnitt genommen? Hab mal gelesen von den letzten 3 Monaten?????????

Im April wurde mein Vertrag aufgestockt auf 15 Stunden pro Woche, weil eine Kollegin länger ausgefallen ist. Sie kommt jetzt aber im Juli wieder und der Vertrag wird wieder auf 8 Stunden im Monat zurückgesetzt.
Was wenn ich dann schwanger werden sollte, zählt dann auch die letzten 3 Monate, oder wieder der alte Vetrag?
Sorry hoffentlich blickt da jemand durch!!!!!!!!!!!!!
Danke schonmal!!!!!!!!!!!!!!

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Mir war vollkommen unklar, das Schwangere Erzieherinnen ein Berufverbot kommen #kratz

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsverbot_%28Deutschland%29

Ute

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Gegen Zystomegalie kann man nicht impfen!

http://www.9monate.de/zytomegalie.html

Besonders der letzte Abschnitt ist wichtig!

(...)Vorsorge
Zytomegalie ist weder behandelbar noch mit Sicherheit zu verhüten. Hat eine schwangere Frau noch keine Zytomegalie durchgemacht, wird geraten, dass sie während der Schwangerschaft den Kontakt zu Kindergruppen (Kindergarten) meidet, weil dort das Virus sehr häufig zu finden ist.
(...)

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Hast Du meinen Link gelesen? Nein, 6, setzten Thema verfehlt

Ute

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Hallo,
du bekommst ein Gehalt, das als Berechnungsgrundlage den Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor Beginn deines Beschäftigungsverbot hat.

Stunden hier und da und Vertrag interessieren da erstmal nicht.

Mal zum merken, da der Fehler immer wieder gemacht wird.

Es heißt BESCHÄFTIGUNGSverbot, ein BERUFSverbot ist etwas völlig anderes.
Das gibt es nämlich auch und sollte nicht verwechselt werden.

Wenn du ein Berufsverbot hast, dann wurdest du vom einem Gericht in einem Strafverfahren dazu verurteilt deinen Beruf nicht mehr auszuüben.
Da gibts dann kein Geld mehr ;-)

Gruß
Demy

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Oh peinlich, meinte natürlich Beschäftigungsverbot.
Danke für deine Antwort.
Also hab ich das richtig verstanden, es zählt nur das Gehalt der letzten 13 Wochen, was, wenn der Vertrag kurz vorher ändert?
Z.B. ich übernehme die Krankheitvertretung in einem anderen Kiga befristet ( Vertrag endet wenn die Kollegin wieder kommt), die Kollegin kommt, mein Vertrag endet, ich bin arbeitslos, werde schwanger.

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Huhu...

Wenn du planst schwanger zu werden, laß dich doch vorher impfen und die Frage hat sich damit erledigt und du und das geplanteBaby seid auf der sicheren Seite.



LG Simone

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Glaubst du den Blödsinn eigentlich? Es gitb Sachen die gehen nciht zu impfen und es gibt Leute die sind auch nach 10 Impfungen nicht immun ;)

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non-responder
den begriff schon einmal gehört?

mich kann man zum beispiel alle nase lang gegen hep. b impfen, ich bilde nie ausreichend schutz, der titer ist kurzfristig immens hoch und sackt dann ins bodenlose ab.
wie oft ich damit schon bei ärzten, dem gesundheitsamt, dem arbeitsmedizinischen dienst und sonstigen vorstellig wurde #augen

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Es zäht der Durchschnitt der letzten vollen 3 Kalendermonate vor dem Eintreten der Schwangerschaft, aber diese Verkürzung von 15 auf 8 Stunden würde berücksichtigt werden und du würdest entsprechend weniger Geld erhalten!

Genauso wie eine Lohnerhöhung berücksichtigt werden würde!

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Was wenn der Vertrag komplett endet?

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Dann endet auch das Arbeitsentgelt und somit auch das im BV, dann musst du auch gucken, wenn du ALGI beziehenwillst, dass du kein laufendes BV mehr hast!

Sonst gibts gar nichts!

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Du bekommst normalerweise kein BV. Denn die Antikörper dann man auch vor der Schwangerschaft testen lassen. Dann würde ja jeder Erzieher, oder auch Lehrer, der eben viel mit Kindern zu tun hat im Falle einer SS ein BV bekommen. Das wäre ja Wahnsinn. Wegen Röteln fagen sie ja eh dauernd und empfehlen bei Kiwu die Impfung und Windpocken und Co kann man auch jederzeit testen lassen. Vielleicht hast Du trotzdem Glück und bekommst ein BV. Eigentlich aber nicht. Denn das Du dich nicht um Immunität gekümmert hast, dafür kann ja keiner was. Gerade in dem Beruf.

Viel Glück trotzdem für das BV und die SS

lg

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Solch Antwort schreibt, wer nicht wirklich in der Materie steckt... ;-)

Nicht impfbar sind per se schon einmal Ringelröteln und Zytomegalie, noch dazu gibt es immer wieder Menschen wie mich, die auf eizelne Impfstoffe nicht ansprechen und sich impfen könnten ohne Unterlass, jedoch nie entsprechende Impftiter aufbauen.


LG

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Egal ob geimpft, oder vorher drum gekümmert, mit Bekanntgabe bis zur Feststellung der Immunität gibts ein BV im Kindergarten bei unter 3jährigen auf jeden FAll!

Scheinst also nicht wirklich zu wissen, was du erzählst.

UNd ja, auch als Lehrer ist dies so!

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