aufwendungsersatz wegen lastschriftrückgabe

Darf die Bank dafür nun was vom Konto abziehen oder nicht?

Mein Bankberater sagt sie dürfen, überall sonst les ich nur sie dürfens nicht.

Was ist richtig u wie bekomm ich gegebenenfalls mein Geld wieder?

Die haben mir jetzt für 3 Lastschriften die nicht eingelöst werden konnten, weil das Elterngeld noch nicht drauf war jedesmal 3,55€ berechnet.
Die Versicherung will z. B. jetzt 10€ haben wegen der Lastschriftrückgabe. Das is ja ok, aber die Bank??

Hilfe!! Bitte :-)

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Wo liegt denn der Fehler?

Bei Dir oder bei der Bank? Achso, ich vergaß, die Elterngeldstelle ist ja schuld.

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Hallo,
ist doch völlig egal.

Fakt ist, dass die Bank einem nichts für die Rückgabe der Lastschrift berechnen darf, egal wie sie es nennen.

Das hat der BGH in seinen Urteilen 1996/1997 und 2001 klar gestellt und nochmal, als die Banken sich neue "Wortphrasen" (Benachrichtigunsgebühr) haben einfallen lassen, das war 2005.

Grundtenor des BGH dabei immer, die Nichteinlösung einer Lastschrift liegt im alleinigen Interesse der Bank, deshalb darf sie dem Kunden NICHTS dafür berechnen.

Praktisch ist es aber so, das man bei einigen Banken klagen muss, da sie die Urteile nicht interessieren und die "Gebühren" trotzdem berechnen.

Die TE bekommt die Gebühren also nur erstattet wenn sie gerichtlich dagegen vorgeht.

Gruß
Demy

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Es dürfte ausreiche, die Schlichtungsstelle einzuschalten.

Ich würde allerdings eine größere Sorgfalt bei der Disposition des Girokontos empfehlen. Es hat nämlich niemand dem Zahlungsempfänger verboten, einem Mahngebühren wegen Rücklastschrift reinzuwürgen.

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