Kündigung wegen Unfall

Hallo,

folgender Fall:

AN hat im Februar 2011 einen Arbeitsvertrag mit AG abgeschlossen.
Es handelt sich um einen befristeten Arbeitsvertrag ohne genaues Datum (AN ist Krankheitsvetretung).
Probezeit 6 Monate.

Nun hat sich der AN in seinem Urlaub den Fuß gebrochen,womit er nun überhaupt nicht arbeiten gehen kann.
Krankheitsbedingt fällt er 4-6 Wochen aus.
Er ist am gleichen Tag der Krankschreibung persönlich in den Betrieb gefahren um mit seinem Vorgesetzten zu sprechen,da er Angst vor einer Kündigung hatte.Waren zwar nicht begeistert,aber es war alles soweit geregelt.
Am gleichen Tag setzt der AG die Kündigung auf,die der AN heute mit der Post bekommen hat.

Dort steht:
Fristgerecht zum 30.06.2011 ,Kündigung etc.
Kein Grund.Muss er ja auch nicht,da sich der AN noch in der Probezeit befindet.

Es liegt allerdings auf der Hand,dass der AG den AN auf Grund seines gebrochenen Fußes gekündigt hat.
Habe hier etwas interessantes gefunden:
http://www.experto.de/b2b/personal/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung-in-der-probezeit-und-krankheit-worauf-sie-achten-sollten.html

Lohnt es sich denn,trotz der Kündigung in der Probezeit, dagegen anzugehen?
AN hat total gerne in dem Betrieb gearbeitet und auch der AG war sehr zufrieden mit dem AN.
Die Kündigung muss er wohl hinnehmen,allerdings geht es nun um die Entgeltzahlung bis zum Ablauf der sechswöchigen Frist.

Über Tipps und Ratschläge würde ich mich freuen.

Grüße,
Sterni

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Hallo

Es wird schwer zu beweisen sein, das er wegen der Krankheit gekündigt wurde.

Also hat er auch keinen Anspruch auf die Ehtgeldfortzahlung nach dem 30.6.

Bianca

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Danke für deine Antwort.
Habe ich mir schon fast gedacht,allerdings macht sich der AN morgen auf dem Weg zum Betriebsrat.
Die müssen ja vor der Kündigung angehört werden und kennen den Kündigungsgrund.
Vielleicht kann er dort mehr erreichen.

Grüße

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Der Betriebsrat wird Dir da sehr wenig helfen können. Während der Probezeit benötigt der AG keinen Kündigungsgrund.

Selbst wenn der AG vor dem BR einen Wink verkündet hat, wird der Grund vor Gericht kaum bestand haben.

Dafür solltest Du Dich auch mit der Zumutbarkeit für den AG im Krankheitsfall beschäftigen.

Da spielt nämlich die Beschäftigungsdauer eine Rolle, wann eine Kündigung wegen Krankheit / während Krankheit auch für den AG möglich wäre, wegen der Krankheit. Denn es darf durchaus wegen und während einer AU gekündigt werden.

Hier mal ein ähnlicher Fall zum Thema Kündigung während der Probezeit. Dort ist der AN zwar nicht wegen Krankheit gekündigt worden, aber in der Urteilsbegründung wurde vom Gericht ausdrücklich bestätigt, dass es während der Probezeit keinerlei sachlichen, personenbedingten etc. Gründe geben muss.

http://www.bwr-media.de/themen/personal/probezeit/06756_probezeit--das-bauchgefuehl-genuegt-als-kuendigungsgrund.php

Du kannst den rechtlichen Weg versuchen, aber meiner Meinung nach hat das mehr als wenig Sinn.

LG Janette

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Ich seh hier keinerlei Chance.

In der Probezeit kann von beiden (!) Seiten mit kurzer Frist gekündigt werden.

Die fehlende Lohnfortzahlung bekommt er eigentlich sofort ab dem 30.06. von der Krankenkasse. Finanzieller Schaden dürfte somit kaum entstehen.

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Hallo,

der AG wie auch der AN kann während der Probezeit das Arbeitsverhältnis kündigen, ohne dass es einer Begründung bedarf.

Aber um das zu erfahren könnte der AN ja eine Kündigungsschutzklage beim AG einreichen und dann wird er von dort erfahren wie seine Chancen dafür stehen.