Stufenweise Wiedereingliederung nochmal ne Frage dringend !Danke

Meine Sachbearbeiterin von der Krankenkasse meinte heute das mein Antrag noch nicht vorliegt zur Stufenweise Wiedereingliederung !Ich weiß aber das mein Arbeitgeber diesen Antrag vorige Woche erhalten hat .Ob er bewilligt ist weiß ich noch nicht da rufe ich morgen nochmal an!
Nun meine Frage da es am Montag losgehen soll 3 Wochen a 4Stunden und dann 2 Wochen a 6 Stunden!

Nun meinte diese gute Sachbearbeiterin das ich dafür noch viel zu kurz krankgeschrieben bin .Ich bin jetzt in der 7.Woche krankgeschrieben!

Ab Montag soll die Wiedereingliederung vonstatten gehen !

Nun weiß ich gar nicht wie ich mich verhalten soll?Montag trotzdem zur Arbei oder oder?Habt ihr Tips für mich?Ist es wirklich so das ich zu kurz krankgeschrieben bin?

Hm alles komisch ich weiß nicht was ich tun soll?Danke für eure netten Tips

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Also ich komm zwar aus der BG-Landschaft aber ich hab noch nie gehört, dass es ne Mindestzeit für ne ABE gibt! Ich mein, manchmal frag ich mich schon, wo der Sinn in ner ABE liegt, wenn der Versicherte "erst" 5 Wochen raus ist, aber naja ...

Ich würd dir raten morgen einfach mal deinen AG anzurufen! Er soll den Antrag sofort an die KK faxen! Und du begibst dich ohne Umwege zu deiner KK und klärst das da! Du gehst da nicht eher weg, bis dir die da ne vernünftige Antwort gegeben haben!

Meine Güte, man kann sowas auch künstlich inne Länge ziehen!

Bei uns wird das einfach verordnet und angefangen!

#augen

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Mindest-AU-Zeit mein ich! ;-)

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Huhu,

also ich glaube nicht das es eine Mindestzeit gibt die man krankgeschrieben sein muss, ehe ma eine Wiedereingliederung machen kann/darf. Obwohl ich ehrlich sagen muss, das ich es auch komisch finde nach 7 Wochen Krankheit ne Wiedereingliederung zu machen.

Ich würde morgen einfach mal bei AG nachfragen und wie schon meine Vorrednerin sagte der KK faxen. Und wenn der AG zugestimmt hat würde ich Montag einfach nach dem Stufenplan anfangen. Ich hatte meinen Eingliederungsantrag Freitags vom Doc bekommen und wollte Montags schon damit anfangen. Gab keine Probleme mit der KK, ganz im Gegenteil die haben sich gefreut das es mir besser ging und so...

Dein AG kann dir bestimmt helfen, bist doch bestimmt nicht die erste die sowas in deinem Betrieb macht, oder?

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http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/BJNR024820988BJNE015700328.html

Da steht nichts von nötiger Vorerkrankungsgeschichte.... Sondern lediglich der Auszug, dass es dem Kranken lt. ärztlichem Attest bei der Arbeitsaufnahme förderlich sein muss, um wieder voll in den Beruf einsteigen zu können.

Im Netz stand, dass es die Krankenkassen von der Vorerkrankungszeit und Diagnose unterschiedlich händeln, wann sie einer Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell stattgeben. Ebenso händeln die Arbeitgeber dieses sehr unterschiedlich.

Einen Anspruch darauf hast Du generell nicht, nur wenn Du einen Schwerbehindertenausweis hättest.

Du kannst dort aber erst unter der Voraussetzung antreten, wenn alles zwischen AG und KK geklärt ist. Denn beide müssen zustimmen.

LG Janette