Lohnzahlung im Monat der Abschlußprüfung - komplett oder anteilig?

Hallo,

ich frage für einen Bekannten von mir. Dieser hat morgen seine mündliche Abschlußprüfung. Sollte er morgen bestehen, endet seine Ausbildung ja mit dem morgigen Tag (Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse).

Eine Weiterbeschäftigung in dem Ausbildungsbetrieb wird nicht stattfinden.

Wie ist es jetzt mit der Ausbildungsvergütung? Wird sie anteilig für 20 Tage gezahlt oder hat er gesetzlichen Anspruch auf die komplette Ausbildungsvergütung.

Leider habe ich so nichts gefunden, im Ausbildungsvertrag steht wohl so auch nichts dazu.

Der alte Chef (Chef hat im Laufe der Ausbildung gewechselt) meinte, er hätte immer den kompletten Lohn bezahlt, aber er wüsste jetzt auch keine gesetzliche Regelung diesbezüglich.

Also, wer hat Ahnung? Evtl. auch mit Quellenangabe?
Vielen Dank für eure Mühe.

Gruß
Sandra

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Hallo Sandra

Bei mir ist die Abschlussprüfung schon fast 7 Jahre her, aber ich habe gerade in meinen Entgeltabrechnungen nachgeschaut und ich habe die Vergütung anteilig (also in deinem Fall für 20 Tage) erhalten.


Viele Grüße
Tanja

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Hallo,
natürlich anteilig - da das Bestehen der Abschlussprüfung das Ende des Ausbildungsvertrages bedeutet.
Wenn er keine Anschlussbeschäftigung findet, sollte er direkt bei der Agentur melden, denn ab dann wird er in seinem jeweiligen Ausbildungsberuf als arbeitssuchend geführt.

lg
kraxy

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Hallo,

danke ihr Beiden. Genau das haben wir uns auch schon gedacht. Arbeitssuchend wird er sich gleich Dienstag Morgen melden, da die Prüfung erst gegen 16.30 Uhr ist.

Ein neues Beschäftigungsverhältnis wird höchstwahrscheinlich auch ab dem 01.07. folgen, es müssen nur noch nach bestandener Prüfung die Verträge unterschrieben werden.

Gruß
Sandra

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Arbeitssuchend hat sie sich hoffentlich schon gemeldet, arbeitslos sollte sie sich ab Dienstag dann melden!

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Hallo,

nein, diese Meldepflicht gilt nicht für betriebliche oder schulische Ausbildungen:

Zitat:

"Betriebliche und schulische Ausbildungen sind von der Meldepflicht ausgenommen. Auszubildenden, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, wird allerdings empfohlen, sich bei einer Agentur für Arbeit frühzeitig arbeitsuchend zu melden und die Dienstleistungen zur Unterstützung der Vermittlung zu nutzen."

Quelle:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Allgemein/Arbeitsuchendmeldung.html

Wirklich sicher ist es sowieso erst seit Mitte der letzten Woche, dass er nicht dort bleibt.

Gruß
Sandra

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Normal wäre anteilig.

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Ich hoffe auch, das er sich schon lange arbeitssuchend gemeldet hat. Mindestens 3 Monate vorher muss das Geschehen. Sonst gibt es eine Sperre.
Lg, Anna

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Hallo,

nein, diese Meldepflicht gilt nicht für betriebliche oder schulische Ausbildungen:

Zitat:

"Betriebliche und schulische Ausbildungen sind von der Meldepflicht ausgenommen. Auszubildenden, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, wird allerdings empfohlen, sich bei einer Agentur für Arbeit frühzeitig arbeitsuchend zu melden und die Dienstleistungen zur Unterstützung der Vermittlung zu nutzen."

Quelle:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Allgemein/Arbeitsuchendmeldung.html

Daher gibt es keine Sperre.
Wirklich sicher ist es sowieso erst seit Mitte der letzten Woche, dass er nicht dort bleibt.

Gruß
Sandra