Urlaub bei 2x pro Woche arbeiten

Hallo zusammen,

ich arbeite 2x die Woche (Montag und Donnerstag), habe 24 Tage Urlaub, die sich allerdings auf eine 5-Tage-Woche beziehen. D.h. wenn ich 1 Woche mit meinen 2 Tagen Urlaub nehme, werden 5 Tage abgezogen. So weit so gut.

Weiß jemand, wie das ist, wenn ich nur mal den Montag freinehmen möchte ? Mein Chef meint, er würde dann 3 Tage abziehen !?

Dann will er sich auch erkundigen, wie das mit Feiertagen ist. Da ja jetzt Donnerstag Feiertag ist, will er der ganzen Firma den Freitag als Brückentag "freigeben" und meint, es wäre für mich auch ein Urlaubstag, obwohl ich Freitags gar nicht arbeite.

Weiß hier jemand über sowas Bescheid ?

Danke für eure Antworten
Fiorentina

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Hallo!


Also rein logisch würde ich für einen einzelnen Tag 2,5 Tage abziehen und der Feiertag ist natürlich KEIN Urlaubstag für dich!

jemand der vormittags arbeitet, muss ja auch keinen Urlaubstag opfern, weil ALLE am nachmittag freibekommen - denn es ist ja nunmal keine Arbeitszeitminderung.


lg

melanie

2

Hallo,

richtigerweise hättet ihr deinen Urlaubsanspruch von einer 5-Tage-Woche auf eine 2-Tage Woche runterrechnen müssen und dann für jeden Tag, den du Urlaub nimmst, nur einen Tag abziehen.

Ich hab eine 4-Tage-Woche und habe 22 Tage Urlaub. Brauche aber auch nur für 4 Tage Urlaub einreichen....

LG

3

Hallo,

ich arbeite 1 Tag in der Woche und habe 5,6 Urlaubstage im Jahr.

LG

maus

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Du musst laut Gesetz dann 6 Tage Urlaub haben!

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Hallo,

hmm, also ich kann dir mal sagen, wie das bei mir war, als ich noch auf 400€ gearbeitet habe. Ich hatte 3 Tage/Woche und 25 Urlaubstage. mir wurden für eine Woche Urlaub 5 Tage abgezogen und in diesem Fall, mit dem Brückentag, wäre es halt ein Frei für mich gewesen. Sprich, ein unbezahlter Tag.

lg bea

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Hallo, ich arbeite 3 Tage in der Woche = Dienstag, Donnerstag und Freitag. Wenn auf einen der drei Tage ein Feiertag fällt, habe ich frei und werde trotzdem bezahlt. Fällt ein Feiertag auf einen Tag, wo ich eh frei hätte, habe ich halt Pech gehabt und ich merke nichts davon.

Ich habe 30 Tage Urlaub bezogen auf eine 5 Tage-Woche und rechne dies mit meiner wöchentlichen Arbeitszeit entsprechend um. Ich arbeite z. B. 3 x 7 Stunden = 21 Stunden pro Woche. Damit entspricht meine Arbeitszeit pro Tag 4,2 Stunden bei einer 5-Tage-Woche. Ein Urlaubstag ist deshalb bei mir auch 4,2 Stunden wert. Komme ich jetzt eine ganze Woche nicht, sind 5 Tage weg. Komme ich einen Tag nicht, an dem ich eigentlich 7 Stunden gearbeitet hätte, reiche ich einen Tag Urlaub ein und nehme noch 2,8 Überstunden oder ich müßte halt 2 Tage Urlaub nehmen und schenke damit meinen Arbeitgeber ein wenig.
Vielleicht kannst Du ja ähnlich rechnen?

Grüße

Sabine

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Nachtrag: ich habe mich oben ein wenig missverständlich ausgedrückt. Bei der Brückentagsgeschichte müßte ich bei meinem Arbeitgeber demnach keinen Urlaub einreichen - ich wäre ja eh nicht da.

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Die Umrechnung ist falsch!

Laut Gestz muss sie so erfolgen:
30Tage:5 Tagex3 Tage= 18 Tage Urlaub im Jahr!

Alles andere ist Beschiss!

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Es ist auf 2 Arbeitstage runterzurechnen, sprich 24:5X2=10 Tage.

Urlaub musst du dann auch nur für deine Arbeitstage nehmen.