Hallo!
Ich bin gerade dabei meine Bewerbungsunterlagen fertig zu machen und hatte heute Nachmittag Besuch da haben wir uns auch über das Thema Bewerbung unterhalten und sind dann so darauf zu sprechen gekommen was ich vielleicht noch verändern könnte. wärend der Unterhaltung fiel mir plötzlich ein das ich im Dez. 2001- Februar 2002 bei einer Reinigungsfirma gearbeitet habe auf 165,- Euro Basis.
Nur habe ich von dieser Firma keinen Nachweis das ich da auch gearbeitet habe.
Nun meine Fragen
Kann ich noch einen Nachweis über die Beschäftigung verlangen und wie heist dieser Nachweis?
Danke für eure Antworten!!!
LG
Madlen
Frage wegen Beschäftigungsnachweis in den Bewerbungsunterlagen!
ist so eine kurze Tätigkeit von Bedeutung???
Wenn man noch nicht viel gearbeitet hat oder wenn es für den Job, um den man sich bewirbt, wichtig ist, würde ich versuchen, einen Nachweis (Arbeitszeugnis?) zu bekommen.
Ich lasse auch meine Tätigkeiten als Produktions- oder Erntehelferin meistens unter den Tisch fallen oder erwähne es nur am Rande. Da es für meine Jobs bisher nicht wichtig war, hat auch keiner nach den Zeugnissen gefragt
Ja sie könnte durch aus von bedeutung sein denn in den letzten 10 Jahren habe ich nicht wirklich Qualifikationen machen können da ich die Familienphase gemacht habe. Un meine Freundin die heute da war hat mir erzählt das bei ihrem Freund in der Firma gerade leute gesucht werden und das er damals da auch nur rein gekommen ist weil er vorher ebenfalls bei einer reinigungsfirma gearbeitet hat und ebenfalls wie ich eine kaufmännische ausbildung vorzuweisen hatte. ich klammere mich an jeden strohhalm um endlich aus dieser besch... beruflichen Situation raus zu kommen. Denn bei mir ist es aus gesundheitlichen Gründen mich sehr einfach dies zu schaffen denn selbst die Bearbeiterin vom Jobcenter stand schon vor mir und meinte ja ich weiß nciht was ich mit Ihnen machen soll!
Naja egal wird schon werden!!! Kopf hoch wie ist mein MOTTO " Jeder wunsch geht irgend wann in Erfüllung!!!"
Dann versuche doch noch, ein Arbeitszeugnis zu bekommen. Oder wenigstens ein Schreiben, dass du dort angestellt warst. Wenn die Firma noch existiert, müsste da noch irgendein Nachweis von deiner Tätigkeit vorhanden sein. Wenigstens Kontoauszüge...
Hallo,
also wenn Dir das wichtig ist das es mit in die Bewerbung reinkommt und Du meinst das es eher behilflich ist den neuen Job zu bekommen.
Würde ich die Stelle und AG ganz normal in der Bewerbung mit angeben und falls Dein neuer AG dann wirklich was schriftliches sehen will und Du keinen extra Nachweis/Zeugnis vom ehemaligen AG bekommen kannst. Würde ich halt einen anderen Nachweis über die Beschäftigung mitnehmen wie z.b Deinen damaligen Vertrag oder so. Irgendwas schriftliches mußt Du ja über die Zeit die Du dort gearbeitet hast, ja haben.
Wenn Du allerdings nicht mal einen Vertrag/Nachweis von damals hast oder den noch nie besessen hast, dann war das wohl schwarz und da wird Dir dann Dein ehemaliger AG wohl gar nix ausstellen. Dann kannst das auch nicht mit in Deiner Bewerbung angeben, logisch. Nur wenn das damals mit rechten Dingen zuging, kannst das auch mit angeben. Daher mußt Du ja irgendwas wie einen Vertrag oder sowas von damals noch haben.
Lg, Sandra
Hallo!
Danke für Eure Antworten!
Ich habe heute bei dem alten AG von damals angerufen und sie schicken mir eine aufstellung meiner Gehaltsabrechnungen und vielleicht soganr noch ein Schreiben mit der bestätigung das ich da gearbeitet habe was ich dann in die Bewerbung mit rein legen kann.
LG
Madlen