Darf die Arge Daten ans Jugendamt weiter geben?

Hallo,die frage steht ja schon oben...

Und zwar geht es um meine Nachbarin.Sie hat am Samstag einen Brief vom Jugendamt bekommen das die einen Hausbesuch machen wollen,da die Arge das Amt informiert hat das eine Kürzung von 30% ansteht und die der meinung sind das dass wohl des Kindes gefährdet wäre...30% sind etwa 100€ Jetzt hat sie jedenfalls dank der Arge das Jugendamt im Haus.Sie hatte dann vorhin bei der Arge angerufen und gefragt ob die sowas überhaubt dürfen und wo geschrieben steht das die in so Fällen das Amt einschalten dürfen.Die Sachbearbeiterin meinte dann erst das es nirgendwo steht und die aus freien stücken handeln können.Jetzt ist meine Nachbarin der Meinung das sowas ja dann doch irgendwo stehen muss,denn da geht es ja um Daten die weiter gegeben wurden.Das hat sie auch der Sachbearbeoterin gesagt und die meinte dann plötzlich sie soll das schriftlich einfordern und dann bekommt sie die Unterlagen wo schwarz auf weiss steht das die dazu verpflichtet sind und Datan ans Jugendamt weiter geben dürfen....

Dürfen die das jetzt oder nicht????

Villt weiss ja einer von euch ob das so ok ist....


LG Pitti

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Vielleicht hängt es ja mit dem Grund der Kürzung zusammen?

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nein,die kürzung kam zustande weil sie oder ihr mann termine von da nicht eingehalten haben....hab das telefonat ja mit gehört und da sagte die von der arge das sie das gemacht hat weil weniger geld zur verfügung steht und sie sich gedanken um das kind macht , wegen essen trinken ect....

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Wie, wird etwa der Regelsatz des Kindes mit gekürzt ?
Unsere Regierung, allen voran von und zu Zensursula haben doch am grünen Mauscheltisch politisch bestimmt was ein Kind in diesem Land braucht wenn seine Eltern ALG II bekommen und waren sogar der Meinung, dass dieser Satz ausreichend sei und nicht wie der der Eltern erhöht werden müsste.
Fachleute sagen darüber, dass diese Methode der Regelsatzbestimmung nicht der Forderung aus dem vorangegangenem Verfassungsgerichtsurteil entspricht.
Und jetzt geht man plötzlich davon aus, dass die Eltern ihren Satz verwenden um das Kind zu ernähren und das Jugendamt springt darauf an ?

Ehrliche Antwort, ich würde mir nen Anwalt suchen und den auch beim Termin anwesend sein lassen, am besten einen mit gutem Draht zum zuständigen Familiengericht, denn JA Mitarbeitern traut man am besten nicht weiter als man sie am Halse packen kann.

Darf man fragen in welcher Region Deutschlands das Schauspiel stattfindet, hört sich für mich nach ganz komischen Spielchen an, wenn der Hilfebedürftige nicht macht was die Arge will, schickt man ihm das Jugendamt.

Aber wieder mal der typische Fall von für den SB ist alles nur ein Spiel, keiner kann ihm was, egal wie groß der Bock ist den er schießt und wenn er Abends, oder besser gesagt am frühen Vormittag seine Amtsstube verlässt, lässt er alles hinter sich.
Solange dies so ist, wird sich in diesem Land nichts ändern. Müsste der SB Angst haben das er und seine Familie für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werden können, so wie er auch die Kinder versucht für ihre Eltern zu bestrafen, dann würde alles ganz anders aussehen.






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Wenn die ARGE eine Kindeswohlgefährdung sieht, dann kann sie alles melden, genau wie jeder andere auch!

Und wenn soviel Geld fehlt frag ich mich auch, wie sie die Kinder vernünftig versorgen wollen.

Also kommt das JA zu Recht!

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Es ist nur ein Kind...

Und wie wollen die das beurteilen ob das Kind gefährdet ist oder nicht ?

In anderen Familien wird das Geld der Arge versoffen oder sonst was , die Kinder verwahlosen und da kommt nichts und da wo es nicht nötig ist wird direkt beim ersten mal das Amt eingeschaltet???Schon ungerecht oder ?

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ALGII deckt gerade mal den Grundbedarf, das Existenzminimum.
Wie soll es dann funktionieren, dass eine 30%ige Kürzung das Kind NICHT betrifft???

Gruß,

W

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Nun stell Dir mal vor, die melden das NICHT und die Eltern sagen später, das Kind ist verhungert (oder hat Mangelerscheinungen gekriegt oder was auch immer), weil das Geld nicht gereicht hat.

Dann ist das Geschrei groß ... also, da JEDER das Jugendamt informieren darf, wenn er ein Problem vermutet, darf "das Amt" das natürlich auch.

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"Jetzt hat sie jedenfalls dank der Arge das Jugendamt im Haus.Sie hatte dann vorhin bei der Arge angerufen und gefragt ob die sowas überhaubt dürfen und wo geschrieben steht das die in so Fällen das Amt einschalten dürfen"

Sie hat nicht dank der Arge das "Jugendamt" im Haus, sondern wegen ihres selbstverschuldeten Fehlverhaltens. Das ist wieder so typisch, dieses Rumgeiere, wo was steht und warum "die was dürfen".

Eigentlich sehe ich es schon als Kindswohlgefährdung an, wenn man seinem Kind noch nicht mal alleine ein Existenzminimum bieten kann.

Wenns da der Allgemeinheit bedarf, dann ist es auch ok, dass sich Außenstehende einmischen.

Wenn viele Alg2-Bezieher soviel Zeit und Energie in die Jobsuche stecken würden wie in das Recherchieren ihrer vermeintlichen Rechte wären sie das blöde Amt bestimmt schneller los...

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noch so jemand der sofort dummes zeug schreibt....

Die verdienen beide etwas , beide haben einen geregelten tagesablauf....klar volles gehalt ist es nicht , aber sie bekommen auch nicht den vollen unterhalt vom amt....

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Naja so geregelt kann das ja wohl nicht sein, wenn man gleich zwei Termine, an denen man persönlich erscheinen muss, versäumt.
Einen Termin kann man ja vielleicht noch irgendwie erklären, warum man da unentschuldigt fehlt, aber gleich zwei hintereinander?
Fast jeder hat doch heutzutage ein Handy. Da speichert man sich den Termin ein und lässt sich rechtzeitig vorher erinnern.

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Mein Mann hatte auch mal eine 30% Kürzung bekommen und trotzdem hat niemand das Jugendamt informiert.

Hier gibts sogar 2 Eltern, beide U25 die regelmäßig 100% Sanktion bekommen, weil die Termine nicht eingehalten werden oder Maßnahmen grundlos abgelehnt werden dort hat auch niemand das Jugendamt informiert.

Also nur wegen der Sanktion wird das Jugendamt nicht vorbei kommen, wird wohl noch ein anderer Grund sein.

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Zumindest im zweiten Fall sollte auf jeden Fall das Jugendamt eingeschaltet werden.

Gruß,

W

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"Jetzt hat sie jedenfalls dank der Arge das Jugendamt im Haus"

Die Jobcenter handhaben das eben unterschiedlich.

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Sag deiner Bekannten, sie soll sich nicht lange mit der Sachbearbeiterin abgeben, sondern sich gleich bei ihrer Vorgesetzen beschweren...

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Danke , ich denke das wird sie eh machen ....

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Sehr gut, dann erfährt nämlich auch die Vorgesetzte, was für eine kompetente, engagierte und sozial denkende Mitarbeiterin sie hat und verleiht ihr bei der nächsten Weihnachtsfeier den Titel "Mitarbeiterin des Jahres"!

Ich finde, solche sollte es viel mehr geben #pro

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Hallo,

ja die Arge darf das Jugendamt verständigen, wenn die Sachbearbeiterin meint, dass eine eventuelle Kindeswohlgefährung vorliegt.
Um es genau zu sagen, müssen sie das sogar.
Es gibt Abkommen zwischen den unterschiedlichsten Behörden, um die Zusammenarbeit zu regeln.
So darf auch ein Arzt im Krankenhaus das Jugendamt informieren, wenn er meint, da liegt eine Gefährdung vor.
Und dafür werden dann natürlich auch die Adressdaten übermittelt und der Grund, warum man eine Gefährdung befürchtet.

LG
M.

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Hallo,

gott sei dank gibt es noch verantwortungsbewusste Sachbearbeiterinnen.

LG

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Hallo #winke

ich habe mir jetzt nicht alle Beiträge durchgelesen also #sorry, wenn ich jetzt was schreibe, was schon gepostet wurde.

Gib deiner Nachbarin den Tipp bei der ARGE aufzuschlagen und nach Lebensmittelgutscheinen zu fragen.
Ab einer Kürzung von 30 %, grade wenn Kinder im Haushalt sind, hat man einen Anspruch auf geldwerte Mittel (in dem Fall Lebensmittelgutscheine).
Ausgeschlossen sind bei den Gutscheinen Zigaretten und Alkohol, einlösen kann man die in allen Supermärkten.
Steht alles im Sanktions-§ 31 SGB II:

"Bei einer Minderung der Regelleistung um mehr als 30 % kann der zuständige Träger in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen. Die Arbeitsagentur soll Leistungen nach Satz 3 erbringen, wenn der Hilfebedürftige mit minderjährigen Kindern in Bedarfsgemeinschaft lebt."

Das Daten weitergegeben werden, z.B. ans Jugendamt ist mir nur im Rahmen des Kindesunterhalt bekannt. Wenn die Sachbearbeiterin meint das Kindeswohl sei gefährdet, dann hätte sie sich den Schritt sparen können und deiner Nachbarin direkt sagen können, dass sie Anspruch auf Lebensmittelgutscheine hat wegen der Kinder. So einen Anstand habe ich damals als Sachbearbeiterin bei der ARGE nämlich besessen.
Vielleicht ist das aber nicht der einzige Grund mit der Meldung beim Jugendamt?

Also sag deiner Nachbarin sie soll Lebensmittelgutscheine verlangen, dann wäre das Kindeswohl ja nicht mehr gefährdet.

Viele Grüße #klee

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Du schreibst
"Bei einer Minderung der Regelleistung um mehr als 30 % kann der zuständige Träger in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen. Die Arbeitsagentur soll Leistungen nach Satz 3 erbringen, wenn der Hilfebedürftige mit minderjährigen Kindern in Bedarfsgemeinschaft lebt."

Ich hatte in Mathe keine Eins, aber 30% sind nicht "mehr als 30%".


#winke
fina

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Da steht doch aber "mehr als 30%", das trifft doch hier nicht zu.

Gruß,

W

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