alg2 wohnen auf probe

hallo, ich habe seit 3wochen einen parner, er ist im fernverkehr kraftfahrer und dementsprechend nur sonnabend und sonntag zu hause,gemeldet ist er im moment bei seiner mutter, die aber in 2 wochen antrag fuer alg2 bzw wohngeld stellen muss (op, stunden runtergeschraubt wegen krankheit), nun sagte sie gestern abend zu mir,es waere gut,wenn wir zusammen wohnen wuerden,einerseits hat sie ja recht,die beiden gehen sich auf den geist und zicken, wenn sie sich sehen an,keiner der beiden gibt nach,okay weiter, jedenfalls andererseits hab ich bedenken,ich gehe zwar arbeiten verdiene aber leider nur 200euro und er verdient auch nicht das große geld (1000euro netto) sie hat aber auch recht,es waere quatsch,wenn er weiterhin dort angemeldet ist und seine mutter allesangerechnet kriegt, ich ueberlege nun wegen diesem probeding ob daseine idee ist,habe aber im internet nichts passendes gefunden,außer einen link von hier,wo steht, das es schwer ist zu beweisen, da er sowieso nur sonnabend und sonntag daheim ist,wirtschaften wir getrennt, er isst und lebt ja im lkw.
wer weiß rat oder naehere infos fuer mich?

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Ich würde mit niemanden zusammenziehen, den ich erst 3 Wochen kenne - auch nicht (oder erst recht nicht!) um irgendwelche Gelder anderen Leuten zusätzlich zu verschaffen.

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Da im gemeinsamen Haushalt ein Kind lebt, gibt es kein "Wohnen auf Probe".

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Das "Probewohnen" könnt Ihr ohnehin vergessen, da ein Kind mit im Haushalt lebt.

Du willst nach 3(!) Wochen mit ihm zusammenziehen, weil seine Mutter das so möchte?
Wenn Du so leichtfertig bist, ist das ja eine Sache aber Du hast auch Verantwortung für ein Kind!

Gruß,

W

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Hallo

Er verdient sein Geld und kann sich doch ein Zimmer oder eine Wohnung mieten auch wenn er da nur am WE wohnt.

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Da du ein Kind hast (dabei ist es egal, dass es nicht vom ihm ist), wird die ARGE grundsätzlich davon ausgehen, dass ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen vorliegt.

Siehe auch:
Zitat:
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
...
c) eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.
...

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
...
2.
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
...
Zitatende
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

Falls du also ALG II bekommst, kannst du das mit dem auf Probe gemeinsam wohnen vergessen. Außer du kannst bei der ARGE widerlegen, dass ein wechselseitiger Wille Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen vorliegt.


Die andere Sache ist, dass ich persönlich nicht mit einem Mann zusammenziehen würde, den ich erst 3 Wochen kenne.

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sie hat aber auch recht,es waere quatsch,wenn er weiterhin dort angemeldet ist und seine mutter allesangerechnet kriegt,

Sorry,aber noch bekloppter ist es ,wenn du mit dem Typen zusammenziehst ,den du grad mal 3 Wochen kennst.
Da er ja anscheinend nur WE zu Hause ist,hast du ihn doch bisher erst paar Tage gesehen oder wie?
Und wie schon gesagt.......Probe ist nicht,wenn du im ALG 2-Bezug bist.
Es gibt ein Kind in der Wohnung und da fällt das aus.

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Wahrscheinlich ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass keine Frau so hohl ist, einen Kerl zu sich und Kind in die Wohnung zu nehmen, den sie erst seit drei Wochen kennt...

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#rofl

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