Gibt es Mindeststunden-Anzahl (Arbeitszeit) im öffentlichen Dienst

Hallo!
Ich werde voraussichtlich von Nov. nach 2 Jahren Elternzeit bis Ende Januar (Beginn neuer Mutterschutz) arbeiten gehen. Ich möchte aber nur 1 Vormittag in der Woche (ca. 5 Std.) arbeiten, da ich meinen Kleinen nicht in eine Krippe geben möchte.

Wißt ihr, ob es im öffentlichen Dienst Vorgaben für eine Mindestanzahl an Stunden gibt, bzw. würden 5 Stunden gehen?

LG Lara

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die frage ist, gibt es ein resort, wo es sich lohnt, jemanden hinzusetzen, der nur einmal die woche 5 stunden kommt und wo der ganze rest an arbeit immer an den kollegen hängen bleibt. ist ja auch ein logistischer aufwand: deine kollegen müssen dir jede woche neu den stand der dinge erläutern.....dir fehlen 4 tage film von dem was im büro läuft....

wenn ich chef wäre...ich würde das nicht mitmachen....wenn dein kind 2 jahre alt ist...warum willst du ihn dann nicht an meinetwegen drei tagen in die krippe geben und zumindest 20h die woche arbeiten...?

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Warum überbrückst du die Zeit nicht mit dem 3. Jahr EZ?

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Ich arbeite im Kindergarten, da könnte ich als Unterstützung fungieren. Ist nicht wie im Büro, wo ein bestimmtes Arbeitspensum erreicht werden muss.

Ich wollte ja ursprünglich das 3. Jahr anhängen.
Nun bin ich aber wieder schwanger, ET ist am 6.3.2012. Somit würden mir 9 Monate vom 3. Jahr verfallen, wenn ich zuhause bleibe.

LG

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Ist das dein bisheriger Arbeitgeber? Wenn du das so - ausserhalb der Elternzeit - machen willst, müsste ja dein bestehender Vertrag geändert werden?#kratz
Ist es dir das wert wegen 5 Stunden? Vielleicht kommst du damit irgendwann mal viel schlechter weg?

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Ja, der Vertrag müsste geändert werden. Aber ich hatte eh vor nach der Elternzeit nur noch halbtags zu arbeiten. In wiefern könnte ich Nachteile haben?
Sorry, kenne mich in der Beziehung wirklich gar nicht aus.

Außerdem hab ich gehört, dass es sich auf das Elterngeld positiv auswirkt, wenn man vorher gearbeitet hat.

LG

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Also wir haben eine Kollegin, die 15 Stunden die Woche kommt. Das ist absolute Ausnahme und wurde auch nur weitergeführt, weil wir mit einer BG fusioniert sind, wo sie früher auch schon nur 15 stunden gearbeitet hat.

Ansonsten ist Minimum 20 Stunden die Woche. Alles, was drunter liegt geht eigentlich auch schon gar nicht, weil es unter dem Erwerbsfähigkeitssatz liegt.

Und 5 Stunden die Woche, mal ehrlich, versetz dich mal in die Lage deines AG! Das is ja wohl n Witz! Mehr Aufwand als Nutzen! Man kann öffentliche Gelder auch zum Fenster rauswerfen!

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Also ich kenne einige, die nur an einem Tag die Woche arbeiten, nur um auf dem Laufenden zu bleiben. Sooo abwägig ist das meiner Meinung nach nun auch wieder nicht.

LG

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Doch es ist abwegig. Kein AG der bei Verstand ist macht sowas mit...

Und 5 Std. sind nicht ein Tag!!

Verstehe auch nicht dein Anspruchsdenken: Du willst deine Tochter nicht in die Kita geben, aber möchtest auch arbeiten.

Ich würde mich über eine Kollegin, die nur 5 Std. kommen will, um "auf dem Laufenden" zu bleiben, aufregen. Die kann sich doch garnicht richtig einbringen, und Verantwortung kannst du dann auch nicht übernehmen...

Ich würde versuchen, alle Hebel in Bewegung zu setzen (Verwandte, Freunde...) um dein Kind wenigstens für 2 Tage betreuen zu lassen, und min. 15 Std. arbeiten gehen.

LG Leo

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hallo Lara, nein, es gibt keine Regelung hierzu in den Tarifverträgen des öffentl. Dienstes. Auch das TzBfG (Teilzeitundbefristungsgesetz) regelt hierzu nichts. Googel dir mal § 8. Die Teilzeit kann abgelehnt werden, wenn betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Ein Grund bei dir wäre z.B. dass Erzieher "Mangelware" sind und sie niemanden für die Stundenaufstockung finden.
Der TVöD regelt das in § 11, TV-L oder der alte BAT formulieren das alles ähnlich. Ich kenne ja euren TV nicht. Aber es gibt nirgendwo einen Mindeststundenanspruch.
Du befristest deine Teilzeit aber natürlich nur über eine Nebenabrede, so dass du theoretisch immer deinen alten Arbeitsvertrag mit Vollzeit behälst.Nie unbefristet die Stunden reduzieren, du weißt ja nie, was die Zeit dir bringt.
Stell einfach einen Antrag, rechtzeitig.

LG,
Kathi

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elternzeit kannst du auch für 3 monate beantragen.
du kannst auch jetzt noch das ganze 3. jahr nehmen und dafür die elternzeit deiens zweiten kindes erst beginnen lassen, wenn die elternzeit deiens ersten kindes ausläuft (und dann parkuisch nochmal 3 jahre nehmen, denn BIS ZU 12 monate kannste ja mit über den dritten geburstag hinaus nehmen.

für 2-3 monate jede rwoche 5 stunden zu kommen, würde ich als AG nicht machen und ist für alle beteiligten ja echter quatsch- für den eg bringt dir das auch nichts

lisasimpson

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Hallo!
Genauso habe ich mir das vorgestellt, allerdings habe ich gehört, dass man Elternzeit immer direkt im Anschluss an die Geburt nehmen muss.

Aber wenn ich nur 3 Monate nehmen könnte, und den Rest im Anschluss, dann wäre das ja supi!

Gibt es da eine Gesetzesvorlage, wo man das nachlesen kann?

Vielen Dank für Deine Hilfe!!!

Lara

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Du kannt MIT Zustimmung Deines Arbeitgebers bis zu 12 Monate der Elternzeit übertragen lassen.
Mußt Du aber beantragen.
LG

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