Hallo,
ich bin Alleinerziehend.
Der Vater meiner Tochter geht nicht Arbeiten also gibts auch kein Unterhalt.
Ich hebe jetzt endlich eine Vollzeitstelle gefunden,
nun meine frage :
Kann ich ein ganzes Kind auf meiner steuerkarte kriegen,
oder bleibt es bei dem halben?
Danke Swetty
Ganzes Kind auf Steuerkarte
Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt ,kannst du dir seinen halben Kinderfreibetrag auf die Steuerkarte holen.
Hab ich auch grad erst gemacht.
Allerdings mußt du dafür beim Finanzamt eine Bescheinigung vorlegen ,daß er nicht zahlt.
Kannst du dir beim JA holen oder eben vom Anwalt.Je nachdem ,wer für dich versucht hat,an den Unterhalt zu kommen.
Das Kind auf der Steuerkarte macht nur ein paar Euro beim Soli aus. Wichtiger ist, dass Du Dir bei der Steuererklärung den vollen Kinderfreibetrag holst. Aber auch das lohnt sich nur, wenn Du bei der Günstigerprüfung wirklich Anspruch auf die Freibeträge und nicht auf die Anrechnung des Kindergeldes hast.
Den Weg kannst Du Dir also sparen.
LG
Hi Swetty,
es ist richtig, wenn der Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht (oder nur unzureichend) nachkommt, kannst Du die Übertragung des Kinderfreibetrags beantragen.
Die Frage ist nur, bringt Dir das was, d.h. ist es den Aufwand wert?
Da das Kindergeld (das Du wie ich annehme bekommst) gegengerechnet wird, greift der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer erst ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 33.500 Euro im Jahr, das entspricht typischerweise einem Brutto-Monatsgehalt von ca. 3500€ im Monat.
Verdienst Du weniger, bringt Dir der Kinderfreibetrag nur für den Solidaritätszuschlag und ggf. bei der Kirchensteuer einen Vorteil, da diese gesonderte Bemessungsgrundlagen haben. Der Effekt ist aber nicht so besonders hoch, bei 3000€ brutto z.B. sinkt der Soli um ca. 5€ monatlich, wenn man sich den halben Freibetrag vom Partner übertragen lässt.
Ich empfehle, einen der zahlreichen brutto-netto-Rechner im Internet zu bemühen und Dein Gehalt mit 0.5 oder 1 Kinderfreibeträgen einzusetzen. Von der errechneten Differenz würde ich es dann abhängig machen, ob ich mir die Mühe mache.
LG
Hi, noch eine kleine Ergänzung zu oben:
es kann manchmal sogar ungünstiger sein, den vollen Kinderfreibetrag zu übertragen. Klingt erstmal unlogisch, ist aber so.
Falls Euer Kind nur bei Dir gemeldet ist, kannst Du auf jeden Fall den vollen Erziehungsfreibetrag in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Verzichtest Du auf die Übertragung des vollen Kinderfreibetrages, wird nur das halbe gezahlte Kindergeld gegengerechnet. Dadurch ergibt sich eine Steuerersparnis bereits bei einem deutlich niedrigeren Einkommen.
Bei Übertragung des Kinderfreibetrages wird dagegen das volle Kindergeld gegengerechnet.
Ob sich tatsächlich eine Einsparung ergibt, hängt von Deinem Einkommen ab, das kann man aber recht einfach mal durchrechnen. Gute Steuerprogramme (z.B. Steuer-Spar-Erklärung oder Wiso-Sparbuch) gibt's schon für wenig Geld und die optimieren das automatisch.
LG
Hallo,
ich hatte immer ein ganzes Kind auf der Steuerkarte, weil der KV nur einen Teil des Unterhalts bezahlt hat. War kein Problem.
Mein Mann hat jetzt 2 ganze Kinder auf der Steuerkarte. Meinen Sohn und unsere Tochter.
LG