Elterngeld für 18 Monate beantragen??

Hallo Zusammen,

ist es überhaupt möglich Elterngeld auf 18 Monate aufzuteilen?? Wollte eigentlich erst wie bei meiner ersten Tochter nur 12 Monate zuhause bleiben. Aber da wir jetzt erfahren haben, das unserer Kindergarten erst wieder ab August 2013 Krippenplätze für 1-jährige vergeben darf, dachten mein Mann und ich uns halt das ich 16 Monate zuhause bleibe und mein Mann nochmal 2 Monate!! Wenn dies nicht möglich ist, bleibe ich die kompletten 18 Monate zuhause!!

Geht das überhaupt?? Vorallem wie wird dann das Eltergeld berechnet?? Finde halt im Netz nur Informationen über 12 Monate oder 24 Monate!! 24 Monate kann ich nicht Zuhause bleiben, dass würden wir finanziell nicht überbrücken können?!

Vielleicht weiß ja jemand von euch bescheid?!

Vielen Dank im Voraus!!

LG

Sabrina

1

Hallo,

meines Wissens gehen nur 12 oder 24 Monate.
Du kannst ja 24 Monate angeben und dann am dem 18 Monat wieder Teilzeit arbeiten, bis zu einem gewissen Betrag darf man das ja.
Wenn du in Elternzeit Teilzeit arbeitest, wird sogar ein Zuschuss von 30 Euro zur Krankenversicherung deines Kindes gegeben - zumindest ist das bei mir so.

LG,
delfinchen

2

Hallo,

die Bezugszeit von Elterngeld sind maximal 14 Monate, davon maximal 12 für einen der Partner, also bei Euch 12 Monate bei Dir, 2 für Deinen Mann. Ihr müsst darauf achten, dass die beiden Monate für Deinen Mann innerhalb der ersten 14 Lebensmonate sind. Monat 17+18 für Deinen Mann geht nicht.

Durch die Regelung des § 6 BEEG hat man die Möglichkeit, sich die Beträge als ganze oder halbe Monatsbeträge auszahlen zu lassen. Die Aufteilung der Zahlung kann man auch auf einzelne Monate begrenzen, so dass man in der Praxis (Zeiten des Mutterschaftsgeldbezuges rausgerechnet) das Ende des Auszahlungszeitraums zwischen der Vollendung des 12. und 22. Monats einstellen kann. Also z.B. Du nimmst Elterngeld für Monate 1 - 12, für die Monate 9 - 12 wählst Du die hälftige Auszahlung, dann erhälst Du für die Monate 1 - 8 das volle Elterngeld (bzw. Mutterschaftsgeld in den ersten zwei Monaten), für die Monate 9 - 16 das halbe. Eine Wahlmöglichkeit der Form 2/3 für 18 Monate gibt's nicht, man muss sich das aus ganzen und halben Monaten zusammenstricken.

LG

3

Hallo,

Du musst den Bezug von Elterngeld und die Elternzeit voneinander getrennt betrachten. Will Dein Mann zwei Monate zuhause bleiben ist das o.k. Ihr könnt auch zeitgleich zuhause sein, wenn es finanziell geht.

Elterngeld bekommt Ihr aber nur insgesamt für 14 Monate ab Geburt. Du oder Ihr könntet Euch das Geld splitten lassen auf einen längeren Zeitraum - dadurch wird aber die Gesamtsumme nicht mehr.

Du kannst also die kompletten 18 Monate zuhause bleiben, bekommst bis zum 1. Geburtatg Geld und Dein Mann kann irgendwann dazwischen zwei Lebenmonate aus 1.-14. LM zuhause beiben und Elterngeld beziehen.

Solche Fragen beantwortet aber auch die Elterngeldstelle - vielleicht habe ich Dich ja auch falsch verstanden.

LG, Andrea

4

Ja, kannst du problemlos, aber du musst dazu den Antrag auf halbierte Auszahlung eben erst nach 6 Monaten stellen, dann werden die anderne 6 Monate halbiert. Somit hast du aber kein gleichmäßiges Elterngeld.

Oder du beantragst gleich halbiert und nach 18 Monaten lässt du den rest auf einmal auszahlen oder du beantragst halbiert und während du im 2. Jahr wieder arbeitest bekomsmt du noch zusätzlich Elterngeld.