Hallo,
ich sitze hier gerade an unserer Einkommensteuererklärung und habe eine Frage. Mein Mann (Arbeitnehmer) hat im vergangenen Jahr von seinem Arbeitgeber zusätzlich zum normalen Lohn ein Provision für freiwillige Vermittlungstätigkeit außerhalb der Dienstzeit ausgezahlt bekommen. Dieses Geld hat er bar erhalten und wurde nicht über die Lohnsteuerkarte versteuert, d. h. wir müssen es jetzt bei der Erklärung als Einnahme versteuern. Sind das Einkünfte aus Gewerbebetrieb? Oder was sonst? Freibetrag gibt es da wohl nicht?
Es wäre nett, wenn mir jemand weiter helfen könnte.
Danke und viele Grüße
Isabell
Provision...welche Einkunftsart?
da hat der AG Mist gemacht!
das sind Sonstige Einkünfte und ihr könnt euch von rund 50% verabschieden!
Wie hoch ist doch gleich der Spitzensteuersatz?
Und warum werden "sonstige Einkünfte" zum Spitzensteuersatz versteuert - und nicht zum individuellen Steuersatz?
Wenn man keine Ahnung hat...
Der AG muss die Provision ganz normal abrechnen, wie das Gehalt auch. Wenn er das nicht gemacht hat, dann ist das jetzt fällig.
Ganz blöd bei der Krankenkasse nachfragen, die erinnert ihn dann schon.
Gruß
Manavgat
Hallo Isabell,
Lass Dich von obigen Äusserungen nicht verrückt machen.
Provisionen sind i.d.R. sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.
Die gehören auf die Anlage SO zur Einkommensteuererklärung.
Nötige Werbungskosten für diese (z.B. Fahrtkosten zu Kunden zur Vermittlung von Versicherungsverträgen...) kann man abziehen.
Es gibt keinen Freibetrag, aber eine Freigrenze von 256 Euro im Kalenderjahr.
Unterschied Freigrenze/Freibetrag: bei Überscheiben der Freigrenze wird der gesamte Betrag versteuert, bei einem Freibetrag nur der übersteigende Anteil.
LG
Danke,
alles andere hätte mich jetzt schwer gewundert. Die Chefin meines Mannes ist immer übergenau und klärt erst alles 5 x mit dem Steuerberater ab, ob es auch wirklich in Ordnung ist. Ich habe von dieser Variante zwar auch noch nichts gehört, aber das heißt ja nichts.
Vielen Dank
Liebe Grüße
Isabell