Abfindung..Was meint Ihr??

Hallo,

folgende Situation:

-seit Ende meiner Elternzeit 2008 permanentes Mobbing durch Vorgesetzte
-muss Antidep. nehmen
-nach erneuten Mobbing im Mai 2011 krankgeschrieben
-Chef & mein Anwalt verhandeln gerade über die Auflösung meines Arbeitsvertragen(kündigung durch AG)
-AG hat offen und deutlich gesagt dass ich als Alleinerziehende nicht mehr im Unternehmen willkommen sei(hatte 10 Kranktage in den letzen Jahren)

Nun mach ich mir Gedanken um meine Abfindung die es auf jeden Fal geben wird.

Ich arbeite seit 2003 in der Firma, insgesamt arbeiten dort mehr als 2000 Leute.

Wieviel Abfindung würdet Ihr haben wollen?


Mein Anwalt hatte der Firma gedroht vr Gericht Schmerzen bzw SChadenersatzansprüche gegen die Firma geltend zu machen...daraufhin haben Sie vorgeschagen sich auusergerichtlich zu einigen..



Wieviel Abfindung würdet Ihr fordern?????

1

Hi,

das hängt davon ab, wsa Du verdienst, wie lange Du dort schon beschäftigt bist, wie es Deinem Unternehmen/der Branche momentan geht.

Orientieren kann man sich mal an der sogenannten "Reglabfindung" aus § 1a Kündigungsschutzgesetz:
Bruttomonatsgehalt * Betriebszugehörigkeit in Jahren * 0,5.

Natürlich trifft hier § 1a KSchG nicht zu, daher ist von einem höheren Faktor als 0.5 auszugehen. Wie hoch der ist, ist Spekulation. Im Netz findet man recht schnell Fälle mit Faktoren zwischen 1 und 3. Aber wie gesagt, das ist alles Spekulation, und Dein Anwalt sollte dafür eigentlich nach einem ersten Gespräch mit dem AG ein Gefühl haben, was erreichbar ist.

LG

2

Wenn Du wirklich einen Anwalt hast, dann kann der Dir doch die Frage beantworten, weil er Deine Gesamtsituation kennt und die Höhe der Abfindung einschätzen kann.

3

12 Monatsgehälter würde ich haben wollen. Ob das durchsetzbar ist, weiß ich nicht.

Besser als eine Abfindung:

Kündigung zum Termin xy, sofortige Freistellung und Weiterzahlung des Gehalts mit allen Abgaben für diesen Zeitraum.

Vorteil: Du bist voll versichert, kannst Dich in Ruhe erholen und Dein Einkommen ist gesichert. Außerdem steht dann später in Deinem Lebenslauf nicht arbeitssuchend.

Abfindungen sind voll steuerpflichtig und werden bei Lohnersatzleistungen angerechnet. Du hättest nix davon.

Gruß

Manavgat

4

Das Abfindungen bei Lohnersatzleistungen angerechnet werden stimmt so nicht. Sie werden nur dann angerechnet, wenn der Arbeitgeber damit eine Verkürzung der vereinbarten / gesetzlichen Kündigungsfrist erkauft hat. Dann beginnt der Anspruch der Lohnersatzleistung erst ab Ablauf der gesetztlichen Kündigungsfrist. Abfindungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach der Fünftelregelung besteuert. Es werden hierauf keine Sozialversicherungsbeiträge fällig (somit wird sie aber auch nicht als Grundlage bei Arbeitslosengeldberechnung herangezogen).

In der Regel bekommt man aber beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung oder Eigenkündigung eine 3-monatige Sperrfrist vom Arbeitsamt, in der Zeit erhält man kein Arbeitslosengeld. Aber dahingehend muss dich dein Arbeitgeber und Anwalt dann entsprechend vor Abschluss aufklären.

Wie hoch die Abfindung sein kann hängt ganz allein davon ab, was dein Weggang und die Vermeidung eines Arbeitsrechtsprozesses deinem Arbeitgeber wert ist. Wenn es hier tatsächlich um nachweisliches Mobbing geht, dann dürfte dem AG dies einiges wert sein.

Wenn es nicht so einfach ist, einen neuen Job zu finden, dann macht der Vorschlag von Manavgat bezüglich der Weiterbeschäftigung und gleichzeitiger Freistellung einen Sinn. Ich würde hier aber noch den Zusatz vermerken lassen, dass du jederzeit selbst kündigen kannst und das Gehalt für die restliche Zeit der Abfindung zugeschlagen wird.

Also du bist nicht im Zugzwang, dein Arbeitgeber will dich loswerden und somit muss er erstmal ein Angebot vorlegen. Ich würde aus taktischen Gründen auf gar keinen Fall zuerst ein Angebot machen. Die Höhe der Abfindung ergibt sich rein aus dem taktischen Geschick Ihres Anwalts und Ihrer persönlichen Zähigkeit :-)

VG
B

5

Naja, die übliche Regelung mit der Abfindung kann bei dir nicht mal ansatzweise Anwendung finden. Deine Abfindung muss wesentlich höher sein. Ich nehme an, dass das Mobbing bzw. bossing entsprechend nachgewiesen werden kann. Daher wuerde die Abfindung auch noch höher sein, als der vorgeschlagene Satz von einem Jahr. Die Abfindung soll ja schon noch das Schmerzensgeld und die Schadensersatzansprüche abdecken. Schenken willst du denen das ja nicht, sondern nur einen anderen Namen geben. Tja...nun kommt es auf deine Job an. Als was hast du denn gearbeitet?
Also auf 2 Jahre würde ich schon mal gehen.

6

Gerichte entscheiden zwischen 0-5 - 2 Monatsgehälter brutto je Beschäftigungsjahr.

Es gibt aber auch Ausnahmen!!!! Oftmals steht man besser da, wenn man sich außergerichtlich einigt. Wenn ein AG dieses anstrebt, weiß er genau, dass er vor Gericht ordentlich verdonnert werden würde.

Je nach Unternehmen (wir reden hier aber von weltbekannten Unternehmen) können auch mehrere 100.000de gezahlt werden.

Den Faktor, den der Anwalt unbedingt mit einkalkulieren muss ist, dass Du alleinerziehend bist. Eine Kollegin von mir bekam vor Gericht mit Status "alleinerziehend" rund 20.000 € mehr.

Denn bei der Entscheidung spielt auch immer der soziale Aspekt des Betroffenen eine wichtige Rolle!

Dir alles Gute!

Janette

7

Ich arbeite als Speditionskauffrau seit 2003 in dem Unternehmen.

Ich kann das Mobbing nachweisen anhand von emails und ein Kollege wiird das auch im Zweifel bestätigen.

8

Hallo,

man darf nicht automatisch annehmen, dass man eine Abfindung in beliebiger Höhe bekommt.

Ich bin beispielsweise in der Elternzeit gekündigt worden, weil mein alter Arbeitgeber nicht mehr haben wollte.

Das Ganze ging vor Gericht (ich habe gegen die Kündigung geklagt). Am Ende gab es eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses und eine "Abfindung" in Höhe von 3 Monatsgehältern, die ich allerdings nie gesehen habe, weil mein AG Insolvenz angemeldet hat.

Und ich hatte einen sehr versierten Arbeitsrechtler an der Seite.

Aber vielleicht hast Du ja Glück.


LG