Hallo ihr Lieben,
meine Schwester hat momentan sehr große Angst vor ihrem Termin beim Jobcenter in einer Woche und ich wollte mich mal schlau machen ob jemand genaueres weiß. Kurz zu ihrer Lage:
- sie ist Anfang 20
- hat auf Grund von Krankheit (50% Schwerbehinderung) keine abgeschlossene Ausbildung
- lebt alleine
- ist schwanger in der 12. SSW
- sollte im Sept. eine Halbtagsumschulung beginnen
- wird nach der Geburt des Kindes mit dem Kindsvater zusammen ziehen und aus dem Leistungsbedarf raus fallen
- sie wird keine Zusatzleistungen etc. beantragen (Mehrbedarf, Erstausstattung usw)
Da sie auf Grund ihrer Erkrankung nicht mehr voll einsatzfähig ist wurde nun nach über 6 Jahren endlich ein Weg gefunden, dass sie halbtags eine Umschulung beginnen könnte. Überraschenderweise ist sie nun aber schwanger geworden und wird diese Umschulung daher nicht antreten. Dies hat sie der Arbeitsargentur (über die die Umschulung läuft) schriftlich mitgeteilt, ohne Reaktion.
Dann kam eine Einladung von einer ihr völlig unbekannten Sachbearbeiterin des JobCenters, die nun mit ihr über ihre Bewerbungen sprechen möchte.
Jetzt weiß meine Schwester und ich ehrlich gesagt auch rein gar nicht, was da auf Sie zukommt. Daher wollte ich vorher mal fragen, ob jemand damit Erfahrung hat und ob wir auf irgendetwas besonders achten müssen? Ich werde sie zu diesem Termin begleiten.
Und ja, ich weiß. Es ist weit weg von gut, so wie es ist. Aber sie hat sich ihr Leben auch anders gewünscht und würde es anders machen, wenn sie könnte. Von daher, bitte keine allzu bösen Kommentare.
Jobcenter - Schwanger - Umschulung
hallo,
wenn sie keine abgeschlossene ausbildung hat, dann kann sie auch keine umschulung machen.....
eine unschulung setzt voraus, das bereits eine abgeschlossene ausbildung erfolgte.
deshalb hatte sie sicher die möglichkeit , eine ausbildung halbtags zu machen.
warum macht sie diese nicht??
ihr kind bekommt sie doch erst in 2012....
dann macht sie den muschu und ihr partner geht in elternzeit , und deine schwester kann ihre in meinen augen sehr sehr wichtige ausbildung machen. nach einem jahr kann das kind dann in die kita oder zur tamu... frühzeitig darum kümmern, damit dann auch alles nahtlos klappt.
es ist fraglich, ob sie diese möglichkeit noch einmal bekommt....
so macht sie sich auf ihren partner abhähngig so ganz ohne ausbildung....
sie wird sich halt weiterhin bewerben müssen, denn eine ss ist ja nicht krank.
natürlich in dem rahmen wie es ihre krankheit zulässt.
glg und alles gute
Das stimmt so nicht! Sie hat ja eine Ausbildung gemacht soweit ich das verstehe, eben nur keinen Abschluss darin gemacht. Aufgrund dessen und ihres Alters hat sie daher sehr wohl Anrecht auf eine Umschulung.
Bitte nur Sachen schreiben, wenn man auch weiß wovon man schreibt. Immer diese völlig falschen Aussagen hier.
Erstmal danke für eure Antworten.
Und was Berlin sagt, stimmt so. Da sie bereits eine Ausbildung gemacht hat und mittlerweile ja auch schon nicht mehr im "Ausbildungsalter" ist bekommt sie eine Umschulung von der Argentur für Arbeits bewilligt.
Und nein, sie kann die Umschulung gesundheitlich nicht zusätzlich zum Kind dazu machen. Auch wenn diese halbtags ablaufen würde, würde das ihren Rahmen an Möglichkeiten bei weitem sprengen. Abgesehen davon, dass sie im MuSchu ja auch eine ganze Menge verpassen würde. Diese Umschulung wäre zum scheitern verurteilt, was den Staat dann nur jede Menge Kosten beschere würde, aber ohne positives Ergebniss. Sie hat bereits zwei mal versucht eine Umschulung zu machen, jedoch waren diese ganztags und haben sie bereits nach wenigen Wochen völlig überfordert. Worauf hin dann abgebrochen werden musste. Daher ja die Idee mit der Halbtagsumschulung.
Und nein, der Vater wird auch bestimmt seinen gut bezahlten und geliebten Job nicht riskieren und sich alleine um das Kind kümmern. Abgesehen davon, was ist so schlimm daran sie als Frau ums Kind zu kümmern?
Seit Jahren streiten sich Amt und Rententräger wer nun eigentlich zahlen muss. Das Amt sagt natürlich der Rententräger, da sie ja nicht mehr im Berufsleben einsetzbar ist unter den Bedingungen. Aber der Rententräger kontert damit, dass sie noch zu jung wäre und die Krankheit sich erst noch mehr verschlechtern müsste, bis sie weniger als 4h/Tag einsetzbar wäre. Es ist wirklich nicht einfach.
Warum hat Deine Schwester die "Umschulung" gleich abgelehnt?
Sie kann doch nach dem Mutterschutz halbtags wieder einsteigen und das Kind zu einer Tagesmutter geben oder Ihr Partner geht in Eltern(tei)zeit, wenn es finanziell möglich ist.
Wenn sie ohnehin von einer in die andere Abhängigkeit rutschen möchte, warum ziehen die beiden dann nicht schon jetzt zusammen? Dann benötigt sie keine Transferleistungen mehr, der Kindsvater kann für seine Familie aufkommen und sie muß keine Termine beim Amt mehr wahrnehmen.
Gruß,
W
Der werdende Vater ist ihr gegenüber jetzt schon unterhaltspflichtig. Warum zieht sie nicht gleich mit ihm zusammen?
Gruß
Manavgat