Hallo ihr Lieben ,
vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen?
Ich war von 1996-1999 (während meiner Ausbildung) im öffentlichen Dienst beschäftigt, seitdem nicht mehr.
Nun trete ich zum 01.10. wieder eine Stelle im öffentlichen Dienst an, werden mir die drei Jahre Ausbildung in der Entgeltstufe angerechnet oder nicht?
Die neue Tätigkeit ist auch in einem anderen Landkreis als die frühere, weiß nicht ob das eine Rolle spielt...
Vielen Dank für euere Hilfe ,
Coco
Anrechnung früherer Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst?
Nein, werden sie nicht.
Auch, wenn man nach der Ausbildung übernommen wird, fängt man mit der, meinetwegen E8/1 an!
Nein, die Unterbrechungszeit ist zu lang. Ansonsten würde es angerechnet werden laut TVL.
FALSCH, Ausbildungszeiten werden niemals angerechnet.
Angerechnet werden konnten schon zu BAT Zeiten nur Zeiten in einem Arbeitsverhältnis niemals die Ausbildung. Diese konnte früher auf Antrag aufs Jubiläum angerechnet werden wenn sie beim gleichen Arbeitgeber stattfand.
DAnn lies mal TV-L richtig nach, dort kann sogar Erfahrung von anderne AG angerechnet werden und das geht auch natürlich mit Zeiten die davon Ausbildung sind. Aber es kann, es muss nicht. Es gibt keine Vorschrift mehr, was angerechnet werden muss!
Hallo,
Besser Du schaust in der TV-L (falls das Dein Tarifvertrag ist). Was hast Du in der Zwischenzeit gemacht? Erziehungsurlaub, oder anderer AG? War es relevant zu dem was Du jetzt machen wirst? Die Zeit in der Du berufstätig warst kann durchaus anerkannt werden(wie es sich mit einer betrieblichen Ausbildung verhält weiß ich allerdings nicht) und so steigst Du die Entgeldstufe auf. In der Erzeihungszeit stagniert das dann, wird nicht höher, sollte aber auch nicht niedriger werden (versuchen tut man es trotzdem ganz gerne mal).
Ebenso sollte man wissen das die Stufe auch Verhandlungssache ist, deshalb vorher nachfragen und ggf. verhandelen!
Viel Glück und Erfolg im neuen Job!
Baumrock
Coco