Problem, meine Schwester 21 hat ein Jobangebot bekommen. Sie ist noch bei meinem Mum gemeldet, da diese Hartz 4 bekommt, wird alles angerechnet und meine Schwester muss mit ihrem Gehalt meine Mutter unterstützen. Bisher haben die beiden das auch so gemacht und meine Mutter kam dank ihres 1,50 Jobs einigermassen klar. Nun wird meine Schwester eine andere Stelle antreten wo sie etwas mehr verdient und es würde ein großes Loch in die Kasse meiner Mutter reißen, da meine Schwester von dem Geld ungern das ausgleichen möchte, was meiner Mutter fehlen würde.
Meine Schwester wohnt jetzt schon ein Jahr bei ihrem Freund, dieser will aber nicht, dass sie sich dort anmeldet. Da mein Mann und ich arbeiten gehen und keine Unterstützung von Ämtern bekommen, war ihre Idee, dass sie sich bei uns anmeldet. Wenn sie dies hier als Hauptwohnsitz angibt, dann müssten wir doch einen Untermietvertrag machen, oder??
Wenn sie es als Nebenwohnsitz angibt und weiter als Hauptwohnsitz bei meiner Mum bleibt, wie verhält sich das dann mit Hartz4? Ich steige da gerade nicht durch.
Meldet sie sich einfach beim Arbeitsamt ab und gut ist?
Für Antworten wäre ich dankbar!
Lisa Sophie
Polizeiliche Ummeldung, helft mir mal- Hartz 4
Wenn sie DORT nicht wohnt, sondern nur gemeldet ist, um die sozialen Leistungen der Mutter anzuheben, nennt sich das ganze Betrug.
Falsch, sie hebt nicht die Leistungen meiner Mutter, sondern ihr Geld wird angerechnet was sie verdient, dadurch verschmählert sich der Hartz 4 Bezug sogar. Zumindest in ihrer Situation.
Was soll sie machen, wenn der Freund sie nicht bei sich gemeldet haben möchte??
FALSCH!
Es gibt etwas wie gegenseitig füreinder aufkommen!
Und das heißt: Wenn die Tochter da mit wohnt, isst, lebt ect pp. dann untersützen sich beide gegenseitig.
Verdient die Tochter nun soviel, dass das ALG2 der Mutter gekürzt wird, ist das legitim.
Meldet sich die Tochter bei euch, oder dem Freund um der Anrechnung zu entgehen, wohnt dort aber nicht dann ist das Betrug.
Hallo,
solange sie mit eurer Mutter in einem Haushalt lebt und Mutti ALG 2 bekommt, wird ihr Einkommen bis auf eine Pauschale voll angerechnet, weil sie eine Bedarfsgemeinschaft sind. Deine Schwester müsste eure Mutter voll unterstützen mit ihrem Geld.
Die Möglichkeit, sich bei deinem Mann und dir polizeilich zu melden, obwohl sie nicht dort wohnt, wäre eine Möglichkeit, dies zu umgehen.
Allerdings ist das, wie schon geschrieben, nicht ganz astrein und im genauen Falle Betrug.
Deine Schwester sollte sich in absehbarer Zeit etwas eigenes suchen.
Grüße
Nici
Huhu
die schwester wohnt doch ber beim freund - und unterstützt die Mutter trotzdem voll!
Ergo betrügt sie nicht, sondern entlastet den Staat - und nur damit will sie aufhören, indem sie sich ummeldet, denn sie wohnt ja eh nicht in der Wohnung mit der Mutter.
Sie SIND keine bedarfsgemeinschaft.
lg
Ich hab das so verstanden, dass auch der Freund von Hartz 4 lebt. Deshalb soll sie sich ja nicht bei ihm anmelden, da sein Hartz 4 sonst gekürzt wird. Und so ist es ganz sicher Betrug, auch wenn sie sich schein bei ihrer Schwester anmeldet. Ich würde mich beil solchen Betrügereien raushalten, könnte mit der Angst dass es auffliegt und dem schlechten Gewissen nicht in Ruhe leben.
Hallo,
ganz ehrlich: wenn ihr Freund auch noch nach einem Jahr nicht will, dass sie sich dort anmeldet, sollte sie über eine Trennung nachdenken.
Da sie deine Schwester ist, musst du keinen Untermietvertrag machen. Bei engen Blutsverwandten ist das nicht nötig.
Wenn sie den Umzug mitgeteilt hat, fällt sie aus der Bedarfsgemeinschaft heraus. Deine Mutter wird dann neu berechnet. Ganz einfach.
Problematisch könnte dies wegen der Wohnung werden, weil einer Person natürlich weniger qm zugebilligt werden als zwei Personen.
Aus meiner Sicht wäre es für deine Schwester allerdings "günstiger", wenn sie nicht nur bei deiner Mutter gemeldet bliebe, sondern dort auch wieder einzöge.
Gruß Marion
Hallo Marion, danke für deine Antwort, dass hilft mir enorm weiter!!
Das Problem ist, dass man einer 21jährigen sagen kann was man will, es fruchtet nicht. Das der Mann nicht der Richtige für sie ist, wissen wir, habe ich ihr auch schon gesagt. Aber sie muss ihre Erfahrung sammeln.
Wegen der Wohnung gibt es keine Problem, es ist eine kleine Zweiraumwohnung, so das meine Mutter die volle Miete bekommen würde.
Meldet sie ihren Hauptwohnsitz dann ganz normal bei uns an und teilt dem Arbeitsamt den Umzug mit??
Könnte uns als Familie ein Nachteil entstehen, zum Beispiel bei der Steuerabrechnung?? Da wird ja gefragt, wie viele Personen zum Haushalt gehören! Ich meine ich habe ja am Ende nichts davon, möchte aber auch nicht das von unserem selbstverdienten Geld etwas abgezogen wird und sei es bei der Steuerabrechnung.
VG Andrea
"Meldet sie ihren Hauptwohnsitz dann ganz normal bei uns an und teilt dem Arbeitsamt den Umzug mit??"
Ja.
"Könnte uns als Familie ein Nachteil entstehen, zum Beispiel bei der Steuerabrechnung??"
Bin leider kein Steuerberater.
Gruß Marion
Warum will der Freund eigentlich nicht, dass sie sich offiziell dort anmeldet?
Er hat gesagt, dass ihm das zu eng ist und er nicht möchte das sie offiziell zu ihm zieht. Was dort genau abgeht kann ich nicht sagen, ich mag ihn nicht besonders und habe wenig Kontakt zu ihm.
Zu eng? Wenn sie schon dort wohnt? Der Rest wären doch nur Formalitäten. Klingt seeeehr komisch.
Ich würde raten, sich was eigenes zu suchen.
Hallo Lisa Sophie,
zunächst sollte geklärt werden , WO Deine Schwesetr denn nun wirklich wohnt.
Du schreibst sie wohne NICHT bei der Mutter - dann ist sie selber schuld, dass sie dort gemeldet ist und in der Bedarfsgemeinschaft gerechnet wird.
Dann schreibst Du, sie wohne zwar eigentlich bei dem Freund aber nicht richtig, da es dann dort zu eng wäre - was denn nun?
Hört sich also eher nach Betrug an....
Entweder sie wohnt bei der Mutter oder dem Freund - klar könnt Ihr sie auch bei Euch anmelden - viel Spass, wenn sie mal kein Geld mehr verdienen sollte.
LG, Andrea
"Dann schreibst Du, sie wohne zwar eigentlich bei dem Freund aber nicht richtig, da es dann dort zu eng wäre - was denn nun? "
Meine Schwester wohnt seit einem Jahr bei ihrem Freund. Der will aber nicht das sie komplett mit Ummeldung zu ihm zieht, nicht die Wohnung ist zu eng, sondern das auf dem Papier zusammen ziehen ist ihm wahrscheinlich (meine Meinung und Vermutung) zu endgültig. Sie zahlt ja auch ihren Mietanteil, dort bei ihm!
"Entweder sie wohnt bei der Mutter oder dem Freund - klar könnt Ihr sie auch bei Euch anmelden - viel Spass, wenn sie mal kein Geld mehr verdienen sollte. "
Ja das ist auch so ne kleine Befürchtung, die ich im Hinterkopf habe. Man sollte ja für keinen die Hand ins Feuer legen.
Na ich weiß noch nicht so recht, muss mir das anhand der ganzen Antworten mal durch den Kopf gehen lassen.
VG lisa sophie
Sie zahlt ja auch ihren Mietanteil, dort bei ihm!
Sorry,aber wenn ich meinen Mietanteil bei meinem "Freund" abgebe,dann melde ich mich dort auch an.
Ansonsten soll der Kerl seine Miete allein zahlen und ich such mir was eigenes.
Was ist das denn für ein merkwürdiger Freund?
Die haben Deine Schwester gut verar....
Kinder unter 25 müssen ihre Eltern nicht unterstützen, sie sind lediglich nicht Teil der BG.
Ich würde mich entweder an www.tacheles-sozialhilfe.de oder an eine Anwältin wenden.
Gruß
Manavgat
"da diese Hartz 4 bekommt, wird alles angerechnet und meine Schwester muss mit ihrem Gehalt meine Mutter unterstützen."
Dummes Zeug!
Sobald Deine Schwester mit ihrem Gehalt ihren Bedarf decken kann, ist sie raus aus der Bedrafsgemeinschaft. Alles, was dann bei der "Mum" "angerechnet" würde, wäre, dass Deine Schwester SELBSTVERSTÄNDLICH! die Hälfte der Miete zu tragen hätte!
Aber dazu ist sich das Schwesterlein wohl zu fein.