Wie oft Arbeitsvertrag verlängern?

Hallo,

meine Frage steht ja schon oben. Ich arbeite seid Juli bei meinem neuen Arbeitgeber. Ich bin dort für jemanden als Krankheitsvertretung eingestellt.

Mein Vertrag war erst für einen Monat befristet, das war die Anlernzeit. Für diesen Vertrag bekam ich eine Änderung die bis 30.09. befristet ist.
Wie oft darf ich jetzt noch verlängert werden?

Wie oft kann man durch Änderung einen Arbeitsvertrag verlängern?
Oder gibt es sogar für den Fall Krankheitsvertretung eine andere Regelung, dass so oft verlängert werden darf bis die entsprechende Person wieder gesund ist?

Wäre nett wenn mir jemand eine Auskunft darüber geben kann.

LG Susan.

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Meine Dozentin hätte jetzt gesagt: "Kommt drauf an." ;-)

Wie ist denn der Vertrag bzw. die Befristung genau formuliert?

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Was genau mußt Du wissen?

In dem Arbeitsvertrag stehen viele §!

Unter anderem steht da eben auch, kalendermäßig befristet nach § 14 abs. 2 tzbfg - erste Verlängerung.

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Naja eine kalendermäßige Befristung ist eben etwas anderes wie eine sachliche Befristung.
Und nur bei ersterem gilt die Einschränkung: Dauer der Befristung insgesamt maximal 2 Jahre und höchsten drei Verlängerungen.

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Solange ein konkreter Befristungsgrund wie z. B. "Krankheitsvertretung für..." oder "Elternzeitvertretung für..." im AV benannt ist, kann beliebig oft verlängert werden. So haben es hier (öffentlicher Dienst) viele Kollegen, teilweise schon über 8 Jahre nur mit Zeitverträgen, die an immer andere Vertretungen gekoppelt werden.

Sachgrundlos darf nicht endlos weiter mit Zeitverträgen gearbeitet werden.

FG H. #klee

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Och, da verschleppst Du einfach mal die Unterzeichnung der neuen Befristung und arbeitest weiter.

und schwuppdiwupp: biste unbefristet beschäftigt.

Gruß

Manavgat