Vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit-Resturlaubsumrechnung?

Hallo!

Vor meiner Elternzeit habe ich Vollzeit im öffentlichen Dienst gearbeitet. Nun trete ich ab Ende September die Stelle wieder an, mit der halben Stundenzahl, die ich auf 2 ganze und einen halben Tag gelegt habe.

Da ich vor der Geburt meiner Söhne länger ein Beschäftigungsverbot hatte, habe ich noch Resturlaub aus den Jahren 2008 und 2009.

Kennt sich jemand damit aus, ob es rechtens ist, dass der jetzt auf die TZ-Stelle umgerechnet wird (damit fallen Tage weg)?

Der Anspruch nach Antritt der TZ-Stelle ist mir klar, aber die Tage resultieren ja noch aus VZ-Beschäftigung und stehen mir doch eigentlich auch noch ganz zu oder seh ich das falsch#kratz.

Vielen Dank!

LG Murkel

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Hallo,

die Anzahl der Tage wird umgerechnet.
Damals brauchtest du 5 Tage, um eine Woche Urlaub zu nehmen.
Jetzt brauchst du nur noch 3 Tage.

Wenn du also z.B. noch 20 Tage Resturlaub aus der VZ-Beschäftigung hattest, was ja 4 Wochen sind, hast du nun noch 4 Wochen * 3 Tage = 12 Tage Urlaub.

Viele Grüße
Snail

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Hallo Murkel,

also Dein Resturlaub aus der Vollzeitstelle steht Dir in voller Höhe zu und wird nicht umgerechnet.

Ich hatte auch vor der Elternzeit noch 6 Tage Resturlaub. Nach der Elternzeit habe ich die Stelle auf 60 % reduziert. Dh ich bin drei volle Tage da und zwei bleibe ich zu Hause. Mein Chef wollte dann auch meinen Resturlaub runterrechnen. Mein Jahresurlaub hat sich ja auch verringert meinte er. Bzgl. des Jahresurlaubes ist das ja auch ok, da ich nur noch drei Tage die Woche da bin, aber beim Resturlaub hab ich protestiert. Da steckt ja auch ein Geldwert dahinter. Der darf nicht einfach runtergerechnet werden. Wenn Du auch mal im Internet googlest findest Du ein Urteil einer Österreicherin. Da hat der EuGH auch entschieden, dass das nicht gemacht werden darf. Nunja, am Ende hat die Hausanwältin von unserer Firma auch gesagt, dass mir der Urlaub in voller Höhe zusteht. Da sich aber am Ende eine Kollegin benachteiligt fühlte, wurde mir der Urlaub ausgezahlt, was ich am Ende auch nicht schlecht fand.

Also wie gesagt, wenn Du einen ganzen Tag Urlaub nehmen möchtest, dann wird da ein ganzer Tag Deines Resturlaubes gegengerechnet. Allerdings weiß ich nicht, ob es im ÖD eine Sonderregelung gibt, was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann.

LG Anke

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Vielen Dank Euch Beiden#liebdrueck#winke

LG Murkel