Meine Bank sagte mir das ende des Jahres wohl alle Konten umgestellt werden auf ein P-Konto und gab mir eine Bescheinigung mit die ausgefüllt werden muss um den monatlichen Pfändungsfreien (?) Beitrag zu erhöhen, ich hab noch kein P-Konto.
Bislang hätte ich ja nur meinen Freibetrag und die Kinder müssten halt noch mit drauf
Nun gut, ich bin dann mit der bescheinigung zum Sozialamt, dort wurde mir der wisch aber nicht ausgefüllt da ich dort keine Gelder beziehe
Also habe ich nun zum 2. mal den Wisch zur Familienkasse geschickt, beim erstenmal bekam ich gar nix zurück, und heute kam nur eine Bescheinigung darüber was ich pro Monat je Kind an Kindergeld beziehe
Aber es war wieder nicht diese Bescheinigung die ich von der Bank bekommen habe, da hätte ja zum einen die Kinder rein gemusst und das Kindergeld extra nochmal
Ich werd den wisch zwar nachher mal zur Bank bringen aber denke nicht das denen das so reichen wird, oder?
Wo kann man so eine Bescheinigung denn noch ausfüllen lassen?
LG
Andrea
P-Konto bescheinigung ausfüllen lassen
Hallo,
bist Du Dir sicher, dass Du das richtig verstanden hast? Davon habe ich noch nichts gehört, dass alle Konten auf P-Konten umgestellt werden. Aus welchem Grund auch?
Cinderella
Gehört habe ich das so auch noch nicht ausser von meiner Bank.
Mein Mann ist ja bei ner anderen und da wurd ihm davon auch noch nix gesagt.
LG
Ich wüßte nicht, dass alle Konten umgestellt werden müssen.
Gruß,
W
ne es müssen nur alle Kunden darüber informiert werden. Umstellen kann man sein Konto, wenn man Pfändung hat. Der Pfändungsschutz erlischt ab 2012 auch für Sozialgelder.
hier für bitte:
Der Pfändungsschutz erlischt ab 2012 auch für Sozialgelder.
Gruß
Manavgat
Mal abgesehen von der komischen Aussage deiner Bank? Welche Bank ist das?
Normalerweise nimmt man einen Kindergeld Kontoauszug, den Zettel der Bank und geht zu Profamilia o.ä. die füllen dann alles sofort und vor Ort aus. Den Zettel wieder zur Bank bringen und der Käse ist auf 1 Std. Aufwand gegessen.
(Fürs "nächste" Mal )
HAllo
ALLE Konten mit sicherheit nicht, aber kann es sein das du eine Pfändung drauf hast?
Ab dem 01.01.12 sollten die Konto wenn mit Pfändung bedroht oder drohender Pfändung in ein P-Konto umgestellt werden da sonst alle Leistungen auch Sozialleistungen nur noch in Rahmen dieses P-Kontos geschützt sind.
Ne Bescheinigung brauchst du dann deswegen wenn Du mehr als 985€ aktuell (die grenze ändert sich dann auch etwas) Geldeingang hast das dieses "mehr" auch geschützt ist.
Diese Bescheinigung musst du bei einer Schuldnerberatungstelle zum beispiel ausfüllen lassen wenn du Kinder hast etc.
LG
Sozialgelder sind auch ausserhalb des P Kontos geschützt
lg
Ab dann wohl nicht mehr. Irgendwas stand da im Infotext auf der Rückseite der Auszüge, den ich aber nie lese...
LG,
W
Auch der Arbeitgeber kann eine solche Bescheinigung unterschreiben...
Zusehen, dass Du die aktuelle 2011er Bescheinigung hast, denn die Pfändungsfreibeträge wurden gerade im Juli 2011 weiter angehoben...
Familienkassen und Sozial-/Arbeitsämter füllen diese Bescheinigungen nur sehr widerwillig, wenn überhaupt, aus...
Du hast das falsch verstanden.
Ab 2012 gibt es keinen Pfändungsschutz mehr auf den Konten (auch nicht für Sozialgelder). Die Banken sind nun dazu verpflichtet, dieses ihren Kunden bis November2011 mitzuteilen. Ich gehe davon aus, dass du eine Pfändung auf dem Konto hast. Du gehst wegen der Bescheinigung nicht zum LRA sondern zur Schuldnerberatung beim LRA. Dort wird dir dann ausgerechnet, was dir ingesamt zusteht (Freibeträge pro Person). Dann gehst du mit dieser Bescheinigung zu deiner Bank und lässt dir ein P-Konto machen. Ich finde dich jedoch noch sehr jung für ein P-Konto und würde dir raten, die Pfändung zu regeln. In der Regel sind die Gläubiger auch mit EUR 10,-- zufrieden.
Naja aktuell ist nix an Pfädung, hatte aber vor 2 Monaten eine wegen Hundesteuer für nen Hund der schon lange abgemeldet war
Die Pfändung wurd ja dann auch direkt runter genommen als ich bei der Stadtkasse war
Vielleicht hat die Bank mir das deswegen empfohlen oder meinte das es umgestellt werden müsste
Wénns alo kein muss ist kann ich mir das gerenne ja auch sparen, werd da dann die Tage nochmals nachfragen
Danke für eure Antworten
dann würde ich es auf keinen Fall machen da ein P-Konto der SCHUFA gemeldet wird. Es verschlechtert zwar bei der SCHUFA nimmt deinen Wert aber die Info steht drinnen und das wird dir mal zum Problem werden. Lieber Pfändungen so regeln denn Pfändungsaussetzung bei Ratenzahlung geht weiterhin (kommt natürlich auf die Bank an). Bei einem P-Konto kann keine Aussetzung berücksichtigt werden und kommt dann manchmal "teurer" als die Regelung bzgl. gleich das Vermeiden. Vlt. macht deine Bank es so, dass sie alles Kunden vorab ansprechen, die bereits Pfändungen hatten (ist ja im System hinterlegt)
Totaler Blödsinn!
Du kannst Dich weigern. P-Konten sind nämlich teurer als normale Girokonten.
Gruß
Manavgat
nicht zwangsläufig...
jup, bei der postbank sind die kostenlos, aber bei der sparkasse wiederum kostets 15 euro im monat.
lg
verbraucherzentrale , Gericht
Hallo zusammen,
Einem bekannten habe ich kürzlich bei der Suche geholfen. Hier gibt es eine P-Konto-Bescheinigung kostenlos vom Anwalt. http://pkonto-bescheinigung.de/ alle Fragen die wir hatten wurden auf der Seite einfach beantwortet und das beste: Die Bescheinigung kommt korrekt und unterschrieben kostenlos per Post.