Gemeinsame Elternzeit (Elterngeld) erst 4 Monate nach Geburt beginnen?

Hallo und guten Tag,

weiß jemand, ob man das Elterngeld auch erst 4 Monate später beziehen kann? Also, die Geburt ist im November aber Elternzeit/Elterngeld wird erst für März beantragt. Wir hätten die einmalige Gelegenheit mit Kinderzuschlag und Wohngeld gemeinsame 7 Monate die Erziehungszeit zu verbringen.
Oder muß man das Elterngeld direkt nach der Geburt beziehen?

Wer weiß was??

Der blechschaedel

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Für Dich fängt das Elterngeld direkt nach der Geburt an und die 8 Wochen Mutterschaftsgeld werden angerechnet. Dein Partner kann auch erst ab April nehmen (ab 5. Lebensmonat, Geburtsdatum beachten), so dass ihr dann wenn ihr beide gleichzeitig bleiben wollt jeder noch 5 Monate Elterngeld beziehen könnt.

lg

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Danke für deine schnelle Antwort,
ich habe es für mich anders interprtiert gehabt( das Gesetz). Ich dachte, wir hätten quasi 14 Monate Zeit um uns die Elternzeit und das Elterngeld flexibel einzuteilen. Schade, aber 5 Monate sind ja auch schon viel Zeit...
LG

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Ja, fast. Du hast 12 Moante Zeit dir die restlichen 12 Moante frei einzuteilen, die ersten 2 sind bei Bezug vom Mutterschaftsgeld mindestens festgelegt!

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Das funktioniert nicht,
4 von 14 Monaten hast Du dann ja schon verbraucht, also bleiben nur 5 gemeinsame Monate.

Warum wollt Ihr denn erst nach 4 Monaten Elterngeld beantragen?

Gruß,

W

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Hallo W,
weil wir mit dem Geld die erste Zeit gut auskommen. Das Elterngeld würden wir uns für die gemeinsame Zeit aufsparen wollen, da wir so den Kinderzuschlag erhalten könnten.
LG

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Versteh ich nicht.
Wenn Ihr 4 Monate ohne Elterngeld überbrücken könnt, könnt Ihr Euch das Geld doch einteilen, um ohne Kinderzuschlag usw. auszukommen.

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Hallo,
Wie dir schon gesagt wurde, zaehlt bei dir der Mutterschutz auf alle Faelle bereits zur Elternzeit mit rein. Auch wenn du kein Geld bekommst. Damit klappt das nicht. Du musst es eben so ausrechnen, dass der Mutterschutz beruecksichtigt wird. Die Elternzeit kannst du nehmen wann du willst. Ausser eben die Wochen DES Mutterschutzes, die bei dir vorgegeben Sind, ist es eure freie Wahl.

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Hast DU jetzt mal genau gelesen und bemerkt, dass du damit ihre Frage überhaupt nicht beantwortet hast?

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Zitat aus meiner Antwort:"Damit klappt das nicht" Oder ganz einfach gesagt, NEIN, 7 Monate Elterngeld fuer beide Sind nicht moeglich ab dem 4. Monat.

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Manmuss nicht dirket nach der Geburt Elterngeld beziehen, aber das Mutterschaftsgeld wird als Elterngeld angesehen und dies muss man beziehen!

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So,
habe heute mit den netten Menschen vom Amt gesprochen.
Also, da ich in keinem Arbeitsverhältnis stehe, wird mir die Mutterschutzzeit NICHT mit der Elternzeit verrechnet. Ich kann kann mit meinem Mann zusammen 7 Monate in Elternzeit gehen und beide bekommen Elterngeld. Den Zeitraum können wir uns frei aussuchen, müssen ihn nur in den obligatorischen 14 Monaten nach ET nehmen. Toll!!!

Danke für eure Beiträge
blechschaedel

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Toll #huepf#huepf
























und u.a. ich darf dann dafür blechen (Wohngeld, Kinderzuschlag, offenbar freiwillig in die Bedürftigkeit gehen damit beide blau machen können...)

Ich finde unsere soziale Hängematte super - für die Leute, die unverschuldet in Not geraten. Aber wer das so wie du vorhat, vollkommen freiwillig offenbar (denn deine Rechnung war ja so gemacht, dass es mit Wohngeld und Kinderzuschlag reicht, damit beide zu hause bleiben können) - dann bekomme ich als braver SteuerZAHLER einfach nur das große k....wenn Leute mit derartigen Plänen meinem offenbar naiven Gerechtigkeitsempfinden nach keine Sozialleistungen bekommen würden hätten vielleicht diejenigen, die tatsächlich für ihr Geld schaffen gehen mehr davon übrig.

Das musste jetzt einfach mal raus. Wer es nicht abkann - bitteschön.


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Ist ja genial, dass Du keinen Job hast und kein Mutterschaftsgeld bekommst!
Dann sind die Chancen auf Transferleistungen um so höher.
Glückwunsch!

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