arge sagt nein zu auszug vom mann

hallo ihr lieben,

ich habe mich am 9.10. von meinem mann getrennt. am monatg bin ich gleich zur arge (bekommen zuschuss von dort) um dies mitzuteilen.
die gute frau aus der leistungsabteilung sagte mir das sie erst ein schreiben von einem anwalt brauchen das wir uns wirklich getrennt haben. also habe ich mir einen beratungsschein vom gericht geholt und bin zu einer anwältin (hatte telefonisch schon einiges erfragt und so). die machte mir ein schreiben fertig wo sie auch rein schrieb das mein mann bis zum 1.11. ausziehen soll da in unserer ehewohnung keine räumliche trennung möglich ist weil sie dazu zu klein ist.
mit diesem schreiben bin ich heute zur arge. dort sagte mit die gute frau von der leistung das die ehewohnung für mich mit kind alleine angemessen ist und gab mir dies auch schrieftlich gleich mit. wegen meinem noch mann sollte ich aber noch mal zur vermittlerin (mein noch mann hat keine arbeit und will auch keine) gehen denn die gibt erst das ok das er auch ausziehen darf.

zu der bin ich dann auch gegangen. das gespräch verlief nicht so wie erhofft. sie erlaubt nicht das er ausziehen darf. er darf erst nach dem trennungsjahr ausziehen. vorher wird ihm kein auszug von ihr genehmigt. ich dachte echt ich höre nicht richtig.

auf meine frage wie das in einer 60m² wohnung denn gehen soll mit dem trennungsjahr sagte sie mir das er das schlafzimmer und ich mit kind das wohnzimmer und kinderzimmer bewohnen soll.
ich darf das schlafzimmer nicht mehr betreten aber mein mann darf in das wohnzimmer da man zur küche und balkon nur durch das wohnzimmer kommt.
bei der küche sollen wir uns zeiten ausmachen wer wann die küche benutzt und mit dem bad ist es auch so.

auf die frage warum er nicht ausziehen darf bekam ich die antwort "sie haben ihn geheiratet und nun müssen sie mit ihm klar kommen und vielleicht nähern sie sich ja auch in der zeit wieder an". ich sagte ihr das ich ihn vor 8 jahren geheiratet habe und ich will mich nicht wieder ihn annähern. da sagte sie "das trennungsjahr ist aber dafür da das man sich wieder annähert denn sonst könnte man sich ja sofort scheiden lassen". ich sagte ihr das cih wenn es nach mir ginge auch sofort die scheidung haben will aber dies geht ohne dieses scheiss trennungsjahr nicht.

jedenfalls schickte sich mich dann weg mit den worten "wegen so einen kindergartenscheiss haben sie mich nun von der arbeit abgehalten". ich bin dann gegangen und sofort zu meiner anwältin. da sie leider in einer besprechung war die gerade erst angefangen hat und länger dauert habe ich einen termin für montag bekommen.

ich bin nun total depri denn noch ein jahr mit dem mann halte ich nicht aus.

sorry für den langen text aber ich musste mir das einfach mal von der seele schreiben.

LG die unglückliche

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Das ist ja unglaublich frech, was diese Sachbearbeiterin zu dir gesagt hat. Ich kenne mich zwar nicht aus, aber ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass das rechtlich so richtig sein kann, dass man ein Jahr noch zusammen wohnen MUSS. Richtig, dass du am Montag gleich zum Anwalt gehst.

Alles Gute

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sie sagte mir rechtlich wäre es so denn nur wenn man in der wohnung noch zusammen wohnt besteht die möglichkeit das man sich auch wieder annähert. auserdem würde die arge nicht für ein ehepaar (egal ob glücklich, unglücklich oder im trennungsjahr) 2 wohnungen zahlen.
sollte ich oder mein mann in der lage sein das eine wohnung finanziell drin ist dann ist es kein problem wenn der andere auszieht.
ich sagte ihr das ich ca 800€ verdiene. da sagte sie das dies aber nicht ausreicht denntrotz der 800€ würde ich noch einen zuschuss von der arge bekommen. ich muss mehr verdienen denn erst wenn ich nichts mehr von der arge bekomme kann er ausziehen.

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"auserdem würde die arge nicht für ein ehepaar (egal ob glücklich, unglücklich oder im trennungsjahr) 2 wohnungen zahlen."

Das ist glatt gelogen! Wie gesagt, wende dich an den Teamleiter. Besser: Anwältin schreiben lassen!

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Wie bescheuert ist das denn. sorry aber das musste ich mal los werden. Jeder Hinz und Kunz bekommt eine eigene Wohnung von der Arge bezahlt, wenn mal zu Hause der Pups quer sitzt aber bei euch soll das nicht gehn? Sollte ihr jetzt so wie in den Filmen die Wohnung mit Klebestreifen abtrennen? Und vor allem wie soll denn euer Kind damit klar kommen? Da denkt wohl bei den keiner dran. das versteht doch die Welt nicht mehr zusammen aber doch getrennt. Ich denke auch dass das so nicht geht! Vermute mal die Dame hatte einfach keine Lust sich darum zu kümmern weil heute Freitag ist uns sie bestimmt kurz vorm Feierabend war!

LG

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Ich kenne mich in der Materie nicht wirklich aus, kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass die ARGE dazu berechtigt ist, deinem Mann den Auszug aus eurer gemeinsamen Wohnung zu untersagen. An deiner Stelle würde ich auf einem entsprechenden schriftlichen Bescheid bestehen und dagegen Widerspruch einlegen oder aber mich direkt an den Vorgesetzten der Sachbearbeiterin wenden, die dir diese Auskunft gegeben hat.

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So richtig untersagt die Arge ja nicht den auszug... nur die finanziellen Mittel dafür. Wenn der Mann ausziehen möchte kann er das ja gerne tun... nur können die beiden das selber nicht finanzieren und hier sagt die arge nein, wir zahlen nicht für beide. dann sollen sie erstmal zeigen, dass sie sich wirklich trennen wollen.

so hab ich das verstanden.

Wer es selber bezahlen kann, kann hinziehen wo und wann er möchte.

Lichtchen

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"So richtig untersagt die Arge ja nicht den auszug... nur die finanziellen Mittel dafür."

Ja, schon klar...aber auch das ist in meinen Augen ein Unding. Zumal die jetzige Wohnung die so genannte Trennung von Tisch und Bett nicht so wirklich zuzulassen scheint.

"dann sollen sie erstmal zeigen, dass sie sich wirklich trennen wollen."

Wie soll man das deutlicher zeigen als dadurch, sich räumlich zu trennen? Das tut i.d.R. niemand aus Spaß an der Freud oder weil ihm grad langweilig ist. Und beim Anwalt war die TE ja auch schon, um es "offiziell" zu machen...was soll sie denn noch unternehmen, um ihren Trennungswillen kundzutun?

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Sofort! beim Teamleiter vorsprechen! Die Kollegin ist offenbar nicht mehr ganz bei Trost!

LG
Ch.

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Sollte man sich sowas nicht vorher auch schriftlich geben lassen? Also sollte die TE nicht ein Schreiben aufsetzen und falls die Antwort entsprechend ausfällt diese dem Teamleiter vorzeigen?

Nacher ist die Dame noch so dreist und behauptet, das wäre so gar nie gesagt worden.

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Jep. Hatte ich ja oben dann auch noch mal geschrieben - am Besten die Anwältin etwas aufsetzten lassen.

Ich finde es schade, dass solche Kollegen immer noch unseren Ruf versauen... :-(

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Da fehlen mir die Worte....

Trennugsjahr in der gemeinsamen Wohnung, wie soll das denn funktionieren?

Ihr dürft im Trennungsjahr nicht zusammenleben, sonst ist es ja hinfällig. Sicherlich ist es dafür gedacht, um eventuell wieder zusammenzufinden, aber die Frist muss eingehalten werden.

Er darf nicht ausziehen, sowas habe ich noch nicht gehört. Bei einer Trennung, ist die Frau ein wenig von der Rolle?

Das hat sie nicht zu entscheiden, das sind eue privaten Angelegenheiten und ihr habt sie von der Arbeit abgehalten. Euer Anliegen gehört wohl nicht zum Job?

Man, man, man...Leute gibt´s...

Dann klärt das erst einmal bei eurer Anwältin und wenn es hart auf hart kommt, unterstützt sie euch bestimmt. Trennungsjahr ist maßgeen für eine Scheidung.

Würde nach dem Termin noch einmal beim Amt vorsprechen und gegebenenfalls ein anderer SA oder der nächste Vorgesetzte.

LG

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ihr dürft im Trennungsjahr nicht... und wieder Mal eine völlig unsinnige und aus dem unseligen Unwissen der Dame hervorgefaselt.

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"Ihr dürft im Trennungsjahr nicht zusammenleben, sonst ist es ja hinfällig."

Das stimmt so nicht. Man kann auch in einer gemeinsamen Wohnung getrennt leben...allerdings sind dafür bestimmte Voraussetzungen erforderlich, nämlich die so genannte Trennung von Tisch und Bett.

Siehe hier:

http://www.ehe-scheidung-online.de/pages/voraussetzungen.html

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#klatsch Es heisst "Trennungsjahr", da man getrennt wohnt und lebt. Sonst hiesse es "Annäherungsjahr".

Die Frau hat da lediglich etwas verwechselt, vielleicht surfte sie gerade auf einem Single-Portal. Einfach noch mal zu der Stelle gehen, einen anderen Sachbearbeiter verlangen. Mir ist allerdings rätselhaft, wie die Frau auf diese lustige Idee kommt.

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Das war früher gar nicht so ungewöhnlich, dass ein Paar während des Trennungsjahres in einer Wohnung gelebt hat.

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Echt? Ich kenne es aktuell nur von einem befreundeten (Noch-)Ehepaar, die gerade ein Trennungsjahr durchmachen. Und damit war natürlich verbunden, dass eine der Parteien eine nachweislich andere Wohnungsadresse hat.

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zu der bin ich dann auch gegangen. das gespräch verlief nicht so wie erhofft. sie erlaubt nicht das er ausziehen darf. er darf erst nach dem trennungsjahr ausziehen. vorher wird ihm kein auszug von ihr genehmigt. ich dachte echt ich höre nicht richtig.

Die haben da nichts mitzureden!


Er zieht aus, ob er Leistungen beantragt ist seine Sache und er meldet sich bei der Stadt ab. Ersatzweise kannst Du dort zu Protokoll geben, dass er nicht mehr da wohnt und bekommst eine Bescheinigung. Die gibst Du der ARGE und beantragst ALG2, schließlich bist du jetzt Haushaltsvorstand.

Was die SB sich da denkt, ob ihr das passt oder nicht, ist nicht rechtsrelevant.

Aber das wird Dir Deine Anwältin auch gesagt haben, bzw. das wird er Dir noch sagen.

Manchmal glaubt man, das sei versteckte Kamera, was man auf der ARGE so erlebt. Völlig absurd.

Gruß

Manavgat

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Hallo

Also ganz ehrlich hätte ich mich von der nicht abspeisen lassen . Hätte nach dem geschäftfüher verlangt ( da hast du auch ein recht drauf ) .

Ist ja mal echt heftig . Im Notfall würde ich mir an deiner stelle eine neue wohnung suchen , den ich würde es sicher nicht so mit machen .

Hast du was schriftliches bekommen ? Dann reich sofort Wiederspruch ein .

Lg Martina

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danke für eure antworten.

er kann nicht so einfach ausziehen.
das problem ist, zieht er aus ohne genemigung von der arge bekommt er nur noch seinen normalen regelsatz (z.z. weniger da er seine letzte maßnahme nicht angetreten ist) und keine miete gezahlt. also so einfach ist es nicht mit einfach ausziehen.

des weiteren ist es auch so das hier bei der arge nicht die leistung das entscheidet sondern der vermittler bzw vermittlerin.

ihr ist es auch egal das wir wegen meinem mann ständig sanktionen haben.

was ich vorhin vergessen habe zu erwähnen, ihr ist es auch egal das mein mann ständig kumpels hier hat und weder ich noch mein kind zur ruhe kommen abends. sie sagte das ich ihm sagen soll das er seine kumpels nur noch am wochenende einladen soll und ich solle dann mit kind woanders schlafen. ich weis ja nicht wie sie sich das so vorstellt aber ich kann doch nicht jedes wochenende irgend wo anderes mit kind schlafen.

ich hoffe nun das meine anwältin am montag mir weiter helfen kann.

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Wenn Du all diese privaten Details mit der Dame vom Amt diskutierst, brauchts Du Dich über blöde Antworten eigentlich nicht zu wundern.

Ob Dein Mann nach dem Auszug Geld bekommt, ist doch nicht mehr Dein Problem? Das muß er klären und wenn er keinen Bock auf Arbeit hat, sitzt er eben auf der Straße...
Was wolltest Du denn mit dem Gespräch bezwecken?

Gruß,

W

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Sorry, aber nun hör mal auf zu jammern!

Du hast hier ausreichend informative Antworten bekommen.

Es entscheidet übrigens sicher nicht der "Vermittler", wann ein Umzug genehmigt resp. eine Kostenzusicherung erteilt wird, sondern der/die Fallmanager/in.

Die Kollegin kann euch nicht zwingen, zusammen wohnen zu bleiben, das verstößt schlicht gegen Grundrechte! Und in deinem Fall noch mal mehr, weil er mit seinem Verhalten eine Zumutung ist und zudem mit den Minderungen auch noch den Lebensunterhalt und damit das Wohl des Kindes gefährdet - denn er wird ja wohl nicht aufhören, aus dem Kühlschrank mit zu fr... futtern, nicht wahr? Also frisst er dem Kind das Essen weg bzw. ernährt sich mit vor EUREM Anteil, sagen wir es doch mal knallhart. Ich KANN es einfach nicht verstehen, dass Männer bzw. VÄTER ihren Frauen und Kinder immer wieder so etwas antun und ich erlebe das öfter.

Also, aufhören, zu jammern, Zähne zeigen, so geht es einfach nicht, was da passiert ist. Bei allem, was Recht ist - und bei allem Verständnis, dass man einen Hals bekommen, weil eben auch zig junge Paare ständig auseinander- und zusammenziehen (auf Staatskosten) und man das gerne unterbinden möchte - man hat dich schlicht falsch informiert.

Ich bin übrigens eine Fallmanagerin, die unter anderem auch über Wohnungs-Kostenzusicherungen zu entscheiden hat. Für die Zukunft: Alles immer schriftlich geben lassen.

Gruß

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