Es kann echt nicht wahr sein, Urlaub nach Elternzeit ..... wer noch?

ich bin so richtig sauer!!!!!

Hallo erst mal und danke fürs lesen .... :O)

Ich habe in der 6. Woche ein Beschäftigungsverbot bekommen. Aus der Zeit habe ich ich 30 Wochenstunden gearbeitet und 29 Tage Urlaub und einen Rest Überstunden über behalten. Dieses wurde mir alles genehmigt und nach meienr Elternzeit sollte ich das dann abfeiern .... Der Urlaub (alt und neu) wurden berechnet und beantragt, sogar genehmigt .... momentan feier ich meinen alten Urlaub ab und bekomme mittendrin ne Mitteilung, "hahaaaaaaaa, alles falsch berechnet!!" so ja nciht, ab wieder an die Schüppe und mir wurde mehr als die Hälfte meines Urlaubs einfach gestrichen .... einfach so, ach, wurde ja nur falsch berechnet ....

.... kann sowas echt sein, schon genehmigter Urlaub, den ich grad abfeier??? Ich fühle mich so verarscht, wenn man mal überlegt, was 20 tage, die nun weg gekürzt wurden auch an Gehalt bringen .... WÜRDEN .... Was wäre, wenn wir ne längere Reise in dem Urlaub geplant hätten??? Wer würde dafür aufkommen?

Muss ich mir jetzt echt n Anwalt suchen und meinen zustehenden Urlaub einklagen? Ich hab alles schriftlich hier liegen ....


Oh mann, bin ich sauer, ..... :-[:-[:-[:-[:-[:-[:-[:-[:-[:-[:-[:-[:-[:-[:-[:-[:-[:-[

Wir wars bei Euch? Wurdet ihr auch so verarscht????

1

hi du warst doch sicher 3 jahre zu hause oder? wie kann man dann noch urlaubsanspruch von vor der geburt haben?? da sind ja dann 3 jahre vergangen... bei mir war es so ich hab nach 8 wochen wieder angefangen zu arbeiten und hatte dann noch ca 3 wochen resturlaub aus dem laufenden jahr... aber nach 3 jahren noch anspruch vor der geburt geltend machen find ich schon seltsam... für dieses jahr hättest du natürlich anspruch fürs ganze jahr.... lg

3

Entschuldige, aber wenn man keine Ahnugn hat, sollte man besser den Mund halten.

Urlaubsanspruch von vor der Elternzeit kann frühestens 12 Monate nach Ablauf der Elternzeit verfallen. Endet die Elternzeit am 13.3.2011 z.B. verfällt der Urlaub am 31.12.2012!

Also erstmal etwas BEEG und MuSchG lesen udn dann noch mal über die Antwort nachdenken!

7

Das ist nicht seltsam, sondern völlig normal.
Urlaubsanspruch verfällt während BV, Mutterschutz und Elternzeit nicht.

2

Kann es sein, dass das die Urlaubstage aus dem Beschäftigungsverbot sind und nicht davor, dann kommt es mit der Rechnung hin.

Kann dir leider nicht sagen, ob man im BV Urlaubsanspruch hat.

LG

4

Natürlich hat man da Urlaubsanspruch, ist wie gearbeitet.

5

So, jetzt mal ganz langsam, du schriebst etwas wirr.

Wann endete deine Elternzeit? Wann endete dein Mutterschutz?

Wiviele Urlaubstage hast du pro Jahr?
Wie arbeitest du jetzt?

All diese Frage müsstet du uns schon beantworten, wenn wir dir sagen sollen, ob was falsch berechent wurde.

Klar kann man nämlich Fehler machen, ob man das dann auf Kosten der AN einfach korrigieren kann, ist aber fraglich!

Für Kosten, die entstehen durch genehmigten Urlaub, der dochnicht genommen werden darf, kommt der AG auf!

6

hallo,

nein bei mir hat das alles geklappt !!

ich habe mir allerdings, als ich darmasl in ez gegangen bin die urlaubstage die ich noch ausstehen hatte schriftlich geben lassen.

deshalb bekomme ich diesen monat richtig viel kohle , obwohl ich nicht arbeite #sonne

kannst du beweisen, wieviel urlaub du noch hast ??

glg

8

wieviel % arbeitest Du denn jetzt? wenn Du nur 50% arbeitest hast auch nur 50% Urlaubsanspruch - auch wenns Resturlaub ist, der in ner 100% Zeit erarbeitet worden ist

9

Was fürn Quatsch ist das denn???
Nur weil man TZ arbeitet, halbiert sich nicht automatisch der Urlaub! Was Du meinst, sind Leute, die nur 2 Tage die Woche arbeiten. Aber wenn Du jeden Tag 4 Stunden arbeitest, hast Du natürlich Recht auf 100% Urlaub.
Bitte erst informieren, dann schreiben!

10

ok, dann hab ich das falsch geschrieben ... bei uns kann man nur tagewiese reduzieren, das hätte ich vielleicht erläutern müssen

ich finde es absolut unverschämt, dass mein Resturlaub reduziert wird, nur weil ich 4 Tage plus Dienste arbeite und nicht mehr 5 plus Dienste ... Urlaub nehm ich eh nur tageweise ... darum hab ich mich damit auseinander gesetzt und bin schon informiert, keine Sorge!

weitere Kommentare laden
13

Genehmigter Urlaub kann durchaus wieder zurück gezogen werden, wenn er falsch berechnet wurde.

Dein AG steht natürlich in der Verpflichtung, Dir Deinen Urlaubsanspruch vor Entbindung zu genehmigen. Aber sollte tatsächlich eine fehlerhafte Berechnung durchgeführt worden sein, kann er sich durchaus im Nachhinein korrigieren.

Du schreibst hier nichts über Daten, wann das BV exakt begonnen hatte, wann Du die Elternzeit angetreten hast usw...... So kann Dir hier niemand sagen, ob Dein AG Dich auf die Schippe nehmen möchte oder in der Tat im Recht sein könnte.

LG Janette