Recht auf Umschulung ohne Berufsausbildung?

Hallo... Habe mal eine komplizierte Frage...
Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Hat mein Mann ein Recht auf eine bezahlte Umschulung auch wenn er keine abgeschlossene Berufsausbildung hat? Er hat eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, die aber vor dem "Gesetz" nicht als solche anerkannt wird. Nun ist er auf einer Reha und die Möglichkeit besteht, dass er in seinem Beruf nicht mehr weiter arbeiten kann.

Welche Möglichkeiten gibt es denn nun? Mr. Google kann mir zu dem Thema auch nicht wirklich helfen, da es sehr kompliziert ist... Das Angebot ist unglaublich, aber was brauchbares habe ich noch nicht gefunden.

Er hat nur einen Hauptschulabschluß, welche Möglichkeiten hat er denn damit? Die Mittlere Reife nachzuholen, erscheint ihm als viel zu spät und langwierig... Immerhin muss er ja auch schauen, das er in dieser Zeit arbeitet, damit die Kasse stimmt...

Sehen wir den Wald gerade vor lauter Bäumen nicht, oder ist es wirklich so verwirrend?

Danke für eure Hilfe...

1

Hallo,

hat er nur einen normalen Hauptschulabschluss oder einen Qualifizierenden Hauptschulabschluss? Bei zweiteren bestünde eventuell die Möglichkeit, dass er sich den Quabi ausstellen lässt, was einem Mittleren Abschluss entspricht.

Ansonsten denke ich schon, dass er eine Berufsausbildung beendet haben muss um eine Umschulung zu bekommen. Aber da bin ich mir nicht wirklich 100% sicher.

LG,
delfinchen

2

Was ist denn ein qualifizierender Hauptschulabschluß? Ich denke nur einen normalen... Ist ja auch schon ein paar Jahre her... Er ist jetzt 35...

5

Hallo,

den gab es damals schon - wenn er ihn also hätte, dann wüsstest du es (bzw. er :-)).

LG,
delfinchen

weiteren Kommentar laden
3

"Nun ist er auf einer Reha und die Möglichkeit besteht, dass er in seinem Beruf nicht mehr weiter arbeiten kann."

Da ist der erste Ansprechpartner der Rententräger und auch die Agentur für Arbeit, ober er nicht im Rahmen der "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" eine Umschulung erhalten kann.

http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/bw_buerger/weiterbildung_reha.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufliche_Rehabilitation

Weiters gibt es noch das, was der Volksmund "Umschulung" nennt, im Rahmen des § 77 SGB III, aber da dein Mann evtl. ein "Reha-Fall" ist, wird zunächst mal diese Schiene geprüft.

Bei § 77 SGB III gilt unter anderem:

"(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie
1. über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, oder
2. nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist."

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Publikation/HEGA-12-2010-Anpassung-GA-Anlage-8.pdf

Bei euch wäre wohl Nummer 2 relevant. Wobei ich mich aber frage, was er da für eine "Berufskraftfahrer"-Ausbildung hat, die nach deinen Angaben "vor dem Gesetz" nicht anerkannt sein soll. Das ist ein anerkannter Ausbildungsberuf und zwar bestimmt schon seit mind. dreißig Jahren.

Gruß
Ch.

9

Danke für deine Antwort! Wusste gar nicht, das es bei der Arbeitsagentur auch dieses Suchkriterium gibt! Das hat mir auf jeden Fall weitergeholfen! Dafür bekommst du gleich mal ein Sternchen... #freu

Er hat die Ausbildung bei einer Fahrschule gemacht... Vollzeit über mehrere Wochen. Er hat das auch zu mir gesagt, das die Ausbildung nicht anerkannt wird. Also vor dem Bgf, Polizei, Arbeitgeber usw. schon, aber eben nicht, wenn es um solche Dinge geht... Mehr weis ich im Moment auch nicht!

11

Hui, mein erstes Sternchen! #schein ;-)

4

Ich habe eine Umschulung bezahlt bekommen, ohne vorher eine abgeschlossene Ausbildung gehabt zu haben. Das schien aber ziemlich stark im Ermessen des Sachbearbeiters und dem Füllstand des AA-Budgets zu liegen damals.

6

Ich glaube das gilt dann gar nichts als Umschulung, sondern als Ausbildung bzw. Aufstiegsfortbildung.
Meine Mutter hatte vor einigen Jahren das gleiche "Problem". Sie hatte nie eine Ausbildung gemacht und immer Hilfsjobs in der Pflege gemacht, sie hat dann ohne Probleme eine Ausbildung zur Altenpflegerin vom AA bezahlt bekommen, eben weil sie ja nie eine gemacht hat.
LG

8

ich hab mit damals 24 meine Umschulung zur Reiseverkehrskauffrau begonnen ohne eine vorherige Ausbildung gehabt zu haben. War einfach nur Hausfrau und Mutter.
Finanziert wurde es über das Arbeitsamt, und gemacht hab ich die Umschulung bei der DAG

10

Danke für eure Antworten! #blume