Hallo ihr lieben,
mein Mann ist in Elternzeit und bekommt Elterngeld knapp 900 euro. Dann wurde uns Wohngeld in Höhe von 300 berechnet desweiteren bekommen wir noch 184 Kindergeld.
Bis September war ich Studentin und hab für mich und die Maus Bafög bekommen, ab Oktober hab ich mich beurlauben lassen, weil ich das Semester nicht machen kann, weil mein Mann ab Dez. Arbeiten geht, und ich dann in Elternzeit gehe. So, als ich noch Studentin war, haben wir Kindergeldzuschlag bekommen, und nun haben wir viiiiiel weniger Geld (Bafög entfällt knapp 700 €) und uns wird der ZUschlag gestrichen. Und in der Begründung steht: Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden. Also das verstehe ich nicht. Denn wenn die nicht vermieden wird, so sollten wir doch erst recht den Zuschlag bekommen, oder was muss man da beachten? Ich versuch schon den ganzen Morgen da anzurufen, aber immer sind alle Leitungen besetzt ) Ich frag mich, wo man dann sonst noch einen Antrag stellen kann, um die zwei Monate zu überbrücken. ( So gesehen, haben wir natürlich mit meinem Mann vorgesorgt, und einbisschen zus Seite gelegt, damit wir hier durch kommen, aber schön wäre es natürlich wenn man uns in den zwei Monaten iwo noch unter die Arme greift. Die 140 € Kindergeldzuschlag wären da optimal. Aber vielleicht kann man noch iwo anders einen Antrag stellen.
Ich danke für jeden Tipp und jede Antwort.
LG
Calsey
Elterngeld, Wohngeld, Kindergeld= zu wenig (Kindergeldzuschlag?)
Hallo,
du musst dann ALGII beantragen. Mach das schnell, die Bearbeitung dauert manchmal etwas länger.
Gruß Marion
Vielen lieben Dank
Hallo.
>>> Und in der Begründung steht: Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden. <<<
Das bedeutet, dass Ihr Euch für zwei Monate bewusst bedürftig macht, wenn Ihr beide gleichzeitig zu Hause seid.
LG
Hallo!
Na, ihr macht euch willentlich bedürftig, weil ihr beide zuhause seid!
Hätte dein Mann vor oder nach dir EZ genommen..dann wäre es ok gewesen.
gruß
hi!
"Und in der Begründung steht: Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden. Also das verstehe ich nicht."
das dürfte die crux sein. wenn du eh ab oktober beurlaubt bist, dann kann ja dein mann locker wieder arbeiten gehen, oder? da er aber erst ab dezember wieder geht habt ich euch freiwillig eine lücke geschaffen. oder du suchst dir für diese zwei monate einen aushilfsjob!
lg
Du bist Studentin und verstehst den Satz "Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden" nicht?
Lernt ihr eigentlich heutzutage noch was in der Schule?
Ihr beide macht euch mutwillig bedürftig, was ist daran nicht zu verstehen?
vielen Dank für die ja so hilfreiche Antwort .
Ich weiß auch nicht wie mit Wirtschaftsmathe bei der Frage nicht helfen konnte, ich trottel
Entschuldige ich hab gar nicht studiert und kapier den Satz
Danke euch für die Antworten.
Ich hab da doch noch jemanden erreichen können, und die Frau am Tel. meinte tatsächlich, dass es bedeutet, dass die 140€ Kinderzuschlag uns nicht aus der Hilfebedürftigkeit holen. Und da wir ja nun mehr Wohngeld bekommen, als soll ich Widerspruch stellen und hoffen, dass es dann klappt. wenn nicht, soll ich Alg 2 beantragen.
Mein Mann wollte nun mal nicht die schnelle Entwicklung unserer Tochter verpassen, und länger zu Hause bleiben, sonst arbeitet er immer von 8 bis 20 uhr. Daher haben wir es so geregelt. Er wäre länger geblieben, wenn er könnte. Aber naja, wir haben es uns so gewünscht, und wenn es einen Weg gibt, schön, wenn nicht, dann haben wir ja dafür auch gesparrt
LG
Calsey